Proben und Corona

Absolut und genau deshalb wird es weniger Auftrittsmöglichkeiten geben. Clubs sind zu oder Konkurs gegangen und es ist Eigeninitiative gefragt. das ist nicht jedermanns Sache.
Sobald die Leute wieder raus (und rein) dürfen, dann wird es den Bedarf geben und mit dem Bedarf wird es auch das Angebot geben. Möglicherweise nicht die gleichen Clubs bzw Clubbesitzer, aber die Lokalitäten und das Equipment überstehen die Pandemie sicher. Und meine Vermutung ist, dass die Menschen sich eher nach Veranstaltungen sehnen. Ob es direkt wieder ausreichend gut bezahlte Venues gibt, damit man mit Musikmachen sein Geld verdienen kann, wage ich aber zu bezweifeln. Zumindest was den Club-Bereich angeht. Die Pros der großen Bühnen betrifft das eher nicht. Kann also sein, dass den ausgehungerten Künstlern und Bands erst mal Scheisskonditionen unterbreitet werden (Corona Abschlag), "sollen froh sein, dass überhaupt ..." etc.
 
Ob man ein Restrisiko eingehen will, bleibt jedem selbst überlassen.
Eben nicht, Thema Ansteckung bei Symptomlosigkeit. Deine Entscheidung beeinflusst auch die Gesundheit anderer.
Deswegen wirst du bei einem Unfall mit 200km/h auch härter bestraft als bei einem mit 130km/h.

Wüsste ich, dass jede und jeder mit seiner Verantwortung umgehen kann - ok. Solange es AfD-Wählerinnen und Wähler gibt, weiss ich, dass das nicht der Fall ist.

Edit:
Im Prinzip ist es einfach. Das Risiko ergibt sich aus der Wahrscheinlichkeit sich anzustecken und der Schadenshöhe.
Nun haben wir zwei Möglichkeiten: Wir reduzieren die Wahrscheinlichkeit einer Ausbreitung (Lockdown) oder den Schaden (Impfung).
Nur, wenn mind. einer von beiden Faktoren in einem grossen Teil der Gesellschaft umgesetzt ist, reduziert sich das Risiko, bis einer von beiden Faktoren Null wird (Kompletter Lockdown vs. 100% Impfquote).
Wenn man Menschenleben nicht mit Geld aufwiegen möchte, müsste man nun Tote des Lockdowns der Wirtschaft (wer erinnert sich z.B. an Merckle?) den Toten der Pandemie gegenüber stellen. Ich kenne keine Zahlen, könnte mir aber vorstellen, dass die Anzahl der Toten der Pandemie deutlich überwiegt (siehe z.B. https://www.rnd.de/gesundheit/suizi...kt-toten-kann-WCKI2VUR5VGJFK46QCRZAES5GA.html).
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir sprechen hier aber gerade über das Proben....
Und die Jungs mit denen ich Probe, kenne ich gut und kann ganz gut einschätzen, wie verantwortungsvoll sie mit dem Thema umgehen....

Also lassen wir einfach mal die AFDler und andere Deppen außen vor...........
 
Eben nicht, Thema Ansteckung bei Symptomlosigkeit. Deine Entscheidung beeinflusst auch die Gesundheit anderer.
Deswegen wirst du bei einem Unfall mit 200km/h auch härter bestraft als bei einem mit 130km/h.

Wüsste ich, dass jede und jeder mit seiner Verantwortung umgehen kann - ok. Solange es AfD-Wählerinnen und Wähler gibt, weiss ich, dass das nicht der Fall ist.

Edit:
Im Prinzip ist es einfach. Das Risiko ergibt sich aus der Wahrscheinlichkeit sich anzustecken und der Schadenshöhe.
Nun haben wir zwei Möglichkeiten: Wir reduzieren die Wahrscheinlichkeit einer Ausbreitung (Lockdown) oder den Schaden (Impfung).
Nur, wenn mind. einer von beiden Faktoren in einem grossen Teil der Gesellschaft umgesetzt ist, reduziert sich das Risiko, bis einer von beiden Faktoren Null wird (Kompletter Lockdown vs. 100% Impfquote).
Wenn man Menschenleben nicht mit Geld aufwiegen möchte, müsste man nun Tote des Lockdowns der Wirtschaft (wer erinnert sich z.B. an Merckle?) den Toten der Pandemie gegenüber stellen. Ich kenne keine Zahlen, könnte mir aber vorstellen, dass die Anzahl der Toten der Pandemie deutlich überwiegt.
Und natürlich ist es meine Entscheidung ob ich 120 oder 200 fahre.
Ich kann sogar entscheiden ob ich überhaupt Auto fahren will.

Ich muss auch das Risiko abwägen, ob ich mit öffentlichen fahren will.

Nur auf der Arbeit, wird es schwierig...da muss ich leider 8 Stunden hin und kann nur hoffen, das mein Arbeitgeber entsprechende Risikominimierungsmaßnahmen vorgibt und darauf drängen das sie eingehalten werden.
 
Und natürlich ist es meine Entscheidung ob ich 120 oder 200 fahre.
Natürlich ist es deine Entscheidung. Der Staat hat jedoch zu entscheiden, ob der Grossteil der Bürgerinnen und Bürger dafür mündig genug ist. Und wenn die Zahl der Unfälle steigt, weil die meisten zwar 200 fahren wollen, aber damit eigentlich überfordert sind, dann hat der Staat das entsprechend zu regulieren. Gleich verhält es sich mit Corona und im übrigen auch mit dem Proben: Im Risiko, dass ich mich unbeliebt mache, kann ich verstehen, dass Proben verboten werden. Ich würde auch erwarten, dass es viele gibt, die aus ihrer 4-Kopf-Band schnell ein Kammerorchester machen und die Party dann als Probe deklarieren. Dieses Risiko (um beim Begriff zu bleiben) trägst dann nicht mehr du, aber je mehr Idioten so handeln, umso mehr wird es dich betreffen.

Wie heisst es bei Kant: "Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt".
 
Mal so ne dumme Frage, aber ich verstehe es inzwischen einfach nicht mehr: Darf man jetzt (bald) wieder proben oder bleibt das verboten? Immerhin dürfen Konzerthäuser und Opern ja wieder öffnen und auch Kneipen ihren Aussenbereich.
 

Darf man jetzt (bald) wieder proben oder bleibt das verboten?
Das ergibt sich aus den Kontaktregeln: Ab nächsten Montag max. fünf Personen aus zwei Haushalten.
An der Zahl der Haushalte wird die Bandprobe in der Regel scheitern.
Immerhin dürfen Konzerthäuser und Opern ja wieder öffnen und auch Kneipen ihren Aussenbereich.
Naja, frühestens ab 22.3. bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 mit tagesaktuellem negativen Testergebnis (unter 50 ohne Test).
Gilt das für alle Bundesländer einheitlich ?
Nein, die Regeln sind Ländersache.
Und kann man das irgendwo nachlesen ?
( Ich habe in den aktuellen Verordnungen für Hessen nachgesehen und zum Thema
Band Proben null gefunden. :nix: )
Sollte auf der Seite des jeweiligen Bundeslands nachzulesen sein.
Bandproben ergeben sich halt aus den allgemeinen Kontaktregeln.
 
In deraktullen Corona Verordnung für Hessen gibt es KEIN Verbot für private (Hobby) Proben.

Hessen Stand 5.3.2021

Da der angemieteten Proberaum von privat für private Zwecke angemietet ist, gibt es nur eine EMPFEHLUNG aber kein Verbot das mehr als zwei sich treffen.
Auf die Abstandsregeln und das Tragen einer Maske sollte hingewiesen werden.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Privaten Treffen und Berufsmusikern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider hast Du nicht genau genug geschaut bzw nicht weit genug gelesen. Schau mal unter "sonstige Veranstaltungen":

Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit geselligem und vereinsbezogenen Charakter (z. B. Chor-, Orchester- und Bandproben, Aufführungen) können jedenfalls aufgrund der aktuellen pandemischen Lage nicht im besonderen öffentlichen Interesse stehen.

M.E. gilt hier nach wie vor, dass sich nur Personen aus 2 Haushalten treffen dürfen. Egal, was man davon hält oder auch nicht hält.
 
Nächste Probe findet sicherlich in Sommerkleidung statt. Vorher wird das nichts.
 
Leider hast Du nicht genau genug geschaut bzw nicht weit genug gelesen. Schau mal unter "sonstige Veranstaltungen":

Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit geselligem und vereinsbezogenen Charakter (z. B. Chor-, Orchester- und Bandproben, Aufführungen) können jedenfalls aufgrund der aktuellen pandemischen Lage nicht im besonderen öffentlichen Interesse stehen.

M.E. gilt hier nach wie vor, dass sich nur Personen aus 2 Haushalten treffen dürfen. Egal, was man davon hält oder auch nicht hält.
...können nicht im besonderen öffentlichen Interesse stehen .....

Hier steht weder verboten noch untersagt..........

Genau wie private Treffen...hier wird empfohlen sich nicht mit mehr als einer anderen Person zu treffen ...es gibt kein Verbot..... ( immer bezogen auf jetzt und Hessen)
 
Genau wie private Treffen...hier wird empfohlen sich nicht mit mehr als einer anderen Person zu treffen ...es gibt kein Verbot..... ( immer bezogen auf jetzt und Hessen)
Gilt für Hessen nicht für BW. In Baden Württemberg geht nichts.
Proben seit Nov. 2020 verboten. In meinem Landkreis seit heute erstmals seit Dezember kein Ausgangsverbot mehr.
 
Bedenke bitte, dass Du als Band eine GbR ist, also gewerblich unterwegs bist und nicht privat. An dieser Stelle liegt das Abgrenzungsproblem. Das, was Du zitierst, wäre z.B. eine spontane Session in irgend einem Privatraum. Und ja, es ist unscharf. Man sollte sich dessen bewusst sein. Aber das Land sieht auch in Hessen Bandproben deutlich nicht als Treffen im geschützten Privatraum an, die ja glücklicherweise wieder möglich sind.

Hier steht weder verboten noch untersagt..........

Sonstige Zusammenkünfte und Veranstaltungen


Sonstige Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit persönlicher Teilnahme sind nur bei besonderem öffentlichen Interesse und mit Genehmigung der zuständigen Behörde sowie unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln (siehe unten) zulässig
...
Bei anderen sonstigen Zusammenkünften erfolgt eine individuelle Prüfung des öffentlichen Interesses durch die zuständige Behörde.
...
Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit geselligem und vereinsbezogenen Charakter...
 

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