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Ja muß man, aber ist i.d.R. überhaupt kein Problem. Eine normale Amateurband hat ein paar Gigs im Jahr und hat z.B. Einnahmen von 2000-3000 €. Dann kann man aber so viel als Kosten dagegen rechnen, daß man am Ende keinen Cent bezahlen muß. Abschreibungen, Proberaumkosten, Fahrkosten, jedes Kabel etc. Umgangssprachlich wird das als "Einkünfte aus Liebhaberei" bezeichnet und unterliegt dann nicht der Einkommenssteuer.
Grundsätzlich sind nahezu alle Kosten, die in Verbindung mit der zu versteuernden Tätigkeit entstanden sind, anrechenbar.kann man den bierverlust bei der veranstaltung dann eigentlich auch steuerlich abschreiben? als werbungskosten oder so?
Also, der Laden hat bei Bands einen guten Ruf, nur ist eben die Frage, ob das was für uns ist. Wir ziehen in dem Ort null Publikum, und ansonsten kennt uns ja auch keine Sau. Ich spreche mal mit der Betreiberin, ob wir eine zweite, vor Ort bekannte Band hinzunehmen könnten.
Das ist doch voll fürn Arsch. Dann würde ich lieber gar nicht auftreten.Wenn es dieser Club in einer norddeutschen Stadt ist und man die hier geschilderten Konditionen liest:
Das ist kein Club im herkömmlichen Sinne. Der Laden hat immer zu, wenn er nicht für selbst organisierte Gigs oder Veranstaltungen gebucht wird. Kein Wirt, der etwas organisiert oder versichert, keine Laufkundschaft...
@Mister Mo: ....
Was mich auch stören würde: Ihr wärt neben der GEMA auch zuständig für die Versicherung (falls jemand unvorsichtigerweise auf der Bananenschale ausrutscht und sich das Bein bricht oder Randalierer die Bude zerlegen wollen).
Letzteres drohte uns mal bei einem Gig im Dieburger JUZ 1982: glücklicherweise war ein (kräftig "gebauter") russlanddeutscher Freund unseres damalig neuen Gitarristen mit Bassballschläger zugegen und konnte durch das Vorzeigen "dieses Instruments" die aufkommenden Ambitionen der betreffenden Personen ziemlich gut im Zaum halten. Mir war aber ab diesem Zeitpunkt ziemlich mulmig und letztlich heilfroh, als wir nach dem Gig alles wieder in unseren Fahrzeugen verstaut hatten und unversehrt wegfahren konnten......
Genau so haben wir das geregelt mit unserem zuständigen Finanzamt. Wir haben einen Steuerberater mit der Sache betraut, der hat das mit dem FA so geregelt, das für uns die Liebhaberei belegt ist.Ja muß man, aber ist i.d.R. überhaupt kein Problem. Eine normale Amateurband hat ein paar Gigs im Jahr und hat z.B. Einnahmen von 2000-3000 €. Dann kann man aber so viel als Kosten dagegen rechnen, daß man am Ende keinen Cent bezahlen muß. Kosten sind z.B. Abschreibungen, Proberaumkosten, Fahrkosten (auch zum Proberaum), jedes Kabel, jeder Satz Saiten, etc. Umgangssprachlich wird das Ganze als "Einkünfte aus Liebhaberei" bezeichnet und unterliegt dann nicht der Einkommenssteuer.
Die Diskussion hatten wir schon häufiger. Gage halte ich zumindest bei Newcomern oder Exoten wie uns für unrealistisch.Kann man als Hobby-Mucker wirklich den Standpunkt einnehmen, es müsse Geld für einen Gig geben?
!Das! Und ausschließlich das!ne band für entgangenen gewinn oder gar umsatz haftbar zu machen, halte ich nicht nur auf der ebene für unseriös.
Auftreten , nur um aufzutreten? Da würde ich mir vorkommen, als ob ich mir meine eigenen Sachen abkaufen würde.
Wenn der Wirt eine Band auf die Bühne lässt, denen er nicht zutraut, den Laden zu rocken, spricht das nicht für die Qualität des Schuppens.enn der Wirt seine Bühne für irgend eine Noname Band zur Verfügung stellt, finde ich die Konditionen akzeptabel