Trifft mich dann nicht eine gewisse Mitschuld,weil ich ein Gerät weitergegeben habe,was von den technischen Anforderungen evtl. überhaupt nicht zulässig gewesen ist ?
Nein, m.W. nicht. Du darfst Dich auf eine korrekte Inverkehrbringung verlassen: Max Weber hat ja einige Konformitätsdeklarationen auf dem Gerät angebracht. Er muss im Zweifelsfall nachweisen, dass das alles korrekt deklariert ist. Bei einem Nachweis, dass das nicht stimmt, dürfen die Aufsichtsbehörden das Gerät aus dem Verkehr ziehen. Der betroffene Anwender guggt dann in die Röhre und darf versuchen, sich den Schaden vom Hersteller ersetzen zu lassen.
Bei einer Serie gilt m.W. immer der Rechtsstand, der zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung gültig war (aber das müsste ich nochmal nachschlagen). Spaßig kann es werden, wenn das Datum der Konformitätserklärung jünger ist als das Alter, das sich aus der Seriennummer ergibt. Wenn jetzt also nachträglich neue Geräte auf den Markt gebracht werden wie z.B. die 50er oder die 400er, gilt natürlich der jeweils aktuelle Rechtsstand. Im Fall der 50er, die ja erst kürzlich kamen, also keinesfalls eine Konformitätserklärung von 2006.
Wenn
@cfortner seine Amp jetzt also selsbt in die Reihe bringt, indem er z.B. den AÜ tauscht, wird er dadurch selbst zum Hersteller. D.h. bei einer
Weiterveräußerung muss er streng genommen den ganzen Konformitätsschmodder selbst durchziehen. Vorher dürfte das als für den privaten Gebrauch selbst gebautes Gerät durchgehen. Das gleiche gilt natürlich auch für meine modifizierten alten Dynacords, insbesondere den G-2000.