Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
ergänzend zu unseren Verhaltensregeln anlässlich der Corona-Pandemie möchten wir als Geschäftsleitung ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein Joint im Mund nicht als Stoff vor dem Gesicht anerkannt werden kann und damit unzulässig ist.
Mit gefälliger Bitte um Beachtung!
Die Geschäftsleitung.
ergänzend zu unseren Verhaltensregeln anlässlich der Corona-Pandemie möchten wir als Geschäftsleitung ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein Joint im Mund nicht als Stoff vor dem Gesicht anerkannt werden kann und damit unzulässig ist.
Mit gefälliger Bitte um Beachtung!
Die Geschäftsleitung.
Zuletzt bearbeitet: