Vielleicht kann sich jemand bei mir melden, der in Dortmund eine Bescheinigung bekommen hat damit ich einen erneuten Widerspruch bekräftigen kann. Laut Behörde wurde bislang angeblich niemandem eine Besitzbescheinigung erteilt.
Und wer die bekommen hat: Musstet Ihr die Bässe bei der Behörde vorzeigen oder reichte es blanco einfach zu behaupten die Bässe zu besitzen? Da hätte man ja so gewitzt sein können Bässe vorab zu registrieren die man in Zukunft erst auf dem Gebrauchtmarkt oder im Ausland kaufen wird.
Wie sieht so ein Pass / Bescheinigung für das Instrument aus?
Bei mir besteht das Problem ohnehin nur bei zwei Bässen aus den 60 er Jahren bei denen die Firma Höfner das Palisander eingeführt hat. Für alle anderen habe ich Rechnungen.
Die Stadt Dortmund erklärt dazu:
Der Nachweis über den Vorerwerb kann in jeder geeigneten Weise (mit z. B. Kaufbelegen, Herstellerregistrierungen, Zeugenbestätigungen, zeitlich zuordnungsfähigen Fotos...) erbracht werden.
Wenn es lediglich um Hausrats- oder Gegenstände des persönlichen Gebrauchs (auch bei Auftritten mit den Musikinstrumenten) geht, entfällt die Nachweispflicht.
Eine behördliche „Bescheinigung des Vorerwerbs“ ist deshalb auch nicht vorgesehen.
Ich könnte nun zu meiner Oma gehen und die müsste mir eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, dass die beiden Höfner Bässe von ihr 1967 und 1969 persönlich gekauft wurden.
Das wäre nun ein Nachweis in Form einer Zeugenbestätigung.
Und wer die bekommen hat: Musstet Ihr die Bässe bei der Behörde vorzeigen oder reichte es blanco einfach zu behaupten die Bässe zu besitzen? Da hätte man ja so gewitzt sein können Bässe vorab zu registrieren die man in Zukunft erst auf dem Gebrauchtmarkt oder im Ausland kaufen wird.
Wie sieht so ein Pass / Bescheinigung für das Instrument aus?
Bei mir besteht das Problem ohnehin nur bei zwei Bässen aus den 60 er Jahren bei denen die Firma Höfner das Palisander eingeführt hat. Für alle anderen habe ich Rechnungen.
Die Stadt Dortmund erklärt dazu:
Der Nachweis über den Vorerwerb kann in jeder geeigneten Weise (mit z. B. Kaufbelegen, Herstellerregistrierungen, Zeugenbestätigungen, zeitlich zuordnungsfähigen Fotos...) erbracht werden.
Wenn es lediglich um Hausrats- oder Gegenstände des persönlichen Gebrauchs (auch bei Auftritten mit den Musikinstrumenten) geht, entfällt die Nachweispflicht.
Eine behördliche „Bescheinigung des Vorerwerbs“ ist deshalb auch nicht vorgesehen.
Ich könnte nun zu meiner Oma gehen und die müsste mir eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, dass die beiden Höfner Bässe von ihr 1967 und 1969 persönlich gekauft wurden.
Das wäre nun ein Nachweis in Form einer Zeugenbestätigung.
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