Sorry, noch mal zur Vereinfachung: kann sein, daß sich meine Rückfragen gelesen haben, als wäre ich doof.
Lesen, Grundbildung in Sachen Mängelhaftung und Garantieen alles nicht das Problem. Bis 12, 24 und 36 Monate zählen auch nicht, insofern müllen weitere "hilfreichen" Links im Sinne von "GuteFrage.de auch nur den Tröt zu.
Allerdings muss ich sagen, die Möglichkeit der Abtretung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche war mir neu.
Mir ist nicht klar, warum man einen Zettel, mit dem man (angeblich) einer Übertragung einer Herstellergarantie zustimmt
"Abtretungserklärung für gesetzliche Gewährleistungsansprüche"
nennt.
Selbst im krausen Juristendeutsch ist ja doch im Zweifel drin, was draufsteht. Gewährleistung <>Garantie, Herstellergarantie oder Händlergarantie ist freiwillig, nicht gesetzlich.
Daß T. die selbstgewährte Garantie(verlängerung) nicht übertragbar sondern nur dem Erstkäufer gewährt habe ich gelesen und verstanden und das, was ich erwartet hätte.
Daß Herstellergarantieen übertragbar vereinbart werden ist mir (sorry) noch nicht begegnet, kann ja aber sein. Daß T. hier als Vertretung des Herstellers agieren kann und darf, ok, wenn ihre Verträge das hergeben. Spannend, für welche Hersteller sie es tun, für welche nicht. Ohne das im einzelnen zu prüfen, würde ich ein 6-Pack hochwertige Hopfenkaltschale wetten, daß die Hersteller, deren Garantieen von sich aus übertragbar sind eher die Ausnahme als die Regel sind.
P.S.:
Die Herstellergarantie ist 12 Monate.
Diese ist mit der Abtretungserklärung übertragbar.
T. legt dann noch 2 Jahre obendrauf.
Wenn wir schon genau sind:
wir verlängern die Garantiefrist des Herstellers (in der Regel 12 Monate) auf unsere Kosten auf volle 36 Monate
Tatsächlich heißt das, egal, was der Hersteller garantiert, T. garantiert 36 Monate. Egal wieviel mehr als die Herstellergarantie das ist
Fragt sich, was der Volljurist daraus macht, wenn der Hersteller keine Garantie gibt, also nix zu verlängern ist.