witz des tages

Neue Folgen der Comedyserie "Attila, der Gemüse-Rambo, rettet die Welt":

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Unterlassungserklärung, bei der erst ein Gericht die Höhe der Strafe bestimmt. Irritiert hatte mich hier, daß der Gläubiger das zuvor nach billigem Ermessen festlegt. Ich hatte das anders in Erinnerung. Scheint aber doch zu stimmen. Deswegen habe ich mein Post wieder gelöscht.

Wichtig für den Betroffenen: Man sollte nie eine Unterlassungserklärung unterschreiben, die nicht dem Hamburger Brauch entspricht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dafür gibt's ja Anwälte. Dumm ist nur, wenn man von seiner Anwältin den Rat bekommt "Unterschreib das!" und die exorbitante Forderung einen dann in den Ruin treibt, wie es neulich in einem Zeitungsartikel geschildert wurde. Wer unfähige Anwälte hat, braucht eben keine Feinde.
 

Wichtig für den Betroffenen: Man sollte nie eine Unterlassungserklärung unterschreiben, die nicht dem Hamburger Brauch entspricht.
Im Prinzip sollte man so gut wie nie eine Unterlassungerklärung unterschreiben, die einem zugeschickt wird. Es ist fast immer besser, eine eigene Unterlassungserklärung abzugeben.

Ein Anwalt, der sagt "Unterschreib das!" muß ziemlich unfähig sein. Für das daraus entstehende Haftungsrisiko kann man diesen dann wiederum haftbar machen.
 
Richtig. Wenn es wirklich unumgänglich ist, immer eigene Formulierung nutzen und sich damit eine Hintertür offen lassen, anstatt sich bedingungslos zu unterwerfen. Wer sich damit nicht auskennt, sollte einen erfahrenen Anwalt zu Rate ziehen. Das ist allemal preiswerter, als gegen die Wand zu laufen.

Die in dem Artikel beschriebene Anwältin war eine Freundin der Betroffenen. Mit der Freundschaft dürfte sich das dann wohl auch erledigt haben. :D
 


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