G
Gast78085
Gesperrter User
gesperrt
- Beiträge
- 6.712
- Bassix
- ß211.100
Vermutlich weil der dafür rechtskräftig Verurteilte (ich weiß jetzt allerdings nicht mehr sicher, ob er das auf dem T-Shirt oder einem Autoaufkleber stehen hatte) sich damit zu verteidigen versucht hat, daß das für "Acht Cola, acht Bier" steht, der Richter aber dem sich beleidigt fühlenden Beamten (sofern er denn einer war) dahingehend zustimmte, daß diese Abkürzung unmißverständlich und auf jeden Fall beleidigend sei.
Wie gesagt: Halte ich für äußerst fragwürdig, wurde aber so entscheiden. Ob der BGH zwischenzeitlich damit befaßt war, hab ich allerdings noch nicht geprüft.
Wie gesagt: Halte ich für äußerst fragwürdig, wurde aber so entscheiden. Ob der BGH zwischenzeitlich damit befaßt war, hab ich allerdings noch nicht geprüft.