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Tja, es ist aber auch als Verkäufer eines Vintageinstruments nicht leicht.
Ich spiele mit dem Gedanken, meinen 69/70er Preci zu verkaufen. Da ich einen weiteren Kontrabass kaufen will und sowieso wesententlich weniger E Bass spiele, könnte das für mich Sinn machen. Er ist wirklich gut, also will ich natürlich auch einen guten Preis haben.
Nur welcher Preis ist wirklich Marktfähig?
Leider gibt es auch auf der Käuferseite total viele, sagen wir mal, spezielle Charaktere...

Mal schauen, wie ich es angehe
… er ist so viel wert, wie einer bereit ist, dafür zu bezahlen, wenn das zu wenig ist, behältst Du ihn einfach. Biete ihn doch hier an in den KA, dann bekommst Du ein Gefühl, ob da was geht. Als Orientierung gehen reverb und ebay schon…
 
Tja, es ist aber auch als Verkäufer eines Vintageinstruments nicht leicht.
Ich spiele mit dem Gedanken, meinen 69/70er Preci zu verkaufen. Da ich einen weiteren Kontrabass kaufen will und sowieso wesententlich weniger E Bass spiele, könnte das für mich Sinn machen. Er ist wirklich gut, also will ich natürlich auch einen guten Preis haben.
Nur welcher Preis ist wirklich Marktfähig?
Leider gibt es auch auf der Käuferseite total viele, sagen wir mal, spezielle Charaktere...

Mal schauen, wie ich es angehe
Also ich habe hier bei Bassic vor ziemlich genau einem Jahr einen richtig guten 68er Sunburst Preci (All original) für 4000 €verkauft.
Das ging ziemlich flott & ich hätte ihn zu dem Preis auch gleich 3x verkaufen können. Vermutlich wären also auch locker 4500 € drin gewesen.
Ich wollte aber auch einen zügigen Verkauf. Wenn du bei Reverb schaust gehen die Wunschvorstellungen der Verkäufer solcher Bässe deutlich in Richtung 6000 € - das halte ich allerdings für nicht "Marktfähig".
Setz ihn für Summe X (≈5k?) rein & schau was passiert. Bist du zu teuer wird sich keiner melden & du kannst den Preis immer noch nach unten korrigieren.
Die ersten Interessenten werden dich sicher eh schon angeschrieben haben, oder?... ;-)
 
So hatte ich es mit meinem Marleaux auch gemacht - hoch rein und dann langsam so weit korrigieren bis der Markt zuschnappt. Ist zwar nicht ganz vergleichbar von der Wertigkeit, aber 8,70 Euro kostet das Werk von Gerald halt auch nicht gerade.
 
Ach das ist völliger Blödsinn. Haben die Verbote bei Elfenbein wirklich eine Lösung erwirkt? Kein Stück. Die blöden Wilderer knallen weiter Nashörner und Elefanten ab, wenn sie können. Nicht ein Elefant ist dadurch gerettet worden. Für irgendwelche Potenzmittel, die teuer in China verkauft werden. Die scheren sich eine Dreck um die Verbote und Strafen. Das hilft kein Stück. Aufklärung würde helfen und das Ablegen irgendwelcher dummer Aberglauben.
Bei den Hölzern ist das genauso.
Wenn man da was retten will, dann muss man an den sinnvollen Stellhebeln arbeiten und nicht an den Griffbrettern von Vintage Gitarren und Bässen. Die Verhinderung von Rodungen und der Erhalt der Holzarten sind Sache der Regierungen der Länder. Das man bedrohte Holzarten vor Fällung und Ausbeutung schützt, ist völlig in Ordnung und unbedingt notwendig, aber das muss vor allem vor Ort geschehen. Mit den Verboten und Regulierungen werden bloß wieder irgendwelche Bürokraten querfinanziert, das müssen wir alles bezahlen. Sogar den Besitz von irgendwelchen Altbeständen strafrechtlich zu verfolgen, ist wieder ein Beispiel für Regulierungswut und Wichtigmacherei. Wir Europäer können nicht Brasilien davor bewahren einen solchen Regierungschef zu wählen, da sind die ganz alleine für verantwortlich. Dass man dann den Handel mit dem Holz verbietet, ist richtig und konsequent. Gefällt wird leider trotzdem, dann werden Bootsstege und Bauholz draus gemacht. Soviel zur Sinnhaftigkeit solcher Regulierungen. Wie man so blöd sein konnte, nicht rechtzeitig mit Nachzucht und Erhalt zu beginnen, erschließt sich auch nicht wirklich. Das war schon vor 40 Jahren erkennbar, das die Reserven an wichtigen Griffbretthölzern nicht ewig halten werden. Von den Regulierungen für Altholz kommt jedenfalls kein Baum nach. Deswegen sind Besitzverbote für alte Hölzer Bullshit. Größenwahn und Beklopptheiten sind ist das, weiter nichts. Man muss doch bei den Neubauten ansetzen. Und da bitte erstmal doe großen Sachen, statt Griffbretter und Inlayfurniere.
Wir können auch was tun, indem wir statt neuen eher alte Klampfen kaufen.
...
Stellt sich auch die Frage, welchen Sinn/welches Ziel/.... neben dem Artenschutz die nachträgliche Kriminalisierung durch Besitzverbote/Verbot des Handels hat/hatte.
Wertevernichtung/-ermittlung fiele mir da spontan ein.
Forderung: Instrumentenpass. So schwer nicht umzusetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja, es ist aber auch als Verkäufer eines Vintageinstruments nicht leicht.
Ich spiele mit dem Gedanken, meinen 69/70er Preci zu verkaufen. Da ich einen weiteren Kontrabass kaufen will und sowieso wesententlich weniger E Bass spiele, könnte das für mich Sinn machen. Er ist wirklich gut, also will ich natürlich auch einen guten Preis haben.
Nur welcher Preis ist wirklich Marktfähig?
Leider gibt es auch auf der Käuferseite total viele, sagen wir mal, spezielle Charaktere...

Mal schauen, wie ich es angehe
Einen 70er Preci behält man und verkauft ihn nicht. Den legt man in den Koffer und wartet einfach bis er älter wird- Punkt.
Alles andere wäre unüberlegt. Ich hab 1983 eine 74' ger Gibson Les Paul Custom für 1800 DM verkauft, ich hätte sie einfach in den Koffer legen müssen. Könnte mir heute noch in Arsch beißen!
 
Ich hab 1983 eine 74' ger Gibson Les Paul Custom für 1800 DM verkauft, ich hätte sie einfach in den Koffer legen müssen. Könnte mir heute noch in Arsch beißen!
Waren aber auch andere Zeiten.
Ewiger Klassiker bei mir im Freundeskreis:
Anfang 90er die 1960er LP Junior nicht für 1200DM gekauft weil die nur einen Pickup hatte.Geschichte zu Ende.

Im Prinzip richtig. Allerdings bin ich überhaupt kein Sammler. Und was bringt mir ein sehr guter 70er Preci, den ich nur selten spiele, wenn ich damit einen Kontrabass finanzieren würde, den ich täglich spiele??
Bekommt man heute einen guten Kurs für, geht fix weg und würde ich genau so machen.
 
Ja, technisch ist das sicher kein Problem - bei dir ist der Korpus beim Fräsen nicht plan gelegen. Irgend so was - der Mensch halt ...
Mag sein. Wird sich zeigen, ob ich mit Shim die Saitenlage wirklich flach bekomme. Ansonsten wäre das für mich eigentlich ein vermurkstes Instrument. Aber anscheinend gelebte Praxis in der Musikinstrumentenbranche. Offensichtlich gibt es da keine Industrienorm.
Die Halstasche ist jedenfalls bridgeseitig zu tief eingefräst oder kopfseitig zu flach, je nach dem wie hoch der Hals in Relation zum Korpus/Bridge stehen soll. Ärgert mich und wird ganz sicher die maximal niedrigste Saitenlage limitieren.
 
Die Halstasche ist jedenfalls bridgeseitig zu tief eingefräst oder kopfseitig zu flach, je nach dem wie hoch der Hals in Relation zum Korpus/Bridge stehen soll. Ärgert mich und wird ganz sicher die maximal niedrigste Saitenlage limitieren.
Nein, du wirst mit einem korrekten Hals (Voraussetzung, dass der gerade und gut bundiert ist ) mit dem Einsatz von shims, der Einstellmöglichkeit der Bridge und etwas Geduld und Erfahrung die Saitenlage schön flach hinbekommen.
 

Bei „jedem zweiten“ Ernie Ball ist so ein Shim drin:
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Sehe das als Feintuning bei Holzwerkstoffen in Massenherstellung.
 
Ja das wurde hier im Forum vor einer Weile besprochen. Der Besitz von z.B Palisander aus Brasilien ist verboten, es sei denn, man kann Alter und Herkunft aus Altbestand belegen. Dazu mussten Holzwerker und Instrumentenbauer ihre Bestände ausweisen und anmelden.
1992 ist die zeitliche Grenze, etwa 400 Holzarten unterliegen CITES. Mal eben ne Klampfe aus Irgendwoher kaufen, die ein Riopalisander Griffbrett hat, gibt Probleme, es sei denn, es ist ein Cites Papier dabei.

Siehe hier:
Hier ist ein Besitzverbot ausgewiesen.
Es sind Ausnahmen formuliert, wenn man das Teil nur daheim im Koffer hat, braucht man nichts nachweisen, aber Verkauf ohne Nachweise wäre illegal. Bei alten Instrumenten muss ein Nachweise/eine Expertise dabei sein, von wann das Teil ist. Die Originalrechnung und ggf. eine Expertise helfen, zu beweisen, dass das Instrument von der Zeit vor der Eingruppierung stammt.
 
Feintuning ja, aber dennoch sollte es eine Norm im Sinne von Hals-zu-Korpus-Winkel etc. geben, um ab Werk eine Grundeinstellung in einem definierten Bereich zu erlauben. Alle davon abweichenden Wünsche müssen dann mit entsprechenden Mitteln und Maßnahmen getunt werden. Wenn das Tuning erfolgen muss, um überhaupt erst mal Einstellungen innerhalb der Spezifikationsgrenzen zu erreichen, dann ist das normalerweise Pfusch ab Werk. Und genau das ist hier der Fall. Es ist nicht möglich eine gesunde Grundeinstellung hinzubekommen, sondern nur eine bestenfalls etwas hohe Saitenlage oder noch höhere. In einer Standardverteilung würde man von einer schlechten Lage, d.h. verschobener Mittelwert, sprechen ...
 
Ja das wurde hier im Forum vor einer Weile besprochen. Der Besitz von z.B Palisander aus Brasilien ist verboten, es sei denn, man kann Alter und Herkunft aus Altbestand belegen. Dazu mussten Holzwerker und Instrumentenbauer ihre Bestände ausweisen und anmelden.
1992 ist die zeitliche Grenze, etwa 400 Holzarten unterliegen CITES. Mal eben ne Klampfe aus Irgendwoher kaufen, die ein Riopalisander Griffbrett hat, gibt Probleme, es sei denn, es ist ein Cites Papier dabei.

Siehe hier:
Hier ist ein Besitzverbot ausgewiesen.
Es sind Ausnahmen formuliert, wenn man das Teil nur daheim im Koffer hat, braucht man nichts nachweisen, aber Verkauf ohne Nachweise wäre illegal. Bei alten Instrumenten muss ein Nachweise/eine Expertise dabei sein, von wann das Teil ist. Die Originalrechnung und ggf. eine Expertise helfen, zu beweisen, dass das Instrument von der Zeit vor der Eingruppierung stammt.

...und so lassen sich durch die ersatzlose Beschlagnahme auf preiswerte Art und Weise - auch Hochschulen und der Unterricht von Studenten mit hochwertigen Gitarren ausstatten:

Pfiffig, wirklich pfiffig....
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt Ausnahmen. Ich hatte ja 2 Status-Bässe mit "bolt on" Cabon Hals (ohne Spannstab)
Hier sah man eindeutuig die mit der Hand durchgeführten Nachbearbeitungen. Body und Hals wurden hundertprozentig aneinander angepasst und mit Bleistift numeriert.

Nur so am Rande ;-)
 
Man beschlagnahmt die Instrumente aber nicht nur wegen des Artenschutzes, sondern auch, um so auf preiswerte Art und Weise die Hochschulen und den Unterricht von Studenten auszustatten.
Hier brüstet man sich sogar auf der offiziellen BfN-Homepage dieser pfiffigen Vorgehensweise:
D.h. der/die Besitzer sind enteignet worden? Als Hochschuldirektor würde ich mich dabei etwas unwohl fühlen.
 

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