Ein alter Thread aber stets aktuell beleibend.
Aus gegebenem Anlass habe ich mich auch mit diesem Thema beschäftigt und bin dabei auf folgende Infos gestoßen.
Ich zitiere hier aus dem [-)] [url="
http://homerecording.de/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=63555&forum=3"] Forum Musikrechte und-finanzen[/url]:
"....Es gibt mittlerweile verschiedene Anbieter im Netz, die ein mehr oder weniger durchdachtes Produkt anbieten, mit verschiedenen Vertragslaufzeiten und vor allem mit ziemlichen Kostenunterschieden. Neulich hatten wir gerade einen Fall diskutiert, in dem der Anbieter auf seiner Website den Anschein erweckte, seine Dienstleistung stelle eigentlich keinen Unterschied dar zu einer notariellen Prioritätsverhandlung. Das empfand ich allerdings als unseriös, auch wenn die Dienstleistung als solche ansonsten in Ordnung sein kann (Feinheiten konnte ich nicht beuteilen anhand des Webauftrittes). Netterweise hat sich dann gleich ein Mitarbeiter dieses Anbieters anonym angemeldet und mitdiskutiert.
Auf einer Skala von 0 - 100% ordne ich das Einschreiben an sich selbst je nach Handhabung als coitus interruptus, also bei so ca. 40-80% ein, weil da der Absender und der Empfänger identisch sind und deshalb Manipulationen Tür und Tor geöffnet sind. Außerdem, das ist eine prozessuale Besonderheit, beweist das Einschreiben an sich selbst grundsätzlich nicht den Inhalt. D.h., man kann beweisen, dass etwas zugegangen ist, aber nicht notwendig, was zugegangen ist. Das mag für manche haarspalterisch klingen, aber das kann u.U. einen bedeutenden Unterschied ausmachen. In den Jahren, in denen ich hier Mitgleid bin, kam diese Methode immer wieder als Geheimtip auf, und leider hält sich dieses Gerücht bis heute.
Viele Dienstleistungen stellen eine Art Verwahrungsvertrag dar. Ich kann die einzelnen nicht überprüfen und will es auch nicht. Zu den Anbietern dieser Dienstleistungen gehöre ich für die HR-Mitglieder selber, das will ich nicht verschweigen. EddiB hat ja schon drauf hingewiesen.
Je nachdem, wie sorgfältig diese Dienstleistungen ausgearbeitet sind, schätze ich den Sicherheitsgrad auf 80-95%. Ich selber kann nur sagen, dass ich hauptberuflich als Rechtsanwalt arbeite und dementsprechend die Beweismittel Inaugenscheinsnahme, Privaturkunde und ggf. Zeugenbeweis (eher nicht erforderlich) so miteinander verknüpft habe, dass ein größtmöglicher Grad an Sicherheit erreicht wird, den ich auf 90-95% schätze. Dieser kommt nicht ganz an die notarielle Beurkundung heran, Begründung s.u. Wie gesagt, ich kann da nur für mich sprechen. Andere Anbieter haben im Impressum meistens Dipl-Kaufm. oder Ähnliches stehen, da müsste man evtl. fragen, ob sie selber oder ein Jurist das Produkt ausgearbeitet haben. Ein Anbieter hat von Patentanwälte sein Produkt als einzigartig in den himmel globt bekommen und präsentiert das stolz auf der Website. und bei Partnern, mit denen man zusammenarbeitet, sind ebendiese Patentanwälte aufgeführt.
Die notarielle Beurkundung nennt man in diesem speziellen Fall Prioritätsverhandlung. Man muss persönlich zum Notar, legt seinen Perso vor und reicht persönlich dem Notar seine Werke rüber. Dieser fertigt eine öffentliche Urkunde an, in der dies und weiter der Eintütungs- und Versiegelungsvorgang dokumentiert ist. Das versiegelte Werk und eine Ausfertigung der Urkunde über die Prioritätsverhandlung kriegt man wieder nach Hause mit, und die Originalurkunde nimmt der Notar in seine Urkundenrolle auf.
Die öffentliche Urkunde des Notars hat den Vorteil, dass durch sie auch ihr Inhalt bewiesen wird. Diese Besonderheit kann man auch auf das Ausland übertragen, indem man die Urkunde mit einer Apostille des zuständigen Landgerichts versehen und durch einen beeidigten Dolmetscher übersetzen lässt. Dann sollte die Urkunde auch als öffentliche Urkunde im Ausland akzeptiert werden. Garantie kann ich dafür aber auch keine geben.
Jedenfalls macht der Umstand, dass der Notar eine öffentliche Urkunde anfertigt, die restlichen 5% Sicherheit aus.
Jetzt möchte ich aber noch folgendes anmerken: Bei der Prioritätsverhandlung fertigt der Notar eine Urkunde über alle für das Urheberrecht wichtigen Aspekte an, also insbesondere Person durch Lichtbildausweis ausgewiesen, Person hat die Werke dabei, die Werke werden am xx.yy.200z eingetütet und versiegelt, der ganze Vorgang wird beurkundet.
Es gibt aber auch die "light"-Variante: Der Notar nimmt "nur" etwas in Verwahrung. Er kann zwar auch über die Verwahrung als Bestätigung eines bestimmten Ereignisses eine öffentliche Urkunde anfertigen, aber möglicherweise (im Fall der Versendung sogar bestimmt) sind dann nicht alle erforderlichen Umstände enthalten, und dann fehlen die 5% Sicherheit möglicherweise wieder.
Der Notar bietet somit grundsätzlich die sicherste, aber auch die teuerste Dienstleistung an. Ein Allheilmittel ist der Notar übrigens auch nicht, weil alleine mit der Urkunde ein Prozess noch nicht gewonnen ist.
Was die nichtnotariellen Dienstleistungen angeht, meine ich, dass eine durchdachte Dienstleistung durchaus einen sicheren Nachweis darstellt, die für alle von Interesse ist, die nicht so viel Geld für einen Notar ausgeben wollen. Es ist aber halt so, dass viele Dienstleistungen nicht so genau beurteilt werden können, so dass da auch Vertrauen mitspielt. Mir stößt immer wieder besonders auf, wenn Anbieter ihre eigene Dienstleistung in den Himmel loben und alles andere voll heruntermachen. Bei solchen Anbietern wäre ich jedenfalls vorsichtig.
Als letzte Frage die Frage: Was bringt mir das? Die Antwort ist doch recht einfach: Wenn einem ein Werk geklaut wird, muss man nur nachweisen, dass man selber früher als der andere über das Werk verfügt hat. Wenn man einen solchen Nachweis vorlegen kann, gestalten sich die Gespräche mit dem "Plagiator" wesentlich einfacher. Sie können bei ansonsten uneinsichtigen gesellen durchaus helfen, ein Klageverfahren zu vermeiden und außergerichtlich im Verhandlungswege eine interessengerechte Lösung zu finden.
Ansonsten hat man das Bündel aus Unterlassungsansprüchen, kann die Einstampfung der Produktion verlangen (das ist hier auch schon mal jemandem passiert!), und das Lukrativste ist nunmal der Schadensersatz, der generell mit einer fiktiven Lizenz geltend gemacht wird. Oder man lässt Werbung für sich machen, weil man ja immer als Urheber angeführt werden muss....." Zitat Ende
Eine weitere informative Internetsite zum Thema Urheberrecht:
[-)]
http://www.irights.info./index.php?id=298