The Rickenbacker Home

Art. 1,2 3, GG oder weiß der Henker welcher:
gleiches Recht für alle; d.h, was du darfst, darf ich auch, und was ich nicht darf, darfst du auch nicht

das ist so ein ähnlich blöder Spruch wie: was du nicht willst, das man dir tut, das tu auch nicht, was willst du hier (alter Spruch von meinem ehemaligen Drummer)[8D]
 
Zuletzt bearbeitet:
... und sich als Staatsdiener ( ein Begriff, der seines Sinnes gänzlich enthoben ist) deshalb erst recht an Recht und Ordnung, insbesondere das Grundgesetz, halten müssen ( wenn ich mich nicht recht irre, hihi)
 
der Begriff "Gefahr im Verzug" ist recht restriktiv auszulegen und führt bei Fehlgebrauch zur Ermessensreduzierung auf Null, d.h. aus einer Kann-Vorschrift wird automatisch eine Muß-Vorschrift (kemm47 wird begeistert sein, wenn er dies als Ordnungsbeamter liest).
> wir sollten mal einen Debattierclub gründen, die Amis mit ihren lächerlichen High-School-Debattierclubs würden sich verschämt abwenden, oder ?!
 
@schrotty:
....bin gerade seit paar Minuten von der Probe meiner Band TEN BEERS AFTER zurück und hab' ein paar Eintragungen gesehen. u.a., dass Du Dich ...."...Polizei" titulierst. Dafür haben andere schon was kräftig auf die Ohren gekriegt (oder gehörst du zu diesen Uniformträgern??? - wär' mir neu).
@ricki:
ja, das klingt nicht schlecht. sind zwar ein paar Begrifflichkeiten (Polizeirecht) durcheinandergeworfen worden, aber für Laien klingt das sicherlich beeindruckend....
 
wie auch immer...ich fahr heute abend schön innen urlaub. wenn das mit dem wlan dort wirklich funktioniert, sprechen wir uns morgen wieder (außer mir wird heute mittag langweilig). andernfalls sag ich mal: bis nächste woche kinners. und stellt mir ja nix an hier.

 
@kemm
In bestimmten Situationen wird das Ermessen so stark eingeengt, dass nur noch eine Entscheidung richtig (rechtsfehlerfrei) ist. Dann spricht man von Ermessensreduzierung auf Null (oder Ermessensreduktion auf Null). Liegt eine Ermessensreduzierung auf Null vor, so kann ein Verwaltungsgericht prozessual die Verpflichtung der Behörde, die beantragte Amtshandlung vorzunehmen, eigenhändig umsetzen (sog. Spruchreife).
Hieraus folgt unzweifelhaft, dass eine Reduzierung wegen der Überprüfbarkeit durch ein Verwaltungsgericht im Bereich des behördlichen Ordnungsrechts anzusiedeln ist, wobei Ordnungs- und Polizeirecht im Einzelfall wegen der Anwendbarkeit der polizei- und ordnungsrechtliche Generalklausel als Auffangtatbestand schwerlich zu trennen ist.
 

rikki, Du bist mir gruselig[:O!][|)]

Ich hab's dreimal gelesen und immer noch nicht den Hauch einer Ahnung was das eigentlich bedeuten soll...Reschbeggt.

Aber so richtig witzig finde ich den momentanen "Tatbestand":
Wir haben also einen Beamten dem wegen der Zitatsfunktion Amtsanmaßung zur Last gelegt wird.
Und wir haben einen Beamten der zwar durchaus näher an dieser Kompetenz unserer Executive dran ist, aber ums verrecken nicht mit der Zitatsfunktion umgehen kann.

Ich könnt mich wegschmeissen[:D][:D][:D] Habe ich schon mal erwähnt dass ich mich hier sehr wohl fühle?

Oh, und schönen Urlaub wünsch' ich, Rabbi![^]
 
Interessant und unglaublich prima ist es ja, Beamte zu haben, die überhaupt an irgendwas dran sind.
Da ist doch echt die Andeutung eines Silberstreifs am Horizont zu erkennen.
Ich mein, bei genauem Hinsehen.[¦)]
 
Bei genauem Hinsehen gibt es sogar mehrere Beamte, die an was dran sind. Es spielt halt nicht jeder Staatsdiener "Beamtenmikado" (kennt ihr ja sicherlich: wer sich zuerst bewegt, hat verloren).[:D][:D][:D]
 
Zuletzt bearbeitet:
@ schrotty:
zu Deinem heutigen Beitrag von 11:41 Uhr folgende Anmerkung: leg' dir doch mal ein olivgrünes T-Shirt mit der Aufschrift "POLIZEI" zu und lauf mal durch die Stadt (ggf. in HESSEN)......
Bei uns (HESSEN) gab's Mal vor einigen Jahren erhebliche Aufregung über einen Scherzkeks, der auf seiner ENTE (2CV) in weißer Lackierung die grüne Aufschrift "POLENTE" hatte und damit rumgurkte... Dem passierte letztlich nichts, aber geh' mal mit 'nem T-Shirt mit dem Aufdruck "POLIZEI" spazieren..... (ich besuch Dich dann vielleicht mal.....)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist eigentlich der Name Rickenbacker geschützt? [¦)]
Ist nur sone Frage...... [:D]

Interessant, wie hier vom Hölzchen aufs Stöckchen gekommen wird [:D]

sabu, BassTard,
wir machen jetzt ne Archiekolummne auf - oder wie ist das? [¦)]

schrotty,
hast Recht!
Die Sache ist gegessen! [;-)]

El Rabino,
wenn Du das hier lesen kannst (von wegen W-Lan in der Urlaubsunterkunft) - gute Erholung euch beiden und bis nächste Woche in Altdorf.

Irgendwas vergessen? Äh, nö! [:D]

Ede saacht doch: Das ist mein Beitrag #2929 [:D]
 
Zuletzt bearbeitet:

Zurück
Oben Unten