Ja..es kann ja wenn nur um die Überschusseinspeisung gehen...und wenn da nix eingespeißt wird...warum hat der Staat dann das Recht, da irgendwas zu Drosseln? Zumindest auf meinem Schreiben ist nichts zu lesen von einer Widerspruchsoption. Wenn man nicht drauf antwortert, wird künftig (in der Theorie) trotzdem gedrosselt.Wobei mich das aus dem ZDF-Beitrag schon wundert. Wenn der Elektromeister die Anlage so konzipiert hat, dass die Einspeisung ins Netz zuverlässig verhindert werden kann, müsste man doch gerichtlich gegen die Abschaltungen vorgehen können.
Was geht es den Stromversorger an, wenn die Anlage für den Eigenbedarf produziert?
Mir auch nicht. Ich habe Verständnis für Maßnamen pro Netzstabilität. Das ist schon enorm wichtig. Allerdings sollte doch im Fall einer drohenden Überlastung einfach die Einspeiseoption gestrichen werden...anderenfalls zwingt man die Leute doch zum Netzbezug und das soll stabilisierend wirken? Raff ich nicht.Es leuchtet aber überhaupt nicht ein, dass ein Stromproduzent seinen eigenen Strom nicht verwenden darf.
Am Ende ist es wohl sinnlos, sich Gedanken zu machen. Ich erkenne da eine stumpfe bürokratische Willkür, die im Sinne von "einfach weil" agiert und letztlich Menschen gegen sich aufbringt.
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