Rechte an eigenen Songs

El Rabino

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Hoi Leutchens, ich hätt auch ma ne Frage.
Und zwar würd mich interessieren, wie und wo und für wieviel geld ich mir die rechte an meinen eigenen songs sichern kann.
Kennt sich da jemand von euch aus?, würd mich sehr über ne antwort freun.
bis denne
 
Hallo Rabino,

ich bin da zwar kein Experte, bin mir aber ziemlich sicher dass es zunächst mal reicht die Komposition beim Notar zu hinterlegen um sich die Eigentumsrechte zu sichern. Dürfte eigentlich nicht so viel kosten.

Was die eventuelle Nutzung durch Dritte und die damit verbundenen Tantiemenen angeht (GEMA), da müsste sich dann mal einer der Experten zu äußern. Vielleicht meldet sich dazu ja noch einer.

Gruß

Ulli.
 
Ein alter Thread aber stets aktuell beleibend.
Aus gegebenem Anlass habe ich mich auch mit diesem Thema beschäftigt und bin dabei auf folgende Infos gestoßen.

Ich zitiere hier aus dem [-)] [url="http://homerecording.de/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=63555&forum=3"] Forum Musikrechte und-finanzen[/url]:

"....Es gibt mittlerweile verschiedene Anbieter im Netz, die ein mehr oder weniger durchdachtes Produkt anbieten, mit verschiedenen Vertragslaufzeiten und vor allem mit ziemlichen Kostenunterschieden. Neulich hatten wir gerade einen Fall diskutiert, in dem der Anbieter auf seiner Website den Anschein erweckte, seine Dienstleistung stelle eigentlich keinen Unterschied dar zu einer notariellen Prioritätsverhandlung. Das empfand ich allerdings als unseriös, auch wenn die Dienstleistung als solche ansonsten in Ordnung sein kann (Feinheiten konnte ich nicht beuteilen anhand des Webauftrittes). Netterweise hat sich dann gleich ein Mitarbeiter dieses Anbieters anonym angemeldet und mitdiskutiert. :D

Auf einer Skala von 0 - 100% ordne ich das Einschreiben an sich selbst je nach Handhabung als coitus interruptus, also bei so ca. 40-80% ein, weil da der Absender und der Empfänger identisch sind und deshalb Manipulationen Tür und Tor geöffnet sind. Außerdem, das ist eine prozessuale Besonderheit, beweist das Einschreiben an sich selbst grundsätzlich nicht den Inhalt. D.h., man kann beweisen, dass etwas zugegangen ist, aber nicht notwendig, was zugegangen ist. Das mag für manche haarspalterisch klingen, aber das kann u.U. einen bedeutenden Unterschied ausmachen. In den Jahren, in denen ich hier Mitgleid bin, kam diese Methode immer wieder als Geheimtip auf, und leider hält sich dieses Gerücht bis heute.

Viele Dienstleistungen stellen eine Art Verwahrungsvertrag dar. Ich kann die einzelnen nicht überprüfen und will es auch nicht. Zu den Anbietern dieser Dienstleistungen gehöre ich für die HR-Mitglieder selber, das will ich nicht verschweigen. EddiB hat ja schon drauf hingewiesen.
Je nachdem, wie sorgfältig diese Dienstleistungen ausgearbeitet sind, schätze ich den Sicherheitsgrad auf 80-95%. Ich selber kann nur sagen, dass ich hauptberuflich als Rechtsanwalt arbeite und dementsprechend die Beweismittel Inaugenscheinsnahme, Privaturkunde und ggf. Zeugenbeweis (eher nicht erforderlich) so miteinander verknüpft habe, dass ein größtmöglicher Grad an Sicherheit erreicht wird, den ich auf 90-95% schätze. Dieser kommt nicht ganz an die notarielle Beurkundung heran, Begründung s.u. Wie gesagt, ich kann da nur für mich sprechen. Andere Anbieter haben im Impressum meistens Dipl-Kaufm. oder Ähnliches stehen, da müsste man evtl. fragen, ob sie selber oder ein Jurist das Produkt ausgearbeitet haben. Ein Anbieter hat von Patentanwälte sein Produkt als einzigartig in den himmel globt bekommen und präsentiert das stolz auf der Website. und bei Partnern, mit denen man zusammenarbeitet, sind ebendiese Patentanwälte aufgeführt. :D

Die notarielle Beurkundung nennt man in diesem speziellen Fall Prioritätsverhandlung. Man muss persönlich zum Notar, legt seinen Perso vor und reicht persönlich dem Notar seine Werke rüber. Dieser fertigt eine öffentliche Urkunde an, in der dies und weiter der Eintütungs- und Versiegelungsvorgang dokumentiert ist. Das versiegelte Werk und eine Ausfertigung der Urkunde über die Prioritätsverhandlung kriegt man wieder nach Hause mit, und die Originalurkunde nimmt der Notar in seine Urkundenrolle auf.
Die öffentliche Urkunde des Notars hat den Vorteil, dass durch sie auch ihr Inhalt bewiesen wird. Diese Besonderheit kann man auch auf das Ausland übertragen, indem man die Urkunde mit einer Apostille des zuständigen Landgerichts versehen und durch einen beeidigten Dolmetscher übersetzen lässt. Dann sollte die Urkunde auch als öffentliche Urkunde im Ausland akzeptiert werden. Garantie kann ich dafür aber auch keine geben.

Jedenfalls macht der Umstand, dass der Notar eine öffentliche Urkunde anfertigt, die restlichen 5% Sicherheit aus.

Jetzt möchte ich aber noch folgendes anmerken: Bei der Prioritätsverhandlung fertigt der Notar eine Urkunde über alle für das Urheberrecht wichtigen Aspekte an, also insbesondere Person durch Lichtbildausweis ausgewiesen, Person hat die Werke dabei, die Werke werden am xx.yy.200z eingetütet und versiegelt, der ganze Vorgang wird beurkundet.

Es gibt aber auch die "light"-Variante: Der Notar nimmt "nur" etwas in Verwahrung. Er kann zwar auch über die Verwahrung als Bestätigung eines bestimmten Ereignisses eine öffentliche Urkunde anfertigen, aber möglicherweise (im Fall der Versendung sogar bestimmt) sind dann nicht alle erforderlichen Umstände enthalten, und dann fehlen die 5% Sicherheit möglicherweise wieder.

Der Notar bietet somit grundsätzlich die sicherste, aber auch die teuerste Dienstleistung an. Ein Allheilmittel ist der Notar übrigens auch nicht, weil alleine mit der Urkunde ein Prozess noch nicht gewonnen ist.

Was die nichtnotariellen Dienstleistungen angeht, meine ich, dass eine durchdachte Dienstleistung durchaus einen sicheren Nachweis darstellt, die für alle von Interesse ist, die nicht so viel Geld für einen Notar ausgeben wollen. Es ist aber halt so, dass viele Dienstleistungen nicht so genau beurteilt werden können, so dass da auch Vertrauen mitspielt. Mir stößt immer wieder besonders auf, wenn Anbieter ihre eigene Dienstleistung in den Himmel loben und alles andere voll heruntermachen. Bei solchen Anbietern wäre ich jedenfalls vorsichtig.

Als letzte Frage die Frage: Was bringt mir das? Die Antwort ist doch recht einfach: Wenn einem ein Werk geklaut wird, muss man nur nachweisen, dass man selber früher als der andere über das Werk verfügt hat. Wenn man einen solchen Nachweis vorlegen kann, gestalten sich die Gespräche mit dem "Plagiator" wesentlich einfacher. Sie können bei ansonsten uneinsichtigen gesellen durchaus helfen, ein Klageverfahren zu vermeiden und außergerichtlich im Verhandlungswege eine interessengerechte Lösung zu finden.
Ansonsten hat man das Bündel aus Unterlassungsansprüchen, kann die Einstampfung der Produktion verlangen (das ist hier auch schon mal jemandem passiert!), und das Lukrativste ist nunmal der Schadensersatz, der generell mit einer fiktiven Lizenz geltend gemacht wird. Oder man lässt Werbung für sich machen, weil man ja immer als Urheber angeführt werden muss....." Zitat Ende

Eine weitere informative Internetsite zum Thema Urheberrecht:


[-)] http://www.irights.info./index.php?id=298
 
Zitat:Original erstellt von: thilu
...das Einschreiben an sich selbst grundsätzlich nicht den Inhalt. D.h., man kann beweisen, dass etwas zugegangen ist, aber nicht notwendig, was zugegangen ist.

Kann sein das ich das falsch verstanden habe, aber die Geschichte mit dem Einschreiben kenne ich ein wenig anders: dabei geht es nicht darum das man das als Einschreiben schickt, sondern einen an sich adressierten Umschlag mit einer CD oder welchem Datenträger auch immer mit der eigenen Musik drauf so frankieren lässt, das der Poststempel auf dem Verschluss des Umschlages ist. Also so, dass der Umschlag dadurch quasi versiegelt ist und man den Poststempel beim Öffnen des Umschlages zerreist. Und, angeblich, dafür lege ich nicht meine Hand ins Feuer, gibt ein Poststempel vor Gericht verbindlich an seit wann man im Besitz dieser Komposition ist. Der Clou soll also sein, das man den an sich selbst geschickten Umschlag nicht (!) öffnet und nur im Falle eines Rechtstreits vor Gericht öffnen lässt. Somit hat man zumindest noch den Beweis ab wann man die Komposition besitzt. Schlecht ist sicher auch nicht wenn es sich noch um eine Daten-CD, beispielsweise einen Logic- Cubase-Song o.ä. mit den dazugehörigen Audio-Dateien handelt.

Fragt mich aber nicht wieviel das bedeuten soll und wie man damit beweisen könnte das evtl. ein Anderer nicht trotzdem schon vorher im Besitz dieser Komposition war, aber soweit mal die Poststempel-Einschreiben-Geschichte wie ich Sie kenne. Nicht zu vergessen das Recht haben und Recht kriegen immer zwei Paar Schuhe sind.

Mit einer Komposition zum Notar zu gehen finde ich eine lustige Idee. Das Urheberrecht liegt doch sowieso unübbertragbar beim Komponisten und für die Verwertungsrechte würde ich doch meinen dass man das ganz gut der GEMA überlassen kann, oder ?

Verbessert mich wenn ich Blödsinn schreibe...

Tim
 
Zuletzt bearbeitet:
ja der brief bleibt natürlich zu, sonst ists ja hinfällig.

Es ist auch wichtig das es ein Einschreiben ist. So gibts 3 Dokumente.
Den Abgeschickten Brief, Den Poststempel, die Unterschrift beim Empfang mit bestätigung von datum und Uhrzeit, und nicht zu vergessen den Rückschein.

Ich denke mit dieser Methode kann man gerade im Amateurbereich, in dem sich hier ja fast alle bewegen, eine gewisse grundsicherheit gewärleisen.
Sobalds in ebenen mit Plattenverträgen ect. geht, wird man des ganze dann eh professioneller angehen.

so far
nofutureman
 
Ich habe es so verstanden und auch an anderer Stelle nachgelesen, dass es unbedingt erforderlich ist, dass der Umschlag nicht im nachhinein manipuliert werden kann. Klebeverbindungen lassen sich z.B. mit einigen Tricks leicht lösen. Ein aufgedruckter Stempel ist da kein Hinterungsgrund. Schon eher ein Siegel aus Siegellack. Der Gesetzgeber muss im Streitfall jede Manipulationsmöglichkeit ausschließen können um dir im Notfall zu Deinem Recht zu verhelfen. Ansonsten kann dir unterstellt werden, dass du selbst einen (erfolgreichen) Song abzocken willst.

Eine zusätzliche Sicherheit wäre, den Umschlag unter Zeugen zu verschließen, am besten mit deren beigefügter Unterschrift und Datum. Das Datum des Stempels sollte deutlich lesbar sein, also direkt beim Postamt abstempeln lassen. Ohne lesbares Datum macht der ganze Umschlag keinen Sinn.

In den Umschlag hinein, sollten alle möglichen Unterlagen die mit dem Song zu tun haben, Noten, Leadsheets, digitale Daten. Da CD's schon nach kurzer Zeit hinüber sein können, den Song auch auf Kasette beifügen. Warum nicht, wenn man überhaupt diesen Aufwand betreibt?

Trotzdem bleibt noch eine Restunsicherheit. Auf der 100 % ganz sicheren Seite ist man scheinbar nur, wenn man zum Notar geht. Ob das die eigene Komposition Wert ist, muss man in aller Einsamkeit entscheiden ;-)

@soundtim: Das Urheberrecht gehört automatisch demjenigen, der einen Song erstellt, völlig richtig. Hier geht es darum im Zweifelsfall gerade das auch beweisen zu können ( Man erinnere sich z.B. an die Group Tekkan -weiß noch jemand wie die genau hießen?- und den "Du bist mein Sonnenlicht"-Song).

Für einen Song der einem nicht gehört, kann man auch nicht der Gema die Verwertungsrechte übertragen.
Zitat:Original erstellt von: soundtim
Mit einer Komposition zum Notar zu gehen finde ich eine lustige Idee. Das Urheberrecht liegt doch sowieso unübbertragbar beim Komponisten und für die Verwertungsrechte würde ich doch meinen dass man das ganz gut der GEMA überlassen kann, oder ?
 

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