Cities Meldepflicht

Gibt´s denn dazu jetzt schon handfeste Regelungen, was demnächst zu tun ist wenn man ins Ausland schippert und ein Instrument mit Palisander-Griffbrett dabei hat?
Habe im Netz noch nix gefunden :/

Es gibt was neues: http://www.bfn.de/0305_cites_holz_cop16.html

Ich weiß jetzt nicht, ob meine Lesart stimmt - aber die dort geschilderten Regelungen und Anmeldepflichten sollten auch für ältere Instrumente gelten (=Fertigprodukte). Bemerkenswert ist, dass es für Dalbergia Latifolia, die ja plantagenmäßig angebaut wird und in fast allen Instrumenten mit Palisanderteilen anzutreffen ist, keine erleichternden Regelungen gibt.
 
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Tja, und nu? Ich mache mir da echt Gedanken. Gerade habe ich einen Bass aus Bubinga in der Bucht stehen und Palisander ist bis auf 2 meiner Bässe bei absolut jedem meiner Instrumente verbaut. Von der Billo-Westerngitte bis zur Ukulele. Gesetzt den Fall ich würde sie als Altbestand anmelden und entsprechende Papiere erhalten, dann könnte ich bei den Noname-Teilen ja noch nichtmal eine eindeutige Identifizierung/Zuweisung vornehmen, weil keine Seriennummern o.ä. vergeben wurden.
Evtl. rufe ich mal bei nem größeren Musikalienhändler an, wenn ich Zeit finde.
Wie geht der Rest der Gemeinde vor? Hat jemand schonmal direkt beim Amt angefragt?

Grüße

Roman
 
So, ich habe mal beim BfN angerufen und hoffe, dass ich es einigermaßen kapiert habe (eine rechtlich sichere Auskunft kann ich nicht geben, ist viel zu komplex. Interpretiert das bitte als Richtung, in die es gehen wird). Wie bereits oben in dem Link angegeben (http://www.bfn.de/25282.html), gibt es wohl Ausnahmen für Musikinstrumente bei persönlichem Gebrauch.
1. Bei Rio bleibt alles, wie es ist (= ohne Zertifikat würde ich die Finger davon lassen)
2. Die restlichen Palisanderhölzer sind in Anhang 2 bzw. B gelistet. Und da sieht es wohl so aus, dass in Zukunft Ein- und Ausfuhr zum persönlichen Gebrauch weiter funktionieren soll, auch ohne Zertifikat (wie dann der Zollbeamte Rio von indischem unterscheidet etc., ist mir nicht ganz klar). Bei Verkauf und/oder Tausch müsste wohl der eigene Erwerb vor Beginn 2017 nachgewiesen werden, um ohne Zertifikat zu verkaufen. Und da sehe ich das Hauptproblem. Für alte/getauschte etc. Instrumente wird es beim Verkauf schwer werden, den vorherigen Erwerb nachzuweisen. Da sehe ich im Moment das Hauptproblem. Wer hat denn noch seine Rechnungen aus den 1980ern etc.?
 
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Cool Danke! :great: Da fällt mir erstmal ein Stein vom Herzen...!

Bei Verkauf und/oder Tausch müsste wohl der eigene Erwerb vor Beginn 2017 nachgewiesen werden, um ohne Zertifikat zu verkaufen. Und da sehe ich das Hauptproblem. Für alte/getauschte etc. Instrumente wird es beim Verkauf schwer werden, den vorherigen Erwerb nachzuweisen. Da sehe ich im Moment das Hauptproblem. Wer hat denn noch seine Rechnungen aus den 1980ern etc.?

Vielleicht denke ich jetzt in die falsche Richtung aber:
Dann müsste ich ja beim Zoll trotzdem (zumindest per Rechnung) irgendwie nachweisen das ICH das Instrument dann und wann vor 2017 erstanden habe. Zwar nicht über den behördlichen Papierkrieg mit Antrag und was weiß ich noch. Aber zumindest muss ich ja "irgendwas" an mir haben, dass mich als Besitzer des Instruments ausweist?
Oder liege ich da total quer?
 
Das ist ja genau der Punkt. Und was ist mit den selbst gebauten Instrumenten?

Eigentlich müssten wir jetzt alle Instrumente bei den unteren Behörden "anmelden". Jetzt, bevor die Regelung in Kraft tritt. Damit wäre die Existenz bekannt und müsste nicht mehr bewiesen werden. Die Behörden werden sich eine derartige Vorgehensweise mangels Personals wohl verbitten...
 
Für mich ist das alles noch nicht 100% schlüssig. Das mit der Reise ist wohl hier genauer erklärt: http://www.bfn.de/0305_pers_gebrauch.html

@Ray Mahogany: Glückwunsch, manchmal macht Rechnungsammeln Sinn :bier:

Hilft mir wenig bei dem alten 500/1, den mir ein Kumpel in den 80ern überlassen hat. Der hatte den von Opa....
 

Das ist ja genau der Punkt. Und was ist mit den selbst gebauten Instrumenten?

Eigentlich müssten wir jetzt alle Instrumente bei den unteren Behörden "anmelden". Jetzt, bevor die Regelung in Kraft tritt. Damit wäre die Existenz bekannt und müsste nicht mehr bewiesen werden. Die Behörden werden sich eine derartige Vorgehensweise mangels Personals wohl verbitten...
Mal sehen, was die unteren Behörden sagen. :rolleyes:
 
Daraus lässt sich meines Erachtens aber leider noch nicht herleiten, ob diese Regelung dann nur den Gitarrenbauer betrifft oder auch den, der bereits gekaufte Instrumente bei sich Zuhause hat.
Also ob es nur für denjenigen gilt, der entsprechend gelistete Hölzer gekauft hat, oder generell besitzt und dann damit etwas herstellt, oder Instrumente aus eigener Herstellung noch bei sich herumliegen hat.
Oder ob es dann auch für denjenigen gilt, der vor 2017 (danach scheint es wohl unumstößlich?) Instrumente mit besagten Holzarten erworben hat? Will sagen der "dumme, unwissende" Endbenutzer :-)


Verwirrend.
 
Wenn Du Dein Instrument verkaufen oder tauschen möchtest, wird es Dich auch bei alten Instrumenten betreffen.

Wenn Du also beispielsweise möchtest, dass Deine Sachen nach Deinem Tod in gute Hände geraten, wenn ein Musiker-Nachlass aufgelöst werden soll, wird es die Erben treffen.
 
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Das verstehe ich und das ist auch nachvollziehbar. :-)
Ich verstehe allerdings immer noch nicht, ob ich ab 2017 mit meinem vor 2017 erworbenen Instrument im Ausland ein bösartiger Mensch bin der gegen den Artenschutz verstößt, weil er keinen Nachweis bei sich trägt oder nicht ;-)
 
Ich gebe zu, ich habe von dem ganzen Thema nahezu keine Ahnung, aber betrifft das jetzt "nur" die Instrumente, die wie z.B. der Kontrabass von aussen nicht ersichtlich einer "grossen" Marke zugeordnet werden können, oder trifft das auch jeden 08/15 Prezi? Ich meine weil 7ender kann ja wahrscheinlich am leichtesten bestätigen wie alt, welches Holz, etc.

Edith sagt: Die ganze Regelung klingt verdammt nach einer Verschwörung von @Meypelnek gegen @Ray Mahogany.
 

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