Neues von der Cites - Front

Das wäre zwar schön, aber ich bin mir nicht sicher, dass die Hersteller genau wissen, was sie vor 20, 30 oder mehr Jahren verbaut haben.

Und die Auskünfte sind noch immer von Amt zu Amt so uneinheitlich, dass es ein Graus ist. Mir wurde der Altbestand/Vorbesitz klar mit Amtssiegel bestätigt. Das muss wohl reichen und genau das wurde mir auch gesagt: Bei eventuellem Verkauf Formblatt dazugeben, wo der Bass registriert ist und gut ist es. Andere hier haben die Auskunft bekommen, dass es innerhalb der EU kein Problem ist etc. Und versucht mal, in der Bucht und bei den entsprechenden Kleinanzeigen nach einem Nachweis zu fragen. Das endet zu 99 Prozent sehr lustig. So funktioniert Artenschutz leider nicht. Wenn es zig verschiedene Auskünfte gibt, suche ich mir irgendwann die raus, die mir passt.

Das meine ich mit Koordination.
 
Mir wurde der Altbestand/Vorbesitz klar mit Amtssiegel bestätigt. Das muss wohl reichen und genau das wurde mir auch gesagt: Bei eventuellem Verkauf Formblatt dazugeben, wo der Bass registriert ist und gut ist es.
exakt so.

wenn das Teil dann z.B. an der Grenze überprüft wird muss der Zoll nachweisen, ob da Anhang A verbaut wurde.

Es ist darüber hinaus ja wohl vollkommen normal, dass Sachbearbeiter in der Verwaltung quer durch das Land unterschiedlich qualifiziert und motiviert sind. Ist überall und immer so.

Um so wichtiger ist es in den Widerspruch zu gehen, damit mehr Fälle in die Dokumentation kommen und die Chance steigt, dass die Praxis einheitlicher wird. ...Dann kannst du irgendwo hinterm Wald immer noch an einen Amtsschimmel ohne Ahnung geraten.
 
Die Mühe macht sich eben niemand weil es derzeit normal ist Instrumente ohne Bescheinigung zu kaufen und zu verkaufen.
Jedesmal wenn ich Verkäufer in Kleinanzeigen nach CITES frage kommt ein großes Fragezeichen und mich hat beim Verkauf von Instrumenten bislang niemand nach einer Bescheinigung gefragt.
Es ist eben nur ein Teil des kleinen Grüppchens hier im Forum, dass sich Gedanken darüber macht.
 
mich würde es momentan auch nicht interssieren, weil auch kein Kontroll- und Sanktionsdruck auf der Sache liegt.

Ich hab meine Vorerwerbe nur besorgt, um mich in 20 Jahren nicht zu ärgern, wenn man dann vielleicht für Instrumente ohne Bescheinigung auf offener Strasse abgeknallt wird
 
mich würde es momentan auch nicht interssieren, weil auch kein Kontroll- und Sanktionsdruck auf der Sache liegt.

Ich hab meine Vorerwerbe nur besorgt, um mich in 20 Jahren nicht zu ärgern, wenn man dann vielleicht für Instrumente ohne Bescheinigung auf offener Strasse abgeknallt wird

Die Rechnung gilt allerdings als Vorerwerb. Daher müsste man sich ohnehin nur um gebraucht gekaufte Instrumente Sorgen machen.
Bei mir betrifft das die alten Höfner Bässe die in 20 Jahren ohnehin keinen Wert mehr haben werden.
Ich muss dann in 20 Jahren eher darauf achten, welches Holz für meinen Sarg verwendet wird. ;-)
 
...wenn das Teil dann z.B. an der Grenze überprüft wird muss der Zoll nachweisen, ob da Anhang A verbaut wurde....

Aber holla! Bei der Vorerwerbsanmeldung 2017 ging es nie um A.
Es wurde von uns vielmehr lediglich angemeldet, was nach Laienschau unserer Gebrauchten und rein präventiv gedacht MÖGLICHERWEISE B-Holz sein KÖNNTE.
Dies (siehe Amtschreiben) in ein wie offiziell erwiesen klingendes >Ihr geschütztes Holz< zu verwandeln und darauf zusätzlich den grundsätzlichen Verdacht auf A aufzubauen, den es gegen nicht unbeträchtliche Geldzahlungen des Inhabers/durch den Inhaber auszuräumen gilt, ist schlicht grotesk.

Meine Lust auf eine amtlich/juristische Auseinandersetzung/Klärung/Eskalation/... steigt zunehmend.
Noch jemand?
Vielleicht sogar alle?
Oder weiß vielleicht jemand, ob ich mich irgendwo einer Sammelklage oder ähnlichem anschließen kann, um auf irgendeinem Wege Klarheit zu erzwingen?
 
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Zum Klagen gibt es da nichts. bestenfalls reicht das für eine Anfrage beim Vorgesetzten bzw. der übergeordneten Behörde, was das soll.
 
Und wenn das alles einfach nur .... nun ja ..... scheißegal ist? Relevant ist das doch zunächst mal nur beim Handel mit jemandem außerhalb der EU. Es gibt diese schönen Papierchen von den Behörden, die belegen, dass man Vorerwerbsware besitzt. Wie man daraus eine Ausfuhrgenehmigung machen kann, weiß in NRW keine Behörde. Ich habe bei einem Deal mit einem Schweizer Kollegen genau das probiert: den amtlichen Weg. Hat nicht geklappt, nach ca. 6 Monaten hatte keiner mehr Lust, den Ämtern nachzutelefonieren. Zufällig machte der Käufer Urlaub in Holland und holte das Gerät persönlich hier ab. Geht doch!

Davon ab hat die EU über 500 Millionen Einwohner, da wird sich doch für egal was ein Käufer finden. Und in 10 - 15 Jahren, wenn nach den Briten weitere Exeteers ausgetreten sind, schert sich auch niemand mehr um EU-Regelungen. Vom Schwarzmarkt mal ganz abgesehen, wo kämen wir denn sonst hin!!

Scheiße ist das nur, wenn man mal zum Spielen in die Schweiz muss oder nach Norwegen oder irgend einen Schwachsinn auf ´nem Kreuzfahrtschiff machen muss. Für solche Fälle habe ich einen gebrauchten Yamaha 424, den der jeweilige Zöllner gerne zerhacken darf, er ist sowieso kaum was wert.

Ich sehe da weit und breit kein Risiko und keinen Grund zur Aufregung. Bestenfalls noch den, dass das alles dem Artenschutz in keinster Weise nützt. Und Vintage - Sammlungen erfahren selbstverständlich einen Wertverlust. Die Halsstempelfarbe hält aber sowieso keine hundert Jahre, irgendwann sind die Potis durch, dann hat sich´s eh erledigt. Die Stradivaris sind schon seit 200 Jahren nicht mehr original. Ist doch scheißegal.

Ich für meinen Teil mache einen großen Haufen auf CITES. Außer beim Ankauf, da drücke ich natürlich den Kurs, wenn keine Papiere dabei sind, ist doch klar ....
 

Ich als jahrzehntelanger Gammelholzfan will einen Pass (als 1 Beispiel einer Lösung):
Eine einzige Unterbrechung der Nachweiskette reicht derzeit, und das Beil der nachträglichen Kriminalisierung degradiert irgendwann in der Zukunft das einst legal gefertigte Instrument zu Bückware. Daher würde ich gern an einer >Amnesty Instrumental< (mit-)arbeiten.
Daher nochmal meine Frage:
Wie bringt man sowas auf den Weg?
 
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Ich als jahrzehntelanger Gammelholzfan will einen Pass (als 1 Beispiel einer Lösung):
Eine einzige Unterbrechung der Nachweiskette reicht derzeit, und das Beil der nachträglichen Kriminalisierung degradiert irgendwann in der Zukunft das einst legal gefertigte Instrument zu Bückware. Daher würde ich gern an einer >Amnesty Instrumental< (mit-)arbeiten.
Daher nochmal meine Frage:
Wie bringt man sowas auf den Weg?

Evtl. mal in der Klassik-Szene umhoeren. Die haben die selben Probleme, aber eine groessere Praesenz in den kulturellen/politischen Ebenen...
 
Eigentlich müssten nur die Hersteller alle klarstellen, wann sie das von Ihnen verwendete Holz erworben haben. Wenn das was taugt und halbwegs ordentlich abgelagert war dürfte das alles noch im letzten Jahrtausend geschlagen worden sein. Es ist einfach nur großer Schwachsinn, dass der Nachweis des Instrumentenbaujahres nicht ausreicht. Was bin ich froh dass ich schon ne ganze Menge Instrumente habe...
 
Ich als jahrzehntelanger Gammelholzfan will einen Pass (als 1 Beispiel einer Lösung):
Eine einzige Unterbrechung der Nachweiskette reicht derzeit, und das Beil der nachträglichen Kriminalisierung degradiert irgendwann in der Zukunft das einst legal gefertigte Instrument zu Bückware. Daher würde ich gern an einer >Amnesty Instrumental< (mit-)arbeiten.
Daher nochmal meine Frage:
Wie bringt man sowas auf den Weg?

Wie war das nochmal? Die Musikinstrumentenbranche hat inkl. DJ-Bedarf einen Jahresumsatz, der niedriger ist als der von Reitsportartikeln. Wechseln wir mal zu den Reitsportartikeln, umsatzmäßig höher einzustufen und deshalb politisch von höherer Relevanz:

Seit 2018 ist die Verwendung von Angsthasenleder zur Herstellung von Sattelumrandungen nicht mehr gestattet. Wer einen solchen Sattel besitzt und den Erwerb vor der Inkrafttretung der Unerlaubnis nachzuweisen in der Lage ist, z.B. durch Vorlage einer Vorerwerbsbescheinigung, darf 1. gerne weiter mit diesem Sattel reiten und 2. den Sattel sowohl mit als auch ohne Pferd veräußern. Dabei ist zu beachten, dass das Nichtvorhandensein von Angsthasenleder zweifelsfrei nachzuweisen ist und die Menge des zuvor nachgewiesenen Angsthasenleders 120 gr pro Pferd nicht übersteigen darf. Näheres regelt eine noch zu erstellende Verordnung.

Frage: Wayne interessiert´s? Klar: die Sammler von gebrauchten Angsthasenledersätteln. Ist das eine wahlentscheidende Gruppe? Ist das überhaupt in Anbetracht der Probleme auf dem Planeten Erde von substantieller Bedeutung? Und was passiert eigentlich, wenn herauskommt, dass sämtliche Sättel aus Angsthasenleder aufgrund durchgeschwitzter Datumsstempel am Arsch des Angsthasen doch nicht besser riechen als Sättel aus Zwangshasenleder? Man weiß das alles nicht.
 

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