Bauthread

M.E. erfordert das eine Baugenehmigung, allein schon wegen der offenkundigen Nutzungsänderung und der deutlichen Änderung des äußeren Erscheinungsbilds. Dann gibt es in bezug auf Wärmedämmung (auch des Fußbodens!), des Brandschutzes, und auch der Gasdichtigkeit einiges zu beachten. M.W. muss auch sichergestellt bleiben, dass die Garage weiterhin eine Zwangslüftung besitzt. Wirf am besten mal einen Blick in die Bauordnung und die Garagen(ver)ordnung Deines Landes.

Vielleicht gibt es ja eine niederschwelligere Lösung - einfach zwei getrennte Garagenräume herstellen, also das Tor drin lassen. Oder vielleicht kann man den Raum in einen untergeordneten Abstellraum umwandeln, um eventuelle Hürden kleiner zu bekommen. Auch hier wäre vor dem Losbauen ein Blick in die einschlägigen Vorschriften angezeigt.
 
Die ursprüngliche Bausubstanz war gut, aber nicht mehr vergleichbar mit Gründerzeithäusern mit 60 cm dicken Wänden (Stichwort Speichermasse).
In so einem Fall wäre ich auch ganz anders an die Sanierung herangegangen.
Durch die Lärchenholzfassade lassen sich Dehnfugen im Mauerwerk zwischen Alt- und Neubau gut kaschieren und von hinterlüfteten Fassaden bin ich sowieso ein grosser Fan.
So ähnlich lag der Fall bei mir - einen Altbau aus dem 2. Weltkrieg auf aktuellen Stand zu bringen.
Vollholz-Bauweise mit hinterlüfteter Fassade, ein wasserführender Holzofen sorgt für angenehmes Raumklima.

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:patpat:
Duhu, du kannst gerne was dazu schreiben.:kaffee::kaffee::kaffee::-)
Ich mache gerade 4 Tage Urlaub :D

Scherz beiseite:
  • Als Erstes schaust du in die aktuell gültige Baugenehmigung deines Hauses und die dabei zugrundeliegenden Bauantragspläne und Formulare. Hast du keine vorliegen, gehst du aufs Amt, bittest um Akteneinsicht und machst von allem Kopien; besondere Gründe musst du dafür keine angeben und von der Garage hältst du erstmal du die Klappe. Es wird zwischen 30-50 EUR Gebühren kosten, sei es drum
  • Dann schaust du in den Unterlagen, wieviele notwendige Stellplätze für dein Gebäude gefordert sind; um die kommst du nicht herum. Bei mehreren Wohneinheiten, z.B. separate Einliegerwohnung müssen diese Stellplätze unabhängig voneinander funktionieren, dürfen also nicht hintereinander liegen.
  • Wenn durch den Wegfall der Garage nicht mehr die notwendige Stellplatzzahl nachweisbar ist, kannst du es offiziell eigentlich schon vergessen, ohne den fehlenden Stellplatz woanders nachzurüsten
  • Bei Einzel stehenden Garagen auf der Grundstücksgrenze wird es ebenfalls schwierig mit der Umsetzung, da als Grenzbauten nur bestimmte Nebenanlagen zugelassen sind. Dass eine Werkstatt keine Aufenthaltsräume im baurechtlichen Sinn enthält, ist hier von Vorteil; es kann aber auch sein dass per Satzung (B-Plan) nur Garagen als Grenzbauten als zulässig beschlossen wurden, andere Nutzungen aber nicht.
  • Deine Garagen sind ins Wohnhaus integriert, wenn ich es richtig gelesen habe, das erleichtert es etwas. Nutzungsänderungen sind idR dann verfahrensfrei möglich, wenn sich durch die Änderung keine wesentlichen anderen Anforderungen ergeben. Bei einem Verhältnis von ca. 12-15qm umgenutzter Garagenfläche zur Gesamtfläche des Wohnhauses kann man davon ausgehen.
  • Ebenfalls hilfreich sind die Auflistung der so genannten verfahrensfreien Vorhaben in der gültigen Landesbauordnung, in BaWü fallen z.B. Änderungen an Gebäudeteilen von weniger als 40cbm Rauminhalt ebenfalls unter diese Erleichterung. Bei 15qm Fläche und 2,50m Raumhöhe wäre das ebenfalls erfüllt. Schaue das einfach mal in der bei dir geltenden Landesbauordnung nach.
  • Wenn deine Hütte nicht in einem per Gestaltungssatzung geschützten Straßenzug steht, sind Änderungen ander Fassade ebenfalls verfahrensfrei, d.h. Tor raus, Tür und Fenster rein kannst du idR machen, wie es dir passt.
  • Es kann auch bei verfahrensfreien Vorhaben aber sinnvoll sein, das zuständige Baurechtsamt davon in Kenntnis zu setzen, damit die Akte auf dem richtigen Stand ist. Wichtig: hast du den Garagenstellplatz erstmal umgenutzt, kannst du ihn später nicht mehr ohne weiteres wieder herstellen, das Herstellen von Stellplätzen ist in vielen Bundesländern genehmigungspflichtig.
  • Du solltest die Garage als unbeheizten Raum betreiben, denn sonst muss die neue Werkstatt die Vorgaben der EnEV erfüllen und erfordert u.U. zusätzliche Dämmmaßnahmen etc. Falls das bisherige Tor die einzige Aussenfläche darstellt, ist das weniger problematisch, da du dort ja sowieso neu mauert und eine entsprechende thermische Qualität herstellen kannst.
  • Die Restgarage muss wie von Beate schon völlig richtig geschrieben auch nach dem Umbau allen Anforderungen an eine Garage entsprechen, hier die jeweilige GaVo zu Rate ziehen.
  • Das ist übrigens sehr interessant, denn Garagen sind im baurechtlichen Sinne nur dafür gedacht, Kfz, Motorräder, Anhänger, Fahrräder und das unmittelbare Zubehör unterzubringen. Die Kiste Bier, der Rasenmäher, das Surfbrett und das Planschbecken haben nach Baurecht in der Garage nichts verloren; eine Garage ist kein zusätzlicher Kellerraum. Das wird den Großteil aller Behörden zwar nie kratzen, aber wenn einem jemand ans Bein pinkeln will, da trifft er fast immer.
 
Die Vielzahl an Verordnungen, die es heutzutage tonnenweise für alles mögliche gibt, sind der Grund, warum ich von Bauvorhaben Abstand halte. Man muss ein bestimmter Typ Mensch sein, um angesichts dieses typisch deutschen Übermaßes an tonnenweisen Vorschriften für jede Kleinigkeit noch Lust auf Irgendwas zu haben.
 
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@FF
Vielen vielen Dank!
Ich schau das nach und mach mich schlau.
Wenn Du mal in der Gegend bist (Ruhrgebiet), dann komm vorbei für ein oder mehrere Kaltgetränke! :prost::prost::prost::prost:
 
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Die Vielzahl an Verordnungen, die es heutzutage tonnenweise für alles mögliche gibt, sind der Grund, warum ich von Bauvorhaben Abstand halte. Man muss ein bestimmter Typ Mensch sein, um angesichts dieses typisch deutschen Übermaßes an tonnenweisen Vorschriften für jede Kleinigkeit noch Lust auf Irgendwas zu haben.

Oder in kurz:
Wir verwalten mehr als wir schaffen!
 

@tofi1 Die Ausführungen von @FF würden mich ehrlich abschrecken. Ich würde einfach das Garagentor (oder halt beide) gegen eines mit Fenstern tauschen, eine Rigipswand einziehen (kann man innen dämmen), und sonst gar nichts tun. Dann hast du einen abgeschlossenen Raum mit Fenster als Werkstatt, nach wie vor eine funktionierende Garage und niemand muss etwas wissen oder gefragt werden. Schlafende Hunde … Wenn man dort nicht gerade schweißen will sondern nur ein bisschen "werkeln" – sägen, hämmern bohren … –, dann sollte man damit klarkommen.
 
Wieso? Ist Schweißen in der Garage verboten? Meine Garage ist gleichzeitig Werkstatt und da steht auch ein Schweißgerät, das ich zwar nicht wirklich häufig, aber zumindest gelegentlich benutze.
 
Das habe ich lediglich aus Unkenntnis der Brandvorschriften usw. so geschrieben. Was ich sagen wollte ist, dass ich so wenig wie möglich in die Substanz eingreifen würde um eine Nutzungsänderung und damit Behördengänge etc. zu vermeiden.
 
Wieso? Ist Schweißen in der Garage verboten? Meine Garage ist gleichzeitig Werkstatt und da steht auch ein Schweißgerät, das ich zwar nicht wirklich häufig, aber zumindest gelegentlich benutze.
Ich besitz kein Gerät mit Verbrennungsmotor, könnte mir aber vorstellen, das leicht brennbare Flüssigkeiten (Benzin) und Hitze (Schweisen) problematisch sein können.
 
Das mag richtig sein, aber mein Schweißgerät kommt ohne Verbrennungsmotor aus; das braucht nur Strom. Und wenn ich schweiße, pflege ich keine Benzinkanister in der Nähe stehen zu haben, da mir die Problematik durchaus geläufig ist.

Das wichtigste beim Schweißen ist übrigens das w.
 
Das Problem wird sein, dass nicht jeder so vernünftig und mit gesundem Menschenverstand ausgerüßtet ist, wie du.
Sicherlich hat sich schon mal jemand in seiner Garage mit dem Schweißgerät und einem kaputten Benzinschlauch hochgejagt.
So entstehen dann Verordnungen, über die denkende Menschen den Kopf schütteln.
 
Das sind dann halt Kandidaten für den Darwin Award.

Der Vollpfosten von der Rennleitung, der damals meinen ersten Autounfall aufgenommen hat, war auch so einer. Der Unfallgegner war mir so in die Seite gekachelt, daß mein Tank geplatzt und rund 40l Benzin auf der Kreuzung verteilt waren. Verkehrskasperei kommt und der Idiot hat nix besseres zu tun als sich mit zwei Füßen in die Benzinpfütze zu stellen und sich dann ne Kippe anzuzünden.
 

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