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Dir ist schon klar, dass das eine Körperverletzung und somit eine Straftat darstellen würde. Und die Pointe seh ich auch nicht.
Das liegt vielleicht daran, dass kaum eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass dein Gegenüber in der Bahn eine Guillotine in der Tasche hat und dich damit verletzt.Komisch, bei den Guillotinenwitzen haben alle gelacht.
Für die schnelle Beschneidung zwischendurch?der Gentleman führt selbstverständlich eine Taschenguillotine mit sich ...