Sandsack Thread

@Noble :
Konfrontation ist hier die falsche Taktik.
Am besten dazustellen und einfach ins Gespräch einmischen ("... gut das du das erwähnst. Mir ist nämlich neulich etwas ähnliches passiert,...").
Dann langsam zum Thema "eitrige Bronchitis - vielleicht eh nicht mehr ansteckend" oder "jucken im der Sackfalte" übergehen...

Dabei am besten noch ein wenig keuchen und transpirieren.

Mal schauen wie lange es dauert, bis sich die Gruppe in alle Winde verteilt.
 

sprecht mit dem Vermieter. In der Schweiz haben Untermieter auch Rechte. Ich hoffe, Ihr hattet einen Vertrag?
Ich bin erst seit einem Monat in dieser Band, die genauen Hintergründe kenn ich nicht, aber so minutiös, wie der Gitarrist sonst alles organisiert, hat er sicher einen Vertrag. Mit dem Vermieter (eine grosse Immobilienverwaltung) hat er gleich als Erstes gesprochen, da ist anscheinend nichts zu machen.
 
Ich bin erst seit einem Monat in dieser Band, die genauen Hintergründe kenn ich nicht, aber so minutiös, wie der Gitarrist sonst alles organisiert, hat er sicher einen Vertrag. Mit dem Vermieter (eine grosse Immobilienverwaltung) hat er gleich als Erstes gesprochen, da ist anscheinend nichts zu machen.
wenn dem Hauptmieter rechtlich korrekt gekündigt wird, muss er Euch auch rechtlich korrekt kündigen. Andernfalls könnt Ihr ihn belangen, für die Unterschlagung der rechtlich bindenden Mietzinsweitergabe sowieso. Ich habe in einer Wohnung und in einem Proberaum jeweils Untermieter und bin mir meiner Pflichten, meiner und ihrer Rechte sehr bewusst.

Der Vermieter ist zwar nicht verpflichtet, Euch als Untermieter zu übernehmen, aber wenn Ihr beweisen könnt, dass Ihr Eurer Pflichten als Untermieter gegenüber dem Hauptmieter nach Treu und Glauben nachgekommen seid, habt Ihr eventuell einen Hebel. Du weisst ja nicht, was für Märchen der Hauptmieter dem Vermieter erzählt hat.

Gruss
claudio

P.S. werft einen Blick ins Obligationenrecht, da ist sehr genau beschrieben, dass man als Untermieter beinahe die selben Rechte und Pflichten wie ein Hauptmieter hat und ein Hauptmieter wiederum gegenüber dem Untermieter wie ein Vermieter in die Pflicht genommen werden kann.
 
Dem @claudio würde ich nix vermieten.

Der kennt sich aus ;-)
Im Gegenteil. Mein alter Verwalter war ein richtig überkorrekter, humorloser Buchhalter mit Stock im Hintern. Bei so einem kannst Du sicher sein, dass alles immer richtig läuft und er Dich sicher nie übern Tisch zieht.
 

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