Schon, ja. Aber dass ein erwachsener Mann offenbar so ernsthaft glaubt, ihm und seiner Frau würden wegen eines gefälschten Impfnachweises die Kinder weggenommen, dass er deshalb die ganze Fanmilie tötet, wirft ein irritierendes Schlaglicht auf das, was da in manchen Filkternblasen anscheinend an Märchen und Horrorstories verbreitet wird.
Für Waffen und Drogen gilt: wer die unbedingt haben will, bekommt die auch, weil sich damit insbesondere in der Illegalität sehr viel Geld verdienen lässt.
Unsere Waffengesetze sind m.E. schon ok.
Nur sollten die Inhaber*innen von Besitzkarten immer mal wieder überprüft und mit den Listen bekannter Schwachköpfe abgeglichen werden.
Ich schätze, dass bei unangekündigten Routinekontrollen reihenweise Schiesseisen gefunden würden, die Besitzkarten-Inhabende nicht legal besitzen.
Sei es nur, weil sie sie nicht legal erworben und registriert haben.
Aber wann soll unsere kaputtgesparte Polizei denn das noch machen?
Es ist VIEL schlimmer!
Denn es ist nicht Aufgabe der (überlasteten) Polizei, sondern NOCH SCHLIMMER der des Ordnungsamtes (Waffenbehörde)
Diese soll ......die Überprüfungen Durchführen.
Es ist zwar schon ne Weile her, das ich mit denen was zu tun hatte, aber damals bestand die "Waffenbehörde" in DA aus einem -in Worten EINEM verantwortlichen Beamten,
der zwei Kolleginnen hatte.
Dieser sollte neben seinen Anträgen im Büro, die Waffen bzw. deren Sachgerechte Aufbewahrung für den gesamten Landkreis Darmstadt mit ca 300.000 Einwohnern,
kontrollieren.
Selbst wenn Er die hälfte seiner wöchentlichen Dienstzeit mit Außendienst verbracht hätte, hätte es grob geschätzt 100 Jahre gedauert, um jedem Waffen oder Sprengstoff Besitzer
ein mal zu besuchen.
Und es hätte noch Glück dazu gehört, das dieser zufällig zuhause ist, denn der Besuch soll ja unangekündigt sein.
Blöd auch das viele in der Zeit arbeiten, in denen der Beamte seinen Dienst versieht.
WIE sollen da solche Verrückte wie der von Hanau gefunden werden, wenn die Chance gleich NULL ist, das wirklich eine Kontrolle erfolgt ????
Und es gibt keine Überprüfungen was die sogn. "Zuverlässigkeit" angeht, die Voraussetzung, für die Beantragung einen "Waffenbesitzkarte" oder eines
"Sprengstoffscheines" ist.
Die Vorlage eines Polizeilichen Führungszeugnisses, wird nur bei der Antragstellung verlangt. Sie wird nicht nach 5 oder 10 oder 20 oder X......Jahren
erneut verlangt, solange keine neuen Anträge eingereicht werden.
Wer nach dem Erwerb einer Waffe "Auffällig" wird, hat höchstens ein Problem, weitere Waffen zu beantragen, oder seinen Sprengstoffschein nach
4 Jahren verlängert zu bekommen.
Kurzum, das beste Gesetzt ist Zahnlos, wenn der Gesetzgeber niemanden hat, der es umsetzt.
Genau genommen darf man darüber gar nicht nachdenken.