Music Store , Persona non grata.

@4enima

Vermutungen anzustellen ist meiner Meinung nach nicht hilfreich.

Und ja:
Ein Händler kann die Geschäftsbeziehung zu einem Kunden jederzeit beenden. Und umgekehrt.
Eine Mitteilung vom Geschäft in Richtung Kunde ist aber schon wünschenswert.
Allein wegen der Klarheit für beide Seiten.
Am besten per email oder Brief.
Weil dann auch später nachvollziehbar.
 
Typischerweise gibt es ja 3 unterschiedliche Positionen:
1. der Hersteller, der ein gefragtes Produkt liefert - er diktiert seine Bedingungen - die Margen liegen bei ihm. (Lagerhaltungskosten bleiben gering.)
2. der Hersteller, der ein Nieschenprudukt liefert - er bekommt die Bedingungen diktiert - die Margen liegen beim Händler. (Lagerhaltungskosten sind typischerweise hoch.)
3. der Hersteller organisiert seinen Direktvertrieb - er verhandelt seine Bedingungen mit dem Verbraucher äh Dringendbraucher - mag ich persönlich sehr gern : )
:bier:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das würde aber auch bedeuten, dass man das System komplett ausnutzen könnte: jeden Monat den gleichen Bass bestellen und wieder retournieren, jeden Monat 2-3 Foderas bestellen und wieder retournieren.

14 Tage Wiederruf haben auch die kleinen Shops. Sorry wenn ich jetzt @Ratterbass als Beispiel nehme. Aber:

ist ja sicherlich auch eine Frage die für JPTR FX eine Rolle spielt. Wenn ich mir jetzt 2 mal bei euch einen Titan 250 order, den jeweils 14 Tage im Proberaum durchheize und dann wieder retourniere? Lasst ihr mir das dann noch ein 3tes, 4tes oder 5tes mal durchgehen? Ich meine irgendwann zieht jeder Laden die Reißleine.

Auch als Händler kann ich mir schließlich aussuchen ob und an wen ich was verkaufe und auch darüber entscheiden wer bei mir Hausverbot hat.
Der Titan geht derzeit nur auf Anfrage und folgender Anfertigung nach Kundenwunsch raus. Da gelten andere Gesetze zur Rückgabe ;-) verdienen an dem Amp tut JPTR kaum etwas, hohe Fertigungskosten. Derzeit noch Prestigeobjekt. Zumal die Zielgruppe da unterm Strich schon anders tickt.

Bei den Pedalen kommt das schonmal vor, dass zum Testen bestellt wird. Ist halt so.


Wer sich vor Testern schützen will, übernimmt die Portokosten der Rücksendung einfach nicht. Das muss nur bei Reklamationen übernommen werden aber nicht beim grundlosen Rücktritt vom Kauf. Wenn da nicht „kostenlose Retoure“ beim Verkauf schon dransteht, schreckt das potentielle Nichtkäufer schon ganz gut ab.
 
Um mal etwas humoriger zu bleiben...
Findet ihr nicht, dass das Wort "Verbraucher" in Zusammenhang mit Bässen etwas irreführend ist?
Ich, für meinen Teil, habe noch nie einen Bass verbraucht. 😁
Na klar Verbraucher, sonst müsst ich mir ja nicht jedes Jahr einen neuen Bass kaufen. Der alte ist ja dann... ihh... alt! ... und verbraucht
 
Problematisch ist es da vielleicht, dass wir davon gar nicht mehr so weit entfernt sind. Natürlich nicht Global gesehen aber wenn man sich Deutschland betrachtet sind wir da schon bei Oligopol, der Markt wird durch wenige große Anbieter beherrscht, gelandet. Thomann und Musicstore sind da schon vergleichbar mit den großen Lebensmittelmärkten (hinter den Ketten stecken da 5 Konzerne) oder den Mineralölkonzernen. Das könnte sich in der Tat einmal als die Kehrseite der Entwicklung erweisen.
Och, das kenne ich auch im Maschinenbau, Entwässerungstechnik, Bau....etc.
Echter Markt sieht anders aus.
 

Versandhandel gab es ja auch schon vor Internetzeiten. 8 Hemden in verschiedenen Farben und Größen zu bestellen und 5 wieder zurück zu schicken war gang und gäbe. Ob die Hemden vorher schon mal von jemandem anprobiert worden sind, war mir zumindest ziemlich schnuppe. Ich finde es nicht grundsätzlich schlimm, wenn man Sachen zuhause in Ruhe ausprobieren möchte. Ob man jetzt ein Kleid zum Ausprobieren auf einer Hochzeitsfeier anziehen muss, lasse ich mal dahin gestellt. Wenn das Kleid danach noch in Ordnung ist, finde ich es nicht schlimm. Ich frage mich nur, wie viel Vergnügen an der Hochzeitsfeier für die Trägerin des Kleides nicht möglich war, weil das Kleid ja wie neu bleiben musste. Aber es lässt bei der Kleiderausprobiererin tief blicken und damit meine ich nicht den Ausschnitt.

Effektgeräte, billige, kleine Digiamps, Mundharmonikas, Saiten, Gigbags, was weiß ich würde ich ohne Bedenken online bestellen. Bei hochpreisigeren Sachen, wo mein Anspruch auch höher wäre, würde ich auf jeden Fall ausprobieren. Da kann eine gute Beratung im guten Fachgeschäft Gold wert sein. Ob sie auch Geld wert ist, liegt meines Erachtens auch an der Verkäuferin oder dem Verkäufer. Ich frage mich, warum nicht mehr Fachgeschäfte offensiver damit umgehen. Gejammer hilft nie, aber eine Kundin oder einen Kunden gut beraten und dabei zum Beispiel sagen: "Ich berate Sie sehr gerne und ich hoffe, dass Sie bei Ihrer Kaufentscheidung vielleicht 5 Prozent des Preises dafür veranschlagen." Wer dann noch mit gutem Gewissen sich ausführlich beraten lässt, um anschließend online zu bestellen, weil er 50,-€ bei einem Preis von 1000,-€ spart, dem ist eh nicht mehr zu helfen.

Der Anspruch, vermeintlich immer nur das beste vom Besten "für mein gutes Geld" zu akzeptieren, führt natürlich dazu, dass ein Instrument, das schon mal von einem anderen Musiker ausprobiert wurde, nicht mehr als neuwertig gilt, sondern als B-Ware verkauft wird (verkauft werden muss?). Bei Instrumenten um 4000,-€ ist das für einen Händler wahrscheinlich ziemlich ärgerlich. Ich verstehe eigentlich nicht, warum das so sein muss. Falls das Instrument Beschädigungen hat, irgendwelche Kratzer oder Ähnliches, kann man diese doch dem Kunden, der ausprobiert hat, in Rechnung stellen. Falls keine Beschädigungen vorhanden sind, ist das Instrument in meinen Augen neuwertig. Ich kenne die rechtliche Lage nicht, aber wir leben in einer Zeit, in der -nur als Beispiel- ein simples Getränk wie Gin hochgejazzt wird und Kennergaumen nur Ingredienzen akzeptieren, die von Jungfrauen im Schein des Vollmondes im Sternbild Stier gepflückt wurden, um anschließend in Fässern zu reifen, für die möglichst seltene Bäume gefällt und um die halbe Welt transportiert worden sein müssen. In solchen Zeiten ist vieles denkbar, sogar Mängel, die man nur unter Zuhilfenahme spezieller Geräte nachweisen kann: Hagelschäden am Auto, die nur unter Streiflicht zu erkennen waren. Ein ehemaliger Arbeitskollege und Ginkenner hat diesen Schaden erfolgreich geltend gemacht.
:bier:
 
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