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Ich hatte Ende 2016 eine Excelliste an das für mich zuständige Regierungspräsidium geschickt. Die kam abgestempelt zurück mit einem Schreiben, dass die entsprechenden Instrumente als Vorbesitz anerkannt sind. Und einem Formular, das ich ausfüllen und eventuellen Käufern zusammen mit einer Kopie der Liste mitgeben soll. D.h. ich als Verkäufer stehe dafür gerade, dass ich kein Rio verkaufe.Die Liste zeigt, dass der verbaute Palisander (spp., nicht Rio) als Vorbesitz anerkannt ist.Andere Richtung, ich hatte meine Bässe Ende 2016 hier beim Amt für den Bestandsschutz registriert, das wurde auch bestätigt. Da ich aus Platzmangel jetzt einen verkaufen möchte, habe ich die Woche um eine Vorerwerbsbescheinigung gebeten. Der zuständige Mitarbeiter ist sich aber über den Prozess nicht sicher und vermutet, daß er auch ein Gutachten braucht, welcher Palisandertyp (d.h. kein Dalbergia Nigra) verbaut ist, bevor er mir eine Bescheinigung ausstellen kann. Was aus meinen Verständnis für eine Vorerwerbsbestätigung nicht erforderlich ist,
Habt Ihr aktuelle Erfahrungswerte wie das zur Zeit gehandhabt wird, wie sehen die ausgestellten Vorerwerbsbestätigungen aus?
Nein, dann hast Du ein Vorbesitzinstrument. Aber auch das braucht einen Nachweis beim Verkauf. Bei Rio ein Zertifikat, bei Cites II zumindest einen Vorbesitznachweis.Sobald du das Instrument, das geschützte Hölzer enthält, erworben hast , bevor es aufgelistet würde.
Aber nur bei CITES 2.Der Kauf muss nur belegt sein. Dafür reicht in Deutschland ein Kassenzettel, eine Quittung oder ein Kaufvertrag....
Spannend. Dann dürfte ich das aktuell in Hessen nicht kaufen...die erklärten mir die Rechtslage anders.Aus dem Schreiben vom RP Baden-Württemberg, nachdem ich eine Liste meiner Instrumente mit Palisanderanteil geschickt hatte:
Anhang anzeigen 201177
weiter oben beschrieben. Beschlagnahmt und auf Kosten des Käufers vernichtet, evt. noch Geldbusse
...warum eigentlich auf Kosten des Käufers?Das ist weniger dramatisch als dargestellt. Wenn die erforderlichen Dokumente bei der Einfuhr fehlen, kann der Zoll die Lieferung beschlagnahmen. Eine Beschlagnahmung ist kein Eigentumswechsel, d.h. der Zoll hat keine Rechte (Eigentum) an der Lieferung.
Die Lieferung verbleibt dann bis zur Klärung der Rechtslage im Zolllager. Im Einzelfall kann die Lieferung bis zur Klärung auch beim Empfänger verbleiben, dann allerdings mit einem Verfügungsverbot, d.h. man darf die Ware bis zur Klärung nicht verkaufen/veräussern.
Innerhalb eines Monat (kann bis sechs Monate verlängert werden wenn die Erstellungsbehörde länger benötigt) können die Dokumente nachgereicht werden, um die Beschlagnahmung aufzuheben. Können die Dokumente in dem Zeitraum nicht vorgelegt werden, wird die Lieferung nach den Verwertungsrichtlinien des Bundesfinanzministeriums verwertet. Das kann z.b. auch eine Spende an eine Musikschule sein. Alles nachzulesen auf der Zollwebsite.
Das ist aber eine sehr seltsame Sicht auf KommerzDer kommerzielle Handel ist verboten. Und den betreibt der Händler. Nicht der Käufer.
Das zahlt der, gegen den es verhängt wird. ...oder seine MamaBußgeld
Wozu denn der Krampf? Wenn du verkaufen willst besorgst du dir eben die Papiere und gut ist.Dann könnte ich ja z B. auch einen Basskoffer für XXX,-€ verkaufen und weil der Käufer so nett ist, ihm den Bass schenken...
Ich will ja nichts verkaufen, weshalb ich keine Papiere für irgendwas besorgen muß.Wozu denn der Krampf? Wenn du verkaufen willst besorgst du dir eben die Papiere und gut ist
Überhaupt nicht seltsam...Das ist aber eine sehr seltsame Sicht auf Kommerz
Sind wir in der aktuellen Handhabung wirklich so weit davon entfernt?tell dir vor, nachdem VW betrogen hat, nehmen deutsche Behörden dir dein Auto weg, vernichten es, dein Geld darf VW behalten und du sollst noch Bußgeld bezahlen. Aber das Auto ist noch nichtmal geliefert worden und du hast es nie bekommen... Findest du das in Ordnung?
...ist doch Blödsinn, oder?
Ja. Und da steht drin, das vererbt werden darf. Hast du eine Rio-Gitarre und stirbst, erbt z.B. der Sohn die Gitarre und darf diese dann auch besitzen.Übrigens fallen auch Eigentumswechsel durch Verschenken oder Vererben unter die CITES-Regularien.
Da besorgt man sich ein Gutachten. Das kostet Geld aber man bekommt ja auch was dafür...und nun?
Good Golly!Überhaupt nicht seltsam...
Der Verkäufer verdient damit Geld und hat dafür zu Sorgen, das die Ware 100% in Ordnung ist (...wenn der Käufer einen legalen Handelweg genomnen hat natürlich vorrausgesetzt). Fertig.
Das darf nicht dem Käufer angelastet werden, der die Ware nichtmal bekommen hat und somit nichtmal in sein Eigentum übergegangen ist. Anders wäre doch Tür und Tor für Betrüger weit geöffnet...
Artenschutz ist ja ok und richtig. Es geht ja nicht darum, das ein illegales Instrument, ein Klumpen Hasch oder sonst was importiert wird.Auch wenn es hier nicht um CITES I geht ...
Da besorgt man sich ein Gutachten. Das kostet Geld aber man bekommt ja auch was dafür
Good Golly!
Der Händler bekommt Geld und du bekommst Ware. Das ist der Urbegriff von Handel bzw. Kommerz! Da ist im Artenschutz keiner besser oder schlechter als der Andere. Hier geht es nicht um Handelsrecht.
Aus Sicht der Behörde hast Du illegal geschützte Arten über eine EU Aussengrenze eingeführt bzw. du hast es versucht. Deshalb die Haftung und ggf. die Strafe.
Darüber hinaus gilt in solchen und anderen Zusammenhängen auch die Regel "Du bist 3x7 Jahre alt" und insofern bist du verantwortlich für den Scheiss, den du dir einbrockst. Wenn du dir in China oder sonstwo ausserhalb der Eu etwas bestellst hast du Vorsorge zu treffen, dass die Einfuhr korrekt abläuft. Wenn du dich also gekümmert hast, wirst du den Sachverhalt brauchbar dokumentieren können/müssen. ...ansonsten wirst du haften. Was du dann im Anschluss mit deinem Anwalt beim Chinesen zurück holst ist deine hoffnugslose zivile Angelegenheit. Den Zoll oder das BfN interessiert das jedenfalls nicht die Bohne
Damit es vieleicht ein wenig besser zu dir vordringt: Bestell dir doch mal einen Klumpen Hasch im Nachbarland oder ne automatische Wumme in Amokland ...oder weniger drastisch übertrieben eine Produktfälschung aus China. Dann achte mal darauf was passiert, wenn der Dreck im Zoll hängen bleibt. Mit "...die Ware nicht bekommen ...blablabla" kommst du da nicht weit!
Du kannst hier weiter so einiges an vermeindlichen Ungerechtigkeiten und unlösbaren Probleme konstruieren. Die Probleme sind keine oder sie sind nach den geltenden Regeln lösbar und vor allem kein Artenschutz ist auch keine Lösung!
Aus Sicht der Behörde hast Du illegal geschützte Arten über eine EU Aussengrenze eingeführt bzw. du hast es versucht. Deshalb die Haftung und ggf. die Strafe.
...ja, stimmt. Das bestärkt mich mal wieder, nur vor Ort zu kaufen...Wenn du dir in China oder sonstwo ausserhalb der Eu etwas bestellst hast du Vorsorge zu treffen, dass die Einfuhr korrekt abläuft. Wenn du dich also gekümmert hast, wirst du den Sachverhalt brauchbar dokumentieren können/müssen.