Copyrights

Spooky

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Hallo

Ich hab mal ne frage zum Thema Copyright und Urheber recht. Wir spielen ins unserer Band größtenteils Coversongs. Würden wir beim Auftritt gegen das Urheberrecht verstoßen und wenn ja juckt das die GEZ oder so etwas ähnliches, dass eine Coverband von Jugendlichen ihre Songs spielt?

mfg Spooky
 
Ich habe es nur einmal erlebt, dass bei einer Hochzeit GEMA Gebühren fällig wurden weil dort eine Band gespielt hat. Wie aber genau die rechtliche Grundlagen da sind weiß ich allerdings nicht. Aber man kann ja die GEMA anrufen, man muß ja nicht gleich sagen das man selbst Betroffener ist [;-)]
 
Prinzipiell will die GEMA bei Coversongs immer mitverdienen. Normalerweise haben die Veranstalter (Kneipen etc.) einen Vertrag mit der GEMA, der Liveauftritte abdeckt. Bei allen anderen Veranstaltern muss die Band das (zumindest theoretisch) selbst tragen. Wenn die GEMA nichts davon mitbekommt passiert auch nichts.
Sieh auch mal hier:
https://www.bassic.de/forum/topic.asp?TOPIC_ID=14778157
 
mhh naja normalerweise gehen immer Listen rum, in die man das Set eintragen muß...und dann wird abgerechnet....(wenn man blöd genug ist)
 
kurze frage zwischenrein:
wenn man n song schreibt, ab wann gehört den einen ein song?
sobald er irgendwie schriftlich festgehalten ist bzw in digitaler form (zum beispiel auf mysongbook.com) gespeichert ist?
 
die songs gehören dir, sobald du sie geschrieben hast. Das ist mal die grundregel des urheberrechts.
Das problem ist nur in den strittigen fällen, wer kann beweisen, ab wann der song existierte.
Dabei helfen aufnahmen mal gar nichts, da man die immer umdatieren kann. Konzertmitschnitte sind da schon sicherer und die anmeldung bei der GEMA ist wohl das sicherste.
Naja da gibts dann noch den notar. das ist natürlich auch recht sicher :-) aber der kostet dummerweise geld.

Zur GEMA: Gema zahlt immer der Veranstalter. auch auf hochzeiten etc.. die band hat damit nichts zu tun, solange sie nicht selbst der verantalter ist. Also Die band muss GEMA zahlen, wenn sie urheberrechtlich geschütztes material auf IHRER webseite verfügbar macht oder selbst ein gig irgendwo organisiert.

Wenn eine hochzeitsgesellschaft eine band anheuert, die coverstücke spielt, dann müsste des brautpaar, oder deren eltern, eigentlich GEMA zahlen. Es sei denn sie feieren in einem lokal, die eh schon gemapauschalen zahlen..... etc.. etc..

Das GEMA-Recht ist ein bisschen undurchsichtig.. aber wenn man als band ein klein wenig aufpasst, dann hat man keine Probleme mit denen.

D.
 

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