Cities Meldepflicht

Was mich dann doch beruhigt: habe gerade mit dem Händler meines Vertrauens gesprochen. Das Problem ist allen bekannt und dann ist auch Druck auf der Sache, um eine Lösung zu finden.
 
Ich gebe zu, ich habe von dem ganzen Thema nahezu keine Ahnung, aber betrifft das jetzt "nur" die Instrumente, die wie z.B. der Kontrabass von aussen nicht ersichtlich einer "grossen" Marke zugeordnet werden können, oder trifft das auch jeden 08/15 Prezi? Ich meine weil 7ender kann ja wahrscheinlich am leichtesten bestätigen wie alt, welches Holz, etc.
Wenn in deinem Instrument ein Stück einer geschützten Art verbaut ist, und sei es auch nur fingernagelgroß (!), greifen diese Regelungen.

jeder Schülergitarre für 100€ mit Palisandergriffbrett ist betroffen.

Am schlimmsten scheint es mir mit Ebenholz zu sein, weil da der Nachweis gefordert wird, dass das nicht aus Madagaskar stammt (was nahezu unmöglich ist). Meine ältesten Instrumente wurde vor über 50 Jahren gebaut. Den Hersteller gibt es nicht mehr. Und selbstverständlich hat meine alte Schülergeige Ebenholz-Hardware...
 
Ist mir bei verschiedenen Reptilienarten so gegangen, Jahrelang im Besitz, Dan Aufnahme in Anhang B. Anruf beim Amt, Sachverhalt geschildert, Kurzes Schriftstück ausgesetzt fertig. Innerhalb der EU kein Stress, für Ausfuhr in nicht EU Staaten, muss man eine Citesbescheinigung beantragen und diese mit sich führen. Bei Verkauf ist diese an den neuen Besitzer zu übergeben und es muss dem Amt gemeldet werden. Für manche Anhang B Geschichten reicht aber schon die Meldung beim Amt und ein Herkunftsnachweis in Form eines Kaufvertrages. Anhang A ist ätzend, Fotodoku, Ausnahmegenehmigung zwecks Weiterverkauf muss beantragt werden, etc.
 
Das werden die Ämter aber sicher nicht zum Userproblem machen, da die sich vor Klagen nicht retten könnten und das von der Manpower auch nicht zu wuppen ist. Das lief in der Reptilienszene echt gesittet ab und die der Instrumente ist viel größer.
 
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Jo, hab ich mal gemacht: Bullshit! Du als Privatperson kannst nicht nachweisen wann welches Stück Holz wo der Natur entnommen wurde, Punkt! Soll die Behörde mal machen, ist für Altbestand und Berücksichtigung der Bestandswahrung never möglich. Das ist ein Schriftstück für Berufsmusiker, nenne ich mal so, um den Grenzübergang zu ermöglichen, sonst würde da nicht explizit ein Verkaufsverbot drinnen stehen. Da wird sicher noch nachgebessert. Da freuen sich jetzt schon die Hersteller auf kommende Messen! Ich muss mich da noch mal mehr einlesen, aber bei uns ist die Dame vom Amt damals abgegangen weil die mal locker nen Jahr mit Antragsbearbeitung im Rückstand war und Artenbestimmung auch kaum machbar war. Die hat sich bei mir Literatur geliehen weil deren Budget ein Witz war!
 
Wow, hier geht ja was ab. Echt krass, wie weite Kreise das ganze Ding mittlerweile zieht. Ich beobachte auch erstmal weiter, was sich in der Richtung tut. Momentan möchte ich weder ein Instrument kaufen noch verkaufen.
Aber was Palisander, Padouk und Ebenholz betrifft bin ich echt gespannt. Mein Ibanez hat ein Palisandergriffbrett, stammt aus 2006. Über einen Verkauf werde ich erst nachdenken, wenn sich alles eingepegelt hat. Mein Le Fay wird sicher eine sehr lange Zeit bei mir verbringen, aber er besitzt ein Ebenholzfurnier auf der Kopfplatte und einen Hals aus Padouk. ist Padouk auch schon auf einer Liste vertreten und wenn nein, wird das nicht auch irgendwann kommen?

Ich fühle mich im übrigen auch etwas in meinem langfristigen Plan bestärkt, mir in ferner Zukunft ein Instrument aus vielleicht heimischen, aber mindestens aus FSC- zertifiziertem Holz bauen zu lassen. Da kann mir dann niemand mehr was, oder?
 
Von der Verwendung FSC-zertifizierter Hölzer halte ich grundsätzlich sehr viel. Wenn darüber hinaus tatsächlich sichergestellt wird, dass da umweltverträgliche Forstwirtschaft getrieben wird, spricht allerdings wenig gegen die Verwendung auch tropischer Hölzer.

Jo, hab ich mal gemacht: Bullshit! Du als Privatperson kannst nicht nachweisen wann welches Stück Holz wo der Natur entnommen wurde, Punkt! Soll die Behörde mal machen, ist für Altbestand und Berücksichtigung der Bestandswahrung never möglich. Das ist ein Schriftstück für Berufsmusiker, nenne ich mal so, um den Grenzübergang zu ermöglichen, sonst würde da nicht explizit ein Verkaufsverbot drinnen stehen. Da wird sicher noch nachgebessert.

der Punkt ist, dass wir jetzt nur anzeigen müssten, was wir besitzen, ab Januar im Fall des Verkaufs oder der Reise in die Schweiz aber beweisen müssten, dass wir das Instrument vor Inschutzstellung besäßen.

Das Verhalten der Behörden in bezug auf die Altbestände ärgert mich so sehr, dass ich am liebsten den Spieß umdrehen und denen pünktlich zum Fest einen überquellenden Briefkasten mit Anmeldungen bescheren würde....
 

Wieviel Leute bekommen das Cites Thema jetzt nicht mit und werden später damit konfrontiert? Da haben die Ämter richtig Freude dran!!!!!! Ich sage: Bullshit! Ein Beispiel: als beim Königspython die massenhafte Zucht mit Farbmorphen einsetzte, sind die Ämter geflutet worden mit an und Abmeldungen, das führte dazu das der Python , obwohl Anhang B, nicht mal mehr gemeldet werden muss und eine Abgabebescheinigung bei Kauf/Verkauf ausreicht und zwar Formlos, gerne auf Klopapier!
 
Die Frage ist was alles als Eigentumsnachweis gilt.
So gaaaanz theoretisch könnten wir hier ja einen Thread starten in dem jeder seine ab Januar problematischen Instrumente zeigt. Da das Forum die Bilder speichert und es hier auch eine Datumsfunktion gibt wäre somit erwiesen wer wann was hatte/hat. Editieren dürfte man dann nur nicht dürfen. Zumindest keine zusätzlichen Fotos nachträglich anhängen......
 
Bei allem Besitzerstolz würde ich es nicht für schlau halten, öffentlich zu posten, welche Instrumente bei wem rumstehen....da könnte man gleich Einladungen zum Abholen verschicken.
 
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Das ganze Theater mag bei Instrumenten mit Seriennummer, die nach Kauf nicht verändert wurden, vielleicht noch irgendwie machbar sein (wenn auch mit großem Aufwand und immensem Papierkram). Was ist aber mit den ganzen Aftermarket-Austauschhälsen, die (ob von Allparts, Mighty Mite oder namenlos von chinesischer Kinderhand geschnitzt) durch die Gegend fliegen und auf Selbst- und Umbauten geschraubt werden? Ich weiß doch bei meinen Instrumenten teilweise selbst nicht, wann ich wo und von wem welchen Hals gekauft habe...
 
Die Frage ist was alles als Eigentumsnachweis gilt.
So gaaaanz theoretisch könnten wir hier ja einen Thread starten in dem jeder seine ab Januar problematischen Instrumente zeigt.

Andersrum: ich besitze drei Blockflöten aus Birne und eine aus Ahorn, außerdem einen Satz Kinder-Bongos...
Aber die Bässe, Gitarren, Violinen haben ausnahmslos Komponenten aus mindestens einem CITES-gelisteten Holz.
 
Weil es mich nicht losließ, habe ich doch nochmal im Regierungspräsidium Hessen nachgefragt und jetzt auch den Zuständigen erwischt. Die Auskunft, die ich bekam, war nett und pragmatisch. Damit kann man auch als nicht-gewerblicher Nutzer gut umgehen: für Instrumente mit Anhang 2/B Hölzern wäre es im Moment wohl gut, eine eigene Bestandsaufnahme zu machen und den Besitz vor Unterschutzstellung (genaues Datum, wann das passiert, ist noch nicht bekannt, aber wohl bald) festzustellen. Geht recht einfach: Foto des Instrumentes machen und Begleitschreiben dazu aufsetzen, dass sich das Instrument bereits jetzt (also: Datum vermerken) im Besitz von .... (eigenen Namen einfügen) befindet. Wenn das Instrument eine Seriennummer hat, würde ich die mit reinpacken. Und dann bitte nicht selbst abzeichnen, sondern ein bis zwei Zeugen unterschreiben lassen, dass das so ist. Und dann natürlich beides (Foto und Begleitschreiben) gut aufheben. Das wäre, wurde mir gesagt, dann schon mal eine sehr gute Grundlage, falls man einen Nachweis bräuchte.

Für mich sieht das so aus, wie wenn da versucht wird, eine durchaus recht sinnvolle Regelung zum Artenschutz mit Augenmaß umzusetzen. Gefällt mir sehr gut, wenn staatliche Stellen Willens sind, den Bürgern erst mal zu glauben. Einfacher wäre sicher eine lückenlose Herstellerkontrolle, die aber leider immer wieder nicht so eifnach klappt...

Edith: bei gewerblichen Händlern sieht es natürlich anders aus. Aber die kennen sich sicher jetzt schon besser aus als ich....
 
...und den Besitz vor Unterschutzstellung (genaues Datum, wann das passiert, ist noch nicht bekannt, aber wohl bald) festzustellen. Geht recht einfach: Foto des Instrumentes machen und Begleitschreiben dazu aufsetzen, dass sich das Instrument bereits jetzt (also: Datum vermerken) im Besitz von .... (eigenen Namen einfügen) befindet. Wenn das Instrument eine Seriennummer hat, würde ich die mit reinpacken. Und dann bitte nicht selbst abzeichnen, sondern ein bis zwei Zeugen unterschreiben lassen, dass das so ist..

Im letzten Punkt gehen sie bereits über den Anscheinsnachweis hinaus, den sie nach Naturschutzgestz werden fordern dürfen. Sooo pragmatisch ist das ja nun auch nicht, sondern ziemlich aufwendig. Finde doch mal einen unabhängigen Zeugen für sowas... Du musst schon einkalkulieren, dass sich auch der netteste Nachbar in Zurückhaltung üben wird, wenn es darum geht.

Die formale Unterschutzstellung dürfte übrigens mit Wirkung vom 2. Januar aus geschehen. Zuminest müssen wir uns darauf einstellen. Und das bedeutet, dass es mit der Dokumentation des Besitzes reichlich eng werden kann.

Welches der hessischen RP war das übrigens?
 

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