@Niklas
Ja, aber nur semiprofessionell. Nach §3 Abs. 25 EStGB künstlerische Nebentätigkeit.[
]
Es gibt von mir eine Kunstfigur (der "Kralli" halt, wie soll's anders sein[
], so wie mein Avatarchen, z.B.) und mit der bin ich hauptsächlich im Marketing unterwegs. Also Werbecartoons sozusagen, mache aber eigentlich alles was auch nur annähernd mit meinem Kralli zu machen ist. Auch Kleinstanimationen für's Web, Geburtstags- und Weihnachtskarten, aber ich habe auch schon Wände beschmiert.
Und hab' ihm auch schon mal einen Jazzbass in die Hand geben "müssen".
Aber wie gesagt, rein nebenberuflich, leben könnt ich davon nicht, wär ein Traum, aber so muss ich halt weiter an Maschinen programmieren und anderen Leuten lehren wie das geht.[ooo]
Übrigens: Einen üppigen Bikepark hast Du ja da zusammen. Reschbegt.
Bei mir ist nur noch die 400er Suzi meiner Frau übrig, ist aber ein 77er Modell, und die geb' ich nimmer her.