Absonderlich, verrückt und nicht erwähnenswert!

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bei einem derart unterentwickelten Unrechts- und Gefährdungsempfinden möchte man ihn eigentlich zu einem Sozialarbeiter o.ä. schicken
 
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Reaktionen: FF
wenn man davon ausgeht, dass die Person in 2 Jahren sagt "na jetzt hab ich aber meine Lektion gelernt"
 
hmm, da wo ich lebe, ist die Pappe im Wiederholungsfall - welcher hier ja technisch gegeben ist - für diese Art von Delikt mindestens drei bis maximal zehn Jahre weg. Danach Eignungstest, Fahrschule und alles neu machen. Freiheitsstrafen von bis zu drei oder vier Jahren können im Wiederholungsfall auch verhängt werden. Bei Geldstrafen haben wir im Strassenverkehr den Deckel bei glaube ich 180 Tagessätzen, das wären je nach Einkommen bis zu einer halben Million.

So lange niemand zu Schaden kommt, denn hier sind wir ja erst bei der mehrfachen vorsätzlichen Gefährdung. Richtig teuer wird es wenn tatsächlich mal etwas passiert.
 

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