Sandsack Thread

Gute Besserung @whitewater!
Beim mir wars vor zwei Wochen relativ harmlos. Zwei Tage Bett und Bock auf gar nix, danach wurde es zügig besser. Nach 9 Tagen bin ich wieder in die Arbeit, keine Nachwirkungen.
Ungefähe wie eine mittelschlimme Grippe.
 
Seit Samstag Abend habe ich zum 2. Mal Corona und seit Sonntag früh tierische Blähungen. Ich meine, ich kenne diese furchtbare Epidemie schon, mir macht das nichts aus. :whistle:


Aber ich bin wirklich gespannt, ob das Virus ausreichend immun gegen den Gestank ist...! :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute darf mal wieder ich:

vor ein paar Monaten habe ich einen Erbschein beantragt. Weil das zuständige Gericht sehr überlastet zu sein scheint, nutzte ich dazu die vom hessischen Justizministerium zur Verfügung gestellte Online-Anwendung: https://justizministerium.hessen.de/Buergerservice/Elektronisches-Erbscheinverfahren

Man kommt da dann tatsächlich auf ein in sich schlüssig gestaltetes und sehr umfassendes elektronisches Formular, das in der Information endete, der Antrag sei an das zuständige Nachlaßgericht übermittelt worden.

Und dann tut sich ...


... nichts.

Seit ein paar Wochen versuche ich, die zuständige Sachbearbeiterin beim Gericht zu erreichen. Heute kam ich endlich mal durch. Und da erfuhr ich, dass man von meinem Antrag nichts wisse, und dass das elektronische Verfahren kein zulässiges Antragsverfahren sei - nach wie vor werde nur die persönliche Antragstellung beim Gericht und die (doppelt so teure, aber) vom Gericht präferierte Antragstellung über einen Notar akzeptiert. Die Leute, die das elektronische Verfahren genutzt hätten, müssten also einen erneuten Antrag stellen.

In meinem Fall passierte nicht mal das.
 

Ich hatte meinen Erbschein nach 14 Monaten, und das Testamentsvollstreckerzeugnis weitere 12 Monate später. Das Gericht kannte keine Kommunikation, außer in Beschlüssen. Man hat eigentlich genug mit sich zu tun, und damit, dass ein geliebter Mensch fehlt. Aber dann muss man sich auch noch mit scheinbar vollkommen gefühllosen Menschen am Gericht auseinandersetzen ...
 
Was meinst Du? die Fake-Anwendugen au dem hessischen Verwaltungsportal? Das ist jetzt schon die zweite Fake-Anwendung, über die ich gestolpert bin.

Ob das wohl der geistige Output der Digitalisierungsministerin sein könnte?
 
  • Antwort hilfreich!
Reaktionen: fmm
@beate was brauchst Du genau? Wenn der Erbschein nicht kommt und es um das Erbe geht, wer darf was verkaufen und so, kommst Du vielleicht mit einer Haftungs- und Freistellungserklärung des Kunden weiter?
 
Ich brauch einen Erbschein. Einfach, weil das dortige Grundbuchamt auf einer Umtragung auf die Erbengemeinschaft besteht und dabei zwingend einen Erbschein fordert. Das hatten sie nach dem Tod meines Vaters vor über 30 Jahren auch schon so gehandhabt.

Außerdem werden wir die Hütte wohl verkaufen müssen. Und das geht leider auch nur mit Erbschein.

Aber seis drum - die Sache ist ja inzwischen geklärt. Erbschein ist in Arbeit.

Der Sandsack bezieht sich auf die Verarschung durch das Justizministerium, das eine Anwendung in die Welt setzt, die ins Leere läuft.
 
Noch drei Gigs zugesagt vorm Ausstieg aber Motivation für -8 Gigs übrig. Naja, selber schuld. Aber Tierdokus im Bett wären so viel schöner. Egal. Die Fahrt über saufen, dass ich dort ausm Auto kipp, dann stimmt mein Timing wenigsems min Tarristem üärein! Oh, hab auffe Snare gekotzt, platschplatsch.
 

Zurück
Oben Unten