Absonderlich, verrückt und nicht erwähnenswert!

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Das ist tatsächlich jetzt gar nicht mal so abwegig. Was ich da in den Bergen, besonders im Einzugsbereich von Seilbahnen, da schon gesehen habe - unglaublich...

Ich werd da manchmal von Schnallen in Highheels blöd angeschaut, weil ich da barfuß unterwegs bin...
Aber ich hab letzten Winter den Test gemacht: auf zu Eis festgetrampeltem Schnee hab ich barfuß mehr Halt als mit für solche Extreme ausgelegten Wanderschuhen.
 
Ich werd da manchmal von Schnallen in Highheels blöd angeschaut, weil ich da barfuß unterwegs bin...
Aber ich hab letzten Winter den Test gemacht: auf zu Eis festgetrampeltem Schnee hab ich barfuß mehr Halt als mit für solche Extreme ausgelegten Wanderschuhen.
Wenn jemand sich zu bewegen weiss und das Schuhwerk (oder auch nicht-Schuhwerk) gewöhnt ist, ist alles gut. Ich habe zwei Freundinnen, die nutzen Flip-Flops als Zustiegsschuhe für Mehrseillängen-Klettertouren (ich nehme dafür lieber Barfußschuhe....).
Aber die breite Masse weiß eben nicht, worauf sie sich mit falschem Schuhwerk einläßt 🤔. Und die sind dann ein Fall für die Bergwacht.
 
Wenn jemand sich zu bewegen weiss und das Schuhwerk (oder auch nicht-Schuhwerk) gewöhnt ist, ist alles gut.

Ich fahre regelmäßig mit Holzsandalen, Flipflops oder barfuß Auto und Fahrrad. Das ist 100% sicher, auch wenn es viele Stimmen gibt, die das für unsicher halten, und daß dies sogar verboten wäre.

Am ungeeignetsten sind neben extrem hochhackigen Stöckelschuhen - man lese und staune - die Sicherheitsschuhe von der Arbeit. Die sind so klobig und breit, daß man oft nicht richtig zwischen den Pedalen durchkommt und immer wieder eines oder beide der nebenliegenden Pedale mittritt.


liebe grüße
triona
 
Das ist 100% sicher,
Liebe @triona hier irrst Du!

Sicher ist, das kannst Du als Frau natürlich nicht wissen, ich mache Dir keinen Vorwurf daraus, ausschliesslich das was ein männlicher TÜV Ingenieur in herablassendstem Mansplaining für sicher erklärt hat.

Da haben Argumente und Logik keinen Platz.

T:"Ähh Jens, du kannst nicht barfuss fahren. So kannst Du nicht bremsen."
J:"Doch kann ich, gut sogar."
T:"Ja, aber im Fall einer Notbremsung, kannst Du barfuss nicht die nötige Kraft aufbauen."
J:"Doch kann ich, ich ziehe mir niemals Schuhe an meine Beinmuskeln."
T:"Nein, Du Scherzkeks, du kannst mit einem blanken Fuss nicht so zutreten. Das geht gar nicht."
J:"Entschuldige mal Du Arschvogel, ja? Ich bin fett, sehr fett sogar. ich kann mit meinen ganzen 150 Kilo auf einem, baren Fuss stehen. Willst Du mir wirklich erzählen, dass Du halbe Hose im Falle einer Notbremsung mit mehr als 150 Kilo zutrittst? Das glaubst Du doch wohl selbst nicht?!?"
 
Liebe @triona hier irrst Du!

Hast du da Quellen, außer deiner netten Geschichte? (StVO-§, Urteile, juristische Kommentare)

Ich hab da bislang noch keine ausdrückliche Vorschrift oder ein Gesetz gefunden, die das ausdrücklich verbietet. Lediglich wenn ein Unfall geschieht, und wenn die Gegenseite (Versicherung, Polizei, Unfallgeschädigte usw) mit Gutachten kommt, daß das Schuhwerk oder dessen Nichtvorhandensein eine Rolle dabei gespielt haben könnte, gibt es regelmäßig Schwierigkeiten mit Versicherungen, bei Gerichtsverhandlungen usw. Ggf wird dann gerne Mitschuld behauptet.

So weit mir bekannt, ist in der StVO, Gesetzeskommentaren oder Gerichtsurteilen o.ä. Vorschriften lediglich die Rede von "angemessenem Schuhwerk" - falls überhaupt. Was dazu gehört, und insbesondere was nicht dazu gehört, ist meines Wissens nicht ausdrücklich erklärt. Ich habe da jedenfalls bislang noch nichts gefunden, obwohl ich bisweilen schon mal genau danach gesucht habe.

Und gegen willkürlichen Schwachsinn kann man notfalls ja immer noch klagen, bzw muß man, wenn ein Bußgeld- oder Strafverfahren anhängig ist. Ob man da dann Recht bekommt, ist natürlich eine andere Frage. Und ob die Gerichtskosten ggf die Höhe des Strafzettels usw übersteigen, ist nochmal eine ganz andere.


liebe grüße
triona
 

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