Absonderlich, verrückt und nicht erwähnenswert!


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Auch wenn es außerhalb von Österreich kaum wen interessieren wird:

Heute startete am Obersten Gerichtshof die Berufungsverhandlung an deren Ende (4 Tage sind anberaumt) diese 2009 gestellte Frage final beantwortet werden wird.

(Kontext)


Ich versteh' ja nicht viel von juristischer Materie aber habe ich richtig gelesen, dass das Gesetz, das die BUWOG-Affäre ermöglichte möglicherweise nicht verfassungskonform verabschiedet wurde ?
 
also also also

der Wortlaut . . .
das Gesetz, das die BUWOG-Affäre ermöglichte
. . . ist nicht ganz glücklich. Die BUWOG-Affäre war eine Korruptions-Affäre. Nicht einmal wir brauchen ein Gesetzt um Korruption zu ermöglichen ;-)

Aber ich weiß schon was du meinst. Und ich bin da auch nicht 100% sattelfest. Aber bisserl was kann ich dir sagen. Bitte füge in jeden der folgenden Sätze 1-3 "soweit ich weiß" oder "meinem Verständnis nach" ein.

In der Sache gab es schon 2020 (!) Verurteilungen. Die Verurteilten sind der Meinung, dass der Prozess nicht verfassungskonform durchgeführt wurde und sind vor den obersten Gerichtshof gezogen (der für solche Sachen zuständig ist).
Die Argumentation ist, dass ein Teilaspekt der Verurteilung von 2020 bereits in einem FRÜHEREN Prozess verhandelt wurde. Und natürlich darf man nicht für ein Verbrechen zweimal belangt werden. Ich glaube die Hauptfrage an den OGH ist genau diese.

Spannend wird die Sache dadurch, dass die österreichische Strafprozessordnung es nicht erlaubt ein Verfahren in verschiedene Stränge aufzuteilen. Das ist einerseits der Grund warum dieses Verfahren schon so elendslang dauert. Andererseits ist das auch ein schwerer Designfehler. Die Staatsanwälte müssen zwar alles ausermitteln aber dürfen zur selben Zeit nicht in vergangene Verfahren reinermitteln . . .
Eine Justizreform scheint angebracht.
 

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