Ray Mahogany
Come as u are!
Kannst Du schon, solange Du (oder der Käufer) die nicht über die Staatsgrenze bringst!Ich habe mich damit abgefunden, das ich einige Bässe nicht mehr verkaufen kann. Ab dafür.
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Kannst Du schon, solange Du (oder der Käufer) die nicht über die Staatsgrenze bringst!Ich habe mich damit abgefunden, das ich einige Bässe nicht mehr verkaufen kann. Ab dafür.
@Moulin: Ich erinnere mich genau: Im Brief des Dortmunder OB an dich, den ich in diesem thread im Mai diesen Jahres gelesen habe, wird dir der Eingang deiner Bestandsliste bestätigt und mitgeteilt, dass dir das Schreiben im Falle einer Vermarktung deines mitgeteilten Bestandes als Vorerwerbsbestätigung gilt.
Nein. Die Email in der steht, dass meine Bässe nicht registriert werden und die Email in der fas strht gilt als Bestätigung, dass ich Vorerwerb angemeldet habe.
Also Anmelden und registrieren lassen ist für mich ein Unterschied.
Ich schreib da ja auch nicht hin: Hey habe neues Auto und die schreiben zurück : Ja alles klar, hab verstanden.
Hier sind aber Bassisten die offensichtlich eine schriftliche Bestätigung für jedes ihrer Instrumente abrufen können.
Das kann ich nicht. Ich habe nur diese Mail in der steht, dass es keine Vorerwerbs Registrierung gibt.
Wie, >Nein<?
Aber selbstverständlich!
Richtig, es gibt keine Vorerwerbsregistrierung, aber ersatzweise, und für den Fall, dass du der Behörde kein Rio-Palisander untergejubelt hast, gilt das Schreiben als Vorerwerbsbestätigung.
Ich zitiere mal wörtlich:
>>...Wenn die Art Dalbergia nigra (Rio-Palisander) und die bereits vor dem 02.Jan.2017 gelisteten Dalbergia - Arten ausgeschlossen werden können, mag Ihnen dieses Schreiben für den Fall der Vermarktung gleichwohl als Vorerwerbsbestätigung für Ihren zeitnah mitgeteilten Bestand dienen. ...<<
Bei mir hier in Gelsenkirchen besteht die Vorerwerbsregistrierung doch hilfsweise auch genau daraus:
(Bestandsliste & Antwortschreiben = Vorerwerbsregistrierungsersatz), und die wandern in Kopie beim Verkauf mit.
Irgenwo hier, oder in einem anderen Thread wird geschrieben, das man sich ohne den Nachweis des Vorerwerbs strafbar machen würde.
Und hier der für mich essentielle Teil der Bestimmungen:
Es ist darauf hinzuweisen, dass bei Exemplaren, die nicht den Bestimmungen der Verordnung
(EG) Nr. 338/97 unterliegen, keine solchen Musikinstrumentenbescheinigungen erforderlich sind. Das bedeutet, dass bei nichtkommerziellem Handel für die grenzüberschreitende Beförderung eines Instruments, bei dem die Menge an Holz von Dalbergia-Arten oder von Holz der Arten Guibourtia demeusei, Guibourtia pellegriniana oder Guibourtia tessmannii weniger als 10 kg beträgt, und in dem keine andere CITES-Art verarbeitet wurde, weder eine Musikinstrumentenbescheinigung noch ein anderes CITES-Dokument erforderlich sind
Ich weiß, worum es dir geht.
Daher nochmal:
Nein,
Sie haben dir nicht nur geschrieben, dass du irgendeine Liste eingereicht hast,
sie haben dir den Eingang deiner dir eindeutig zuzuordnenden Bestandsliste vor dem Stichtag bestätigt und für die auf dieser befindlichen Instrumente den Vorerwerb bestätigt.
Liste & Amtsschreiben = erbrachter Nachweis des gesetzmäßigen Erwerbs für den Fall des Verkaufs.
Vieleicht wenn der Handel nicht ausschlieslich aus Gewinnabsicht erfolgt?Was ist den bitte nicht kommerzieller Handel?
Was ist den bitte nicht kommerzieller Handel? So wie ein Taucher, der in die Luft geht?
Vieleicht wenn der Handel nicht ausschlieslich aus Gewinnabsicht erfolgt?
Zum Bleistift, wenn Du Dein Auto an einen Privatmann verkaufst.Was ist den bitte nicht kommerzieller Handel? So wie ein Taucher, der in die Luft geht?
Zum Bleistift, wenn Du Dein Auto an einen Privatmann verkaufst.
..... sowas nennt man landläufig Urkundenfälschung, so diese "umgeschriebene Liste" im Rechtsverkehr Verwendung findet.....Aber kann eine Liste, die nicht im Amt gespeichert ist als Beweis dienen? Da nur ich eine Liste habe könnte ich sie jederzeit umschreiben....
Wenn Du besagtes - noch NICHT in Deinem Eigentum stehende - Instrument mit Serien-Nr., Baujahr etc. und mit eingereichtem Foto auf der eingereichten Liste genauestens hättest beschreiben können und wahrheitswidrig als bereits am 02.01.2017 in Deinem Eigentum stehendes Instrument deklariert hast, könnte möglicherweise/theoretisch ein Täuschungsversuch gelingen. Du hättest dann "lediglich" die Behörde wissentlich zur Ausstellung einer inhaltlich unzutreffenden "Urkunde" veranlasst (das könnte dann u.U. den Straftatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung erfüllen, so es jemals herauskommen würde)........ob ich die Bässe tatsächlich besitze oder einen Vorerwerb für Bässe wollte, die ich demnächst erst kaufen würde......
Aber kann eine Liste, die nicht im Amt gespeichert ist als Beweis dienen? Da nur ich eine Liste habe könnte ich sie jederzeit umschreiben.
Es hat sich auf dem Amt auch niemand dafür interessiert ob ich die Bässe tatsächlich besitze oder einen Vorerwerb für Bässe wollte, die ich demnächst erst kaufen würde.
Die Liste wurde nicht registriert. Das haben die ganz klar ausgesagt.
Also habe ich im Grunde einen Pauschal Vorerwerb bestätigt bekommen!?
Zum Bleistift, wenn Du Dein Auto an einen Privatmann verkaufst.
Dem von dir im Mai hier geposteten amtlichen Schreiben kann ich an keiner Stelle entnehmen, dass deine Liste nicht gespeichert wurde.
meine Dokumente sind geknickt und gesiegelt wie sich das gehört. es würde mich sehr wundern, wenn sie keine Kopie davon gemacht hätten ...vorgesehen oder nichtWenn der ganze Vorerwerb nur den Sinn hat dem Amt zu schreiben dass man Bässe besitzt und die erfassen das nicht ist das doch völlig sinnlos.
..... naja, vlt. findest Du sie ja doch noch im Bedarfsfalle..........
...und ich hab keinen Schimmer mehr, wo ich sie hingelegt habe
Da steht schwarz auf weiß dass eine Registrierung nicht vorgesehen ist.
Wenn etwas nicht registriert ist kann man später nicht darauf zugreifen.
Wenn der ganze Vorerwerb nur den Sinn hat dem Amt zu schreiben dass man Bässe besitzt und die erfassen das nicht ist das doch völlig sinnlos.