Versandhandel gab es ja auch schon vor Internetzeiten. 8 Hemden in verschiedenen Farben und Größen zu bestellen und 5 wieder zurück zu schicken war gang und gäbe. Ob die Hemden vorher schon mal von jemandem anprobiert worden sind, war mir zumindest ziemlich schnuppe. Ich finde es nicht grundsätzlich schlimm, wenn man Sachen zuhause in Ruhe ausprobieren möchte. Ob man jetzt ein Kleid zum Ausprobieren auf einer Hochzeitsfeier anziehen muss, lasse ich mal dahin gestellt. Wenn das Kleid danach noch in Ordnung ist, finde ich es nicht schlimm. Ich frage mich nur, wie viel Vergnügen an der Hochzeitsfeier für die Trägerin des Kleides nicht möglich war, weil das Kleid ja wie neu bleiben musste. Aber es lässt bei der Kleiderausprobiererin tief blicken und damit meine ich nicht den Ausschnitt.
Effektgeräte, billige, kleine Digiamps, Mundharmonikas, Saiten, Gigbags, was weiß ich würde ich ohne Bedenken online bestellen. Bei hochpreisigeren Sachen, wo mein Anspruch auch höher wäre, würde ich auf jeden Fall ausprobieren. Da kann eine gute Beratung im guten Fachgeschäft Gold wert sein. Ob sie auch Geld wert ist, liegt meines Erachtens auch an der Verkäuferin oder dem Verkäufer. Ich frage mich, warum nicht mehr Fachgeschäfte offensiver damit umgehen. Gejammer hilft nie, aber eine Kundin oder einen Kunden gut beraten und dabei zum Beispiel sagen: "Ich berate Sie sehr gerne und ich hoffe, dass Sie bei Ihrer Kaufentscheidung vielleicht 5 Prozent des Preises dafür veranschlagen." Wer dann noch mit gutem Gewissen sich ausführlich beraten lässt, um anschließend online zu bestellen, weil er 50,-€ bei einem Preis von 1000,-€ spart, dem ist eh nicht mehr zu helfen.
Der Anspruch, vermeintlich immer nur das beste vom Besten "für mein gutes Geld" zu akzeptieren, führt natürlich dazu, dass ein Instrument, das schon mal von einem anderen Musiker ausprobiert wurde, nicht mehr als neuwertig gilt, sondern als B-Ware verkauft wird (verkauft werden muss?). Bei Instrumenten um 4000,-€ ist das für einen Händler wahrscheinlich ziemlich ärgerlich. Ich verstehe eigentlich nicht, warum das so sein muss. Falls das Instrument Beschädigungen hat, irgendwelche Kratzer oder Ähnliches, kann man diese doch dem Kunden, der ausprobiert hat, in Rechnung stellen. Falls keine Beschädigungen vorhanden sind, ist das Instrument in meinen Augen neuwertig. Ich kenne die rechtliche Lage nicht, aber wir leben in einer Zeit, in der -nur als Beispiel- ein simples Getränk wie Gin hochgejazzt wird und Kennergaumen nur Ingredienzen akzeptieren, die von Jungfrauen im Schein des Vollmondes im Sternbild Stier gepflückt wurden, um anschließend in Fässern zu reifen, für die möglichst seltene Bäume gefällt und um die halbe Welt transportiert worden sein müssen. In solchen Zeiten ist vieles denkbar, sogar Mängel, die man nur unter Zuhilfenahme spezieller Geräte nachweisen kann: Hagelschäden am Auto, die nur unter Streiflicht zu erkennen waren. Ein ehemaliger Arbeitskollege und Ginkenner hat diesen Schaden erfolgreich geltend gemacht.