Siehst du den Zusammenhang?
Hier werden mittlerweile schon Abrißverfügungen für seit 50 Jahren bestehende Unterstände auf Pferdekuppeln rausgehauen, weil die angeblich illegal errichtet worden sind. Die Illegalität wird damit begründet, daß der UBA keine Unterlagen dazu vorliegen und der Eigentümer ebenfalls keine hat.
Unter der Annahme, dass die Koppeln im Außenbereich (Feld, Wiese, Ackerland) stehen, ist das erstmal völlig in Ordnung und auch richtig!
Im Bereich von Siedlungsflächen Dörfern, Städten, etc. besteht das so genannte positive Baurecht, d.h. Bauen ist grundsätzlich zulässig, wenn es die baurechtlichen Vorgaben erfüllt; die Behörde muss dann die Genehmigung erteilen.
Im Außenbereich ist das aus gutem Grund anders. Um Zersiedelung und unnötigem Flächenverbrauch vorzubeugen, gilt dort ein negtives Baurecht, d.h. das Bauen ist dort grundsätzlich erstmal unzulässig. Als Ausnahme gelten privilegierte Vorhaben z.B. für Land- und Forstwirtschaft etc.. Wenn die Privilegierung nachgewiesen wird, kann eine Genehmigung erteilt werden. Wenn aber z.B. die Enkelkinder den Bauernhof zumachen, aber trotz normalem Broterwerb in der Stadt das schöne Bauernhaus vom Opa weiter als Wohnsitz nutzen wollen, wird das irgendwann zu Problemen führen, weil sie ohne landwirtschaftliche Nutzung eben nicht die Kriterien der Privilegierung erfüllen.
Dass also in der Stadt bei einem Gebäude, für das es keine Unterlagen mehr gibt, zumeist davon ausgegangen wird, dass der Bau rechtmäßig ist, liegt auf der Hand. Im Außenbereich ist das aus o.g. Gründen nicht möglich. Wenn der Eigentümer der Koppel unter die Privilegierung fällt, könnte er nachträglich genehmigen lassen; ansonsten ist der Abriss persönlich bedauerlich, aber richtig.
Der ungebremste Flächenverbrauch ist eines unserer größten Probleme!