Ja das wurde hier im Forum vor einer Weile besprochen. Der Besitz von z.B Palisander aus Brasilien ist verboten, es sei denn, man kann Alter und Herkunft aus Altbestand belegen. Dazu mussten Holzwerker und Instrumentenbauer ihre Bestände ausweisen und anmelden.
1992 ist die zeitliche Grenze, etwa 400 Holzarten unterliegen CITES. Mal eben ne Klampfe aus Irgendwoher kaufen, die ein Riopalisander Griffbrett hat, gibt Probleme, es sei denn, es ist ein Cites Papier dabei.
Siehe hier:
www.bfn.de
Hier ist ein Besitzverbot ausgewiesen.
Es sind Ausnahmen formuliert, wenn man das Teil nur daheim im Koffer hat, braucht man nichts nachweisen, aber Verkauf ohne Nachweise wäre illegal. Bei alten Instrumenten muss ein Nachweise/eine Expertise dabei sein, von wann das Teil ist. Die Originalrechnung und ggf. eine Expertise helfen, zu beweisen, dass das Instrument von der Zeit vor der Eingruppierung stammt.