Neues von der Cites - Front

Ja, aber wenn Du Dir das von mir verlinkte Dokument ansiehst, gibt es auch da Abstufungen.
Mein Hoyer Tele aus den 80ern hat ein Rio Palisander-Griffbrett, das Holz darf gar nicht mehr gehandelt werden, daher gilt auch die 10kg-Grenze für den nichtkommerziellen Bereich nicht mehr!
Da machte ich mich auf jeden Fall strafbar, wenn ich den ohne Papiere verkaufen wollte.
 
@Moulin: Ich erinnere mich genau: Im Brief des Dortmunder OB an dich, den ich in diesem thread im Mai diesen Jahres gelesen habe, wird dir der Eingang deiner Bestandsliste bestätigt und mitgeteilt, dass dir das Schreiben im Falle einer Vermarktung deines mitgeteilten Bestandes als Vorerwerbsbestätigung gilt.

Nein. Die Email in der steht, dass meine Bässe nicht registriert werden und die Email in der fas strht gilt als Bestätigung, dass ich Vorerwerb angemeldet habe.
Also Anmelden und registrieren lassen ist für mich ein Unterschied.
Ich schreib da ja auch nicht hin: Hey habe neues Auto und die schreiben zurück : Ja alles klar, hab verstanden.

Hier sind aber Bassisten die offensichtlich eine schriftliche Bestätigung für jedes ihrer Instrumente abrufen können.
Das kann ich nicht. Ich habe nur diese Mail in der steht, dass es keine Vorerwerbs Registrierung gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein. Die Email in der steht, dass meine Bässe nicht registriert werden und die Email in der fas strht gilt als Bestätigung, dass ich Vorerwerb angemeldet habe.
Also Anmelden und registrieren lassen ist für mich ein Unterschied.
Ich schreib da ja auch nicht hin: Hey habe neues Auto und die schreiben zurück : Ja alles klar, hab verstanden.

Hier sind aber Bassisten die offensichtlich eine schriftliche Bestätigung für jedes ihrer Instrumente abrufen können.
Das kann ich nicht. Ich habe nur diese Mail in der steht, dass es keine Vorerwerbs Registrierung gibt.

Wie, >Nein<?
Aber selbstverständlich!

Richtig, es gibt keine Vorerwerbsregistrierung, aber ersatzweise, und für den Fall, dass du der Behörde kein Rio-Palisander untergejubelt hast, gilt das Schreiben als Vorerwerbsbestätigung.
Ich zitiere mal wörtlich:

>>...Wenn die Art Dalbergia nigra (Rio-Palisander) und die bereits vor dem 02.Jan.2017 gelisteten Dalbergia - Arten ausgeschlossen werden können, mag Ihnen dieses Schreiben für den Fall der Vermarktung gleichwohl als Vorerwerbsbestätigung für Ihren zeitnah mitgeteilten Bestand dienen. ...<<

Bei mir hier in Gelsenkirchen besteht die Vorerwerbsregistrierung doch hilfsweise auch genau daraus:
(Bestandsliste & Antwortschreiben = Vorerwerbsregistrierungsersatz), und die wandern in Kopie beim Verkauf mit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie, >Nein<?
Aber selbstverständlich!

Richtig, es gibt keine Vorerwerbsregistrierung, aber ersatzweise, und für den Fall, dass du der Behörde kein Rio-Palisander untergejubelt hast, gilt das Schreiben als Vorerwerbsbestätigung.
Ich zitiere mal wörtlich:

>>...Wenn die Art Dalbergia nigra (Rio-Palisander) und die bereits vor dem 02.Jan.2017 gelisteten Dalbergia - Arten ausgeschlossen werden können, mag Ihnen dieses Schreiben für den Fall der Vermarktung gleichwohl als Vorerwerbsbestätigung für Ihren zeitnah mitgeteilten Bestand dienen. ...<<

Bei mir hier in Gelsenkirchen besteht die Vorerwerbsregistrierung doch hilfsweise auch genau daraus:
(Bestandsliste & Antwortschreiben = Vorerwerbsregistrierungsersatz), und die wandern in Kopie beim Verkauf mit.

Nun steht aber auf dieser Email, die ich vom Amt habe nicht ein einziger Bass drauf. ;-)
Also, gemeldet habe ich alle Bässe von denen das Amt nichts hat als die von mir mitgeteilte Bezeichnung und sie bestätigen in einer Mail, dass ich sechs Bässe gemeldet habe. Welche auch immer ( Mal so theoretisch, ich hätte da alles Mögliche rein schreiben können )

Das ist auch für mich nur relevant wenn ich die Bässe mal verkaufen will und der Käufer nun eine Vorerwerbsbescheinigung für den besagten Bass fordert, die ja offensichtlich einige in anderen Bundesländern, wie man hier liest haben.
Und das verlangen potentielle Käufer inzwischen. So geht es einigen Gitarristen die ich kenne.

was nützt nur meine eigene Liste und ein Schreiben vom Amt in dem steht, dass ich irgendeine Liste eingereicht habe (die das Amt wohl inzwischen gelöscht hat weil es keine Registrierung gibt)

Darum ging es mir.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß, worum es dir geht.
Daher nochmal:
Nein,
Sie haben dir nicht nur geschrieben, dass du irgendeine Liste eingereicht hast,
sie haben dir den Eingang deiner dir eindeutig zuzuordnenden Bestandsliste vor dem Stichtag bestätigt und für die auf dieser befindlichen Instrumente den Vorerwerb bestätigt.

Liste & Amtsschreiben = erbrachter Nachweis des gesetzmäßigen Erwerbs für den Fall des Verkaufs.
 
Irgenwo hier, oder in einem anderen Thread wird geschrieben, das man sich ohne den Nachweis des Vorerwerbs strafbar machen würde.

Und hier der für mich essentielle Teil der Bestimmungen:

Es ist darauf hinzuweisen, dass bei Exemplaren, die nicht den Bestimmungen der Verordnung
(EG) Nr. 338/97 unterliegen, keine solchen Musikinstrumentenbescheinigungen erforderlich sind. Das bedeutet, dass bei nichtkommerziellem Handel für die grenzüberschreitende Beförderung eines Instruments, bei dem die Menge an Holz von Dalbergia-Arten oder von Holz der Arten Guibourtia demeusei, Guibourtia pellegriniana oder Guibourtia tessmannii weniger als 10 kg beträgt, und in dem keine andere CITES-Art verarbeitet wurde, weder eine Musikinstrumentenbescheinigung noch ein anderes CITES-Dokument erforderlich sind

Die zitierte Passage gilt für den nichtkommerziellen Handel mit Palisander.
Für den kommerziellen Handel (Kauf/Verkauf von palisanderhaltigen Dingen) ist im Falle einer Kontrolle ein Nachweis des Vorerwerbs/der legalen Einfuhr zu erbringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß, worum es dir geht.
Daher nochmal:
Nein,
Sie haben dir nicht nur geschrieben, dass du irgendeine Liste eingereicht hast,
sie haben dir den Eingang deiner dir eindeutig zuzuordnenden Bestandsliste vor dem Stichtag bestätigt und für die auf dieser befindlichen Instrumente den Vorerwerb bestätigt.

Liste & Amtsschreiben = erbrachter Nachweis des gesetzmäßigen Erwerbs für den Fall des Verkaufs.

Aber kann eine Liste, die nicht im Amt gespeichert ist als Beweis dienen? Da nur ich eine Liste habe könnte ich sie jederzeit umschreiben.
Es hat sich auf dem Amt auch niemand dafür interessiert ob ich die Bässe tatsächlich besitze oder einen Vorerwerb für Bässe wollte, die ich demnächst erst kaufen würde.
Die Liste wurde nicht registriert. Das haben die ganz klar ausgesagt.
Also habe ich im Grunde einen Pauschal Vorerwerb bestätigt bekommen!?
 

Zum Bleistift, wenn Du Dein Auto an einen Privatmann verkaufst.

Ich denke das verwechselst du mit dem "gewerblichen Handel".

Im Regelwerk von Cites ist kommerziell wenn Geld fliesst.
  • Sämtliche Formen des entgeltlichen Überlassens zum Gebrauch oder zur Nutzung unterliegen damit dem Verbot
    • Die Verwendung zu kommerziellen Zwecken umfasst alle anderen Rechtsgeschäfte oder tatsächlichen Handlungen, deren Zweck zumindest auch darin besteht, einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen.

      ff
 
Die das verwechselt bin nicht ich; mir ist schon bewusst, dass sogar Schenkungen im CITES-Kontext relevant sind.
 
Aber kann eine Liste, die nicht im Amt gespeichert ist als Beweis dienen? Da nur ich eine Liste habe könnte ich sie jederzeit umschreiben....
..... sowas nennt man landläufig Urkundenfälschung, so diese "umgeschriebene Liste" im Rechtsverkehr Verwendung findet.....
.......ob ich die Bässe tatsächlich besitze oder einen Vorerwerb für Bässe wollte, die ich demnächst erst kaufen würde......
Wenn Du besagtes - noch NICHT in Deinem Eigentum stehende - Instrument mit Serien-Nr., Baujahr etc. und mit eingereichtem Foto auf der eingereichten Liste genauestens hättest beschreiben können und wahrheitswidrig als bereits am 02.01.2017 in Deinem Eigentum stehendes Instrument deklariert hast, könnte möglicherweise/theoretisch ein Täuschungsversuch gelingen. Du hättest dann "lediglich" die Behörde wissentlich zur Ausstellung einer inhaltlich unzutreffenden "Urkunde" veranlasst (das könnte dann u.U. den Straftatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung erfüllen, so es jemals herauskommen würde).
Aber das sind jetzt m.E. alles nur "theoretische Gedankenpupse", weil nach meiner persönlichen Einschätzung niemand eine vorsorglich angereicherte Vorerwerbsliste zum relevanten Stichtag erstellt/eingereicht haben dürfte.......
 
Aber kann eine Liste, die nicht im Amt gespeichert ist als Beweis dienen? Da nur ich eine Liste habe könnte ich sie jederzeit umschreiben.
Es hat sich auf dem Amt auch niemand dafür interessiert ob ich die Bässe tatsächlich besitze oder einen Vorerwerb für Bässe wollte, die ich demnächst erst kaufen würde.
Die Liste wurde nicht registriert. Das haben die ganz klar ausgesagt.
Also habe ich im Grunde einen Pauschal Vorerwerb bestätigt bekommen!?

Dem von dir im Mai hier geposteten amtlichen Schreiben kann ich an keiner Stelle entnehmen, dass deine Liste nicht gespeichert wurde.
Was auch immer dir fernmündlich zudem mitgeteilt wurde:
du hast schriftlich, was du brauchst: Eine Vorerwerbsbestätigung für die gelisteten Instrumente.

Ich frage mich allerdings weiterhin, was das hier für den konkreten Ablauf eines Verkaufs bedeuten soll:
>>...Soweit die Musikinstrumente nicht im Einzelnen erkennbar beschrieben werden konnten, behalte ich mir aber abhängig vom Zeitablauf künftige Vorerwerbsprüfungen in Vermarktungsfällen vor. ...<<


@Was ist >nicht kommerzieller Handel<?
Zum Bleistift, wenn Du Dein Auto an einen Privatmann verkaufst.

Das BfN schreibt dazu:

>>...Bzgl. Musikinstrumente gelten folgende nicht abschließend aufgezählte Nutzungen als nicht-kommerziell:
i. bezahlte oder unbezahlte Auftritte, Ausstellungen (z.B. auf einer Wechselausstellung) oder Musikwettbewerbe;
ii. Es wird empfohlen, den internationalen Transport oder Versand eines Gegenstands (in ein oder aus einem Nicht-EU-Land), beispielsweise eines Musikinstruments,
zu Reparaturzwecken als nicht kommerzielle Transaktion einzustufen, angesichts der Tatsache, dass der Gegenstand dabei im Eigentum derselben Person verbleibt, nur vorübergehend
zu Reparaturzwecken übergeben wird und ein solcher Transport nicht zum Verkauf des Gegenstands führt. Auch die Rückgabe (Retoure) eines Erzeugnisses an den Verkäufer oder Hersteller im Rahmen der Rückgabegarantie oder im Rahmen der Gewährleistung ist als nicht kommerzielle Transaktion einzustufen.
Wird jedoch als Ersatz vom Händler oder Hersteller ein neues Instrument übersandt, handelt es sich um eine neue genehmigungspflichtige Ein- oder Ausfuhr.
iii. Der Verleih von Exemplaren für Ausstellungszwecke in Museen sollte ebenso als nicht kommerzielle Transaktion gelten.
iv. Der Verleih von Musikinstrumenten für Ausstellungen oder Musikwettbewerbe ist ebenso als nicht kommerzielle Transaktion zu betrachten. ...<<

Der gemeinsame Nenner aller aufgezählten nicht kommerziellen Nutzungen scheint mir der >nicht erfolgte Besitz-/Eigentumswechsel< zu sein, was mich zu der knackigen Kurzformel
Besitzwechsel = kommerziell
kein Besitzwechsel = nicht kommerziell
führt. Gegenstimmen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Dem von dir im Mai hier geposteten amtlichen Schreiben kann ich an keiner Stelle entnehmen, dass deine Liste nicht gespeichert wurde.

Da steht schwarz auf weiß dass eine Registrierung nicht vorgesehen ist.
Wenn etwas nicht registriert ist kann man später nicht darauf zugreifen.

Wenn der ganze Vorerwerb nur den Sinn hat dem Amt zu schreiben dass man Bässe besitzt und die erfassen das nicht ist das doch völlig sinnlos.
 
Hi Moulin, also dann besitzt Du ein amtliches Dokument, auf welches Du sorgfältig aufpassen musst.
Es ist vlt. ähnlich so wie bei den "Löschungsbewilligungen" bezüglich einer Grundschuld-gesicherten Bank, sobald die Restschuld getilgt ist. Ich bin seinerzeit auch darauf hingewiesen worden, entweder die grundbuchliche Grundschuld löschen zu lassen (mit entsprechendenden Kosten) oder aber die mir vorliegende Original-Löschungsbewilligung äußerst sorgfältig zu verwahren. Mir wurde angedeutet, dass die Bank nach Erteilung der Löschungsbewilligung diesbezüglich keine Unterlagen mehr aufbewahren/speichern würde........
 
Wenn der ganze Vorerwerb nur den Sinn hat dem Amt zu schreiben dass man Bässe besitzt und die erfassen das nicht ist das doch völlig sinnlos.
meine Dokumente sind geknickt und gesiegelt wie sich das gehört. es würde mich sehr wundern, wenn sie keine Kopie davon gemacht hätten ...vorgesehen oder nicht

...und ich hab keinen Schimmer mehr, wo ich sie hingelegt habe
 
Da steht schwarz auf weiß dass eine Registrierung nicht vorgesehen ist.
Wenn etwas nicht registriert ist kann man später nicht darauf zugreifen.

Wenn der ganze Vorerwerb nur den Sinn hat dem Amt zu schreiben dass man Bässe besitzt und die erfassen das nicht ist das doch völlig sinnlos.

Ich zitiere mal wieder auf dem BfN-Papier zum Thema:
>>...Unabhängig von einer Registrierung ist ein Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs gegenüber den Behörden jederzeit durch andere Mittel zulässig (Grundsatz der freien Beweiswürdigung durch die
Behörden). ... <<

Das Amt hat nun ein anderes Mittel als die Registrierung gewählt, nämlich dir den Vorerwerb einfach so, nur auf Basis deiner Liste zu bestätigen.
 

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