Die Naturschutzbehörde macht da eigentlich nur, was sie bisher auch immer gemacht hat, nämlich für den Handel mit geschützten Arten einen Nachweis verlangen in welchen Anhang (I oder II) das fällt. Nur das wir hier nicht mit seltenen Schildkröten oder teuren Elfenbeinschnitzereien handeln, sondern mit dem eher häufig vorkommenden Produkt Saiteninstrument. Wenn da ein Gutachten €100 oder mehr kosten würde, wär das teilweise schon ein guter Anteil des Instrumentenwerts.
Es ist komplett nachvollziehbar daß die Naturschutzbehörde einen Nachweis braucht, ob die mit Vorerwerb verkaufbaren Instrumente auch tatsächlich Anhang II (kein Rio Palisander) sind, oder im Anhang I stehen und dann deutlich mehr Dokumentation brauchen. Andererseits skaliert das so gar nicht mit der Problemstellung.
Meine Erwartung wäre hier das die Instrumentenhersteller dokumentieren und man eben nicht einzeln zum Gutachter muss. Das mag für Boutique Hersteller deutlicher Mehraufwand sein, da sind aber auch die Spannen höher so das man das vom Handling schon unterbringen kann. Von Großserienherstellern wie Fender, Ibanez, Cort et al. wünsche ich mir z.b. einen Webservice, bei dem man die Seriennummer eingeben kann und eine ausdruckbare Bestätigung/Zertifikat bekommt, was dort an welchem Zeitpunkt verbaut wurde.
Das wäre eine transparente und für alle Beteiligten aus meiner Sicht durchaus akzeptable Lösung mit den CITES Anforderungen umzugehen.