M.E. erfordert das eine Baugenehmigung, allein schon wegen der offenkundigen Nutzungsänderung und der deutlichen Änderung des äußeren Erscheinungsbilds. Dann gibt es in bezug auf Wärmedämmung (auch des Fußbodens!), des Brandschutzes, und auch der Gasdichtigkeit einiges zu beachten. M.W. muss auch sichergestellt bleiben, dass die Garage weiterhin eine Zwangslüftung besitzt. Wirf am besten mal einen Blick in die Bauordnung und die Garagen(ver)ordnung Deines Landes.
Vielleicht gibt es ja eine niederschwelligere Lösung - einfach zwei getrennte Garagenräume herstellen, also das Tor drin lassen. Oder vielleicht kann man den Raum in einen untergeordneten Abstellraum umwandeln, um eventuelle Hürden kleiner zu bekommen. Auch hier wäre vor dem Losbauen ein Blick in die einschlägigen Vorschriften angezeigt.
Vielleicht gibt es ja eine niederschwelligere Lösung - einfach zwei getrennte Garagenräume herstellen, also das Tor drin lassen. Oder vielleicht kann man den Raum in einen untergeordneten Abstellraum umwandeln, um eventuelle Hürden kleiner zu bekommen. Auch hier wäre vor dem Losbauen ein Blick in die einschlägigen Vorschriften angezeigt.