Ohjeh, da ist ja Einiges im Argen.
Also:
1. Ein Bassist, der diese Bezeichnung verdient, und das 18. Lebensjahr vollendet hat, lässt sich nach dem Gig nicht von Mädels abschleppen.
Denn ein Solcher kennt, nein, schätzt die Vorzüge erwachsener Frauen und kann deren Wünsche wie auch seine eigenen freudvoll befriedigen.
Wenn nicht dies, kennt ein solcher Bassist § 176 - 182 StGB und hält sich dran. So doll kann kein Sex sein, dass er eine längere Haftstrafe wert ist.
Und wenn auch das nicht, dann weiss der Bassist, dass er nichts anfangen sollte, was er nicht im Guten zu Ende bringen kann (s.a. Bass-Solo).
Die abschleppwilligen Mädels schicken Bassisten also mit einer väterlichen Ermahnung nach Hause. Oder überlassen sie den Gitarristen. Oder den Sängern, wobei ich einen guten Sänger warnend beiseite nehme würde, weil gute Sänger schwerer zu ersetzen sind.
2. Wer so Bass spielt und/oder solche Musik macht, dass weibliche Menschen währenddessen so etwas denken, macht etwas Grundsätzliches falsch und sollte daher die Hoffnung darauf, nach dem Gig abgeschleppt zu werden, fahren lassen.
3. Die Service- oder Dienstleistungsgedanken bei alldem formulierst Du doch selbst - sowohl Bass-Spielen also auch Sterbehilfe ist beides.