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Wenn in deinem Instrument ein Stück einer geschützten Art verbaut ist, und sei es auch nur fingernagelgroß (!), greifen diese Regelungen.Ich gebe zu, ich habe von dem ganzen Thema nahezu keine Ahnung, aber betrifft das jetzt "nur" die Instrumente, die wie z.B. der Kontrabass von aussen nicht ersichtlich einer "grossen" Marke zugeordnet werden können, oder trifft das auch jeden 08/15 Prezi? Ich meine weil 7ender kann ja wahrscheinlich am leichtesten bestätigen wie alt, welches Holz, etc.
Jo, hab ich mal gemacht: Bullshit! Du als Privatperson kannst nicht nachweisen wann welches Stück Holz wo der Natur entnommen wurde, Punkt! Soll die Behörde mal machen, ist für Altbestand und Berücksichtigung der Bestandswahrung never möglich. Das ist ein Schriftstück für Berufsmusiker, nenne ich mal so, um den Grenzübergang zu ermöglichen, sonst würde da nicht explizit ein Verkaufsverbot drinnen stehen. Da wird sicher noch nachgebessert.
Die Frage ist was alles als Eigentumsnachweis gilt.
So gaaaanz theoretisch könnten wir hier ja einen Thread starten in dem jeder seine ab Januar problematischen Instrumente zeigt.
...und den Besitz vor Unterschutzstellung (genaues Datum, wann das passiert, ist noch nicht bekannt, aber wohl bald) festzustellen. Geht recht einfach: Foto des Instrumentes machen und Begleitschreiben dazu aufsetzen, dass sich das Instrument bereits jetzt (also: Datum vermerken) im Besitz von .... (eigenen Namen einfügen) befindet. Wenn das Instrument eine Seriennummer hat, würde ich die mit reinpacken. Und dann bitte nicht selbst abzeichnen, sondern ein bis zwei Zeugen unterschreiben lassen, dass das so ist..