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USA! Land of the free!
Ich war vor ca 15 Jahren mit Freunden in Frankreich, ländliche Gegend grob bei Bordeaux. Da war son Jahrmarkt/Stadtfest, da gab's ne Schießbudey bei der man mit irgendeiner Schrotmunition auf so Scheiben geschossen hat. Der Betreiber war im Gesicht, am Hals und den Armen derart vernarbt...Früher gabs in vielen Französischen Supermärkten Schrotmunition zu kaufen.....da stand die Palette Schrotmunition neben der Milchpallette. ......
Ich kann mich nicht mal an einen Hinweis wie z.B. ...."Abgaber nur an Erwachsene" erinnern........
Und das sage ich als jmd, der zwar keine psychologische Ausbildung, aber einen an der Klatsche hat.
Also, was für einen Erfolg erwartet der Mann, wenn er gegen einen Staat klagt, den es angeblich nicht gibt? Und wieso tut er das vor Gerichten, die seiner Ansicht gar nicht legitimiert sind?»Wer bestreitet, dass es unseren Staat überhaupt gibt, kann nicht Gehalt oder eine Pension von ihm erhalten wollen.«
Also, was für einen Erfolg erwartet der Mann, wenn er gegen einen Staat klagt, den es angeblich nicht gibt? Und wieso tut er das vor Gerichten, die seiner Ansicht gar nicht legitimiert sind?
So sieht's aus, traurig aber wahr. Die "liberale" Gesetz-Gebung in Deutschland macht teilweise schon seltsame Klagen möglich ......weil es geht, that's why...
...weil es geht, that's why...
P.
Dafür erhält er ja auch weder Gehalt noch Rente, sondern hat Anspruch auf "amtsangemessene Alimentierung".Dass er kein Geld von dem Staat erhalten kann, dessen Existenz er abstreitet ist ein lustiges Denkspiel, fängt aber mMn nicht als Argument für eine Verweigerung der Pension. Wichtig ist einzig, dass er gegen Beamtenrecht verstoßen hat (egal ob in Beruf oder in seiner Freizeit - was ein Malus des Beamtenseins ist).
So, die Ausrede: "Mir ist eine Saiten gerissen!" zählt jetzt nicht mehr:
Den Song kann ich trotzdem nicht "am Kopp" haben!
Was Reichsbürger angeht, sollte der deutsche Staat konsequenter vorgehen. Nämlich Hartz 4 einstellen, weil es offensichtlich Personen sind, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Also ab ins Ankerzentrum, bis die tatsächliche Staatsangehörigkeit geklärt ist.