Die Suchfunktion gibt aber leider auch keine abschließende Antwort auf die Frage her, nur Vermutungen. Googlen bringt da leider auch keine wirklich Erkenntnis.
Ich würde mal vermuten (!), das fällt alles unter "Wo kein Kläger, da kein Richter". Es gibt Millionen Myspace-User, von denen 90% urheberrechtlich geschützte Songs in ihre Seite eingebunden haben, tausende Coverbands, die ihre Versionen darbieten. Ich denke auch, dass im Zweifelsfalle nicht mehr passiert, als dass Myspace dir eine böse Mail schreibt bzw. die Songs rausschmeißt. Myspace lebt aber im Grunde mit davon, dass man seine Lieblingssongs einbinden kann, die werden also 'nen Teufel tun, bevor sie nicht selbst abgemahnt werden. Die GEMA dürfte auch einen schweren Stand haben, da die Server und der Betreiber in den USA sind, also auch dort der Gerichtsstand wäre.
Das ist natürlich jetzt alles spekuliert und himmelweit entfernt von einer juristischen Beratung.
@Struppi: Weißt du von konkreten Fällen, bei denen es wirklich Ärger gegeben hat?