witz des tages

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Brüder und Schwestern!
Am Ende des sechsten Lebensjahrzehnts spüre ich die lastende Verpflichtung meiner Nachwelt wertige Erkenntnisse zuteil werden zu lassen.
Die plombierten Warenlager meiner Lebensweisheit drohen zu bersten!
Ich bin in Schwafelsdorf an der Raller geboren. Ein an sich unscheinbarer Ort, der jedoch gleißende Reputation durch die Züchtung von Sabbelbacken erlangte.
Sabbelbacken sind eine Spielart der Evolution oder besser: deren Veredelung. Die Sabbelbacke ist allwissend und hellsichtig. Faszinierend ist auch ihre zumindest selbstwahrgenommene Schönheit.
Die Meinung der Sabbelbacke zu allen Belangen des Lebens ist unentbehrlich und muss von der Sabbelbacke umgehend der Nachwelt mitgeteilt werden. (s.a. „Sabbelbackenlogorrhöe“).
Der Morgenurin von Sabbelbacken wird an dumme Kinder verabreicht, auf das sich deren Geist aufhellen möge.
An berühmten Sabbelbacken wären zu nennen: Friedrich Merz („der alte Fritz“), Robert Habeck („Überleben ohne Rasur“) und Christian Lindner („keiner will mit mir spielen“).
Sabbelbacken treten selten in Gruppen auf.
Es gibt auch weniger berühmte Vertreter, mich zum Beispiel. Dies mindert freilich nicht meinen Anspruch Euch die Welt zu erklären.
Heuer will ich Euch die 3 neuesten Erkühnungen unserer ehrwürdigen Regierung bekanntgeben und, wo nötig, erläutern. Natürlich kann jeder Weiler, Landstrich, Einsiedlerhof oder jedes Bundesland auch ganz anders verfahren oder zuwiderhandeln … ganz wie es beliebt.
Vernunft sollte unser Handeln nicht unnötig beeinträchtigen!
COVID-19-Erlass Nr 3774:
Das Bundesministerium für Seuchendingens und gegen ungewollte Haue in unbeleuchteten Gassen ordnet an:
Wer eine aus Doppelrippunterhosen selbstgefertigte Mundmaske trägt, gilt fürderhin als immun.
Er ist verpflichtet, sich seinen Mitmenschen auf einen Maximalabstand von 20 Zentimetern zu nähern.
Durch ausdrucksstarkes Husten und Röcheln demonstriert der Träger die außerordentliche Wirksamkeit der Maßnahme.
Ist die Doppelrippunterhose vor Fertigung der Maske 14 Tage oder aber mindestens 2 Wochen getragen und nicht gewaschen worden, gilt der Träger als immun gegen Seuchen aller Art; auch bislang unbekannte, für die Dauer von mindestens 10 Jahren ab Inkrafttreten dieses Erlasses.
COVID-19-Erlass Nr 3775:
Das Bundesministerium für Spocht und gegen Kopfschmerzen vom Durcheinandertrinken :
Aufgrund der neuesten Erkenntnisse von Alexander Urchs, besser bekannt als „Bozo Kekulé, der Tablettenclown“ stellen wir fest, dass Jogger Lebensformen von einem anderen Planeten sind und infolgedessen virenresistent.
Daher wird angeordnet:
Jogger sind verpflichtet, im Rahmen Ihrer systemrelevanten Betätigung, ahnungslosen Passanten in den Nacken zu atmen. Dies hat stoßweise unter Anwendung der Keuchetikette erfolgen. Die Beatmung ist auf der Fläche gleichmäßig anzuwenden.
Der Atem von Joggern ist antiviral !
Das Jogger-Respirations-Kondensat sollte verlustfrei auf dem Nacken des Passanten einwirken können. Beim Überholen soll der Passant nochmal von vorne angehustet werden, wodurch ein förderliches Inhalieren möglich ist.
Öffentliche Plätze die spürbar von Jogger-Schweissaus-dünstungen betroffen sind, dürfen künftig als Luftkurort für Atemwegserkrankungen gekennzeichnet und kartiert werden.
Prof. Meinhard von Steyffenreyn von der Klinischen Fakultät Knüllstadt hierzu:
„Es ist erwiesen, das Jogger per se fast unsterblich sind. Der Mensch ist eine traurige Maschine und wird irgendwann dahingerafft. Wann genau, das weiß nur Gott oder Boris Palmer. Von dieser Regel ausgenommen sind Jogger. Diese können bis zu 800 Jahre alt werden bevor sie von einem herabfallenden Dachziegel erschlagen werden.“
COVID-19 Erlass Nr 3776:
Das Bundesministerium für deutsch-amerikanische Kollektivverblödung:
Das Trinken von Desinfektionsmitteln und die innerliche Anwendung von Leuchtquellen scheint uns eine sinnvolle Maßnahme im Kampf gegen COVID-19 zu sein. Unsere bisherige Stellungnahme ist unter dem Aspekt „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“ ungültig.
Über die Wirksamkeit von Sagrotan-Drinking und Taschenlampen-Verschlucking liegt uns ein Gutachten von Prof. Aiden Wanksock, neuapostolische Universität Chicopee / Massachusetts vor:
„ In Kombination angewendet führen die Maßnahmen zu einem raschen Ende der Erkrankung wie Reihenuntersuchungen beweisen. Folgendes muss jedoch beachtet werden:
Vor Beginnen der Maßnahme begebe sich der Patient in einen ca 2 mtr langen reißfesten Plastiksack in Liegepostion. Vor Verabreichung des Desinfektionsmittels nehme der zu Behandelnde eine haushaltsübliche Taschenlampe zu sich. LED-Modelle sind aufgrund der längeren Brenndauer zu bevorzugen. Wichtig: Vor der Einnahme muss die Taschenlampe eingeschaltet werden! Nach wenigen Augenblicken verspürt der Patient erste Effekte. Das Desinfektionsmittel soll in maßvollen Schlucken von max. 0,1 Liter eingenommen werden. Hierzu kann eine in jeder Apotheke erhältliche Schöpfkelle verwendet werden. Diese muß jedoch vorher 3 Wochen in einer Mischung erkalteter Seifenlauge sowie dem Extrakt eines Marderhirns, welches durch Schmoren in loderenden Papierkörben gewonnen wurde, desinfiziert werden!“
Brüder und Schwestern!
Es freut mich, wenn meine klarsichtigen Hinweise ein wenig zur Aufklärung und Erhellung beitragen könnten. Ich möchte keinen Applaus, diskretes Übersenden von Gold und Geschmeide soll genügen.
 

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