Neues von der Cites - Front

zählt eben nur, ob der Bass vor dem Stichtag importiert wurde.
Ich finde es schade, dass man bei soetwas erst nachharken muss

beides richtig ;-)

sie wissen genau, dass sie das dokumentieren müssen. Solltest du einen meiner Zeigefinger bemerkt haben richtet er sich gegen grosse Händler die sich so weg ducken.
Ein Rätsel war es mir nur, weil du erst jetzt schreibst was gefehlt hat in dem Bild
Ich hatte mich im Vorfeld informiert, wann der Bass in den Laden kam
Da sollte man natürlich streng bleiben, wenn man zum informierten Kreis gehört ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach Gesprächen mit einer Unteren Landesbehörde und dem Landesministerium in Düsseldorf möchte ich zur Vermeidung von zukünftigem Ungemach noch einmal darauf hinweisen:

- Dass Genehmigungen für den Verkauf von CITES II gelisteten Hölzern nicht vorgesehen sind, bedeutet ausdrücklich nicht (wie oft und gern idiotenfroh daraus abgeleitet wird), dass man für den Verkauf/Kauf keine Genehmigung braucht!!! Es besteht grundsätzliches Vermarktungsverbot; man bekommt halt nur deshalb keine Papiere, weil nicht vorgesehen ist, dass Genehmigungen ausgestellt werden.
Brauchen tut man sie schon, die belastbaren Nachweis, mithilfe derer eine positive Besitzrechtsprüfung erfolgen kann.
Ansonsten droht alles mögliche inclusive der Entzug des Instruments.

- >anders< bedeutet nun leider im Zusammenhang mit CITES II nicht, dass der >Instrumentenpass< (vgl. CITES I - Instrumentenpass) kommt, ist derzeit nicht geplant, dafür muss der Druck von unten höher werden. Einzelpersonen, die diese Anregung einbrinegn, reichen dafür nicht aus.
 
- Dass Genehmigungen für den Verkauf von CITES II gelisteten Hölzern nicht vorgesehen sind, bedeutet ausdrücklich nicht (wie oft und gern idiotenfroh daraus abgeleitet wird), dass man für den Verkauf/Kauf keine Genehmigung braucht!!! Es besteht grundsätzliches Vermarktungsverbot; man bekommt halt nur deshalb keine Papiere, weil nicht vorgesehen ist, dass Genehmigungen ausgestellt werden.
Brauchen tut man sie schon, die belastbaren Nachweis, mithilfe derer eine positive Besitzrechtsprüfung erfolgen kann.
Ansonsten droht alles mögliche inclusive der Entzug des Instruments.

- >anders< bedeutet nun leider im Zusammenhang mit CITES II nicht, dass der >Instrumentenpass< (vgl. CITES I - Instrumentenpass) kommt, ist derzeit nicht geplant, dafür muss der Druck von unten höher werden. Einzelpersonen, die diese Anregung einbrinegn, reichen dafür nicht aus.

Sei mir nicht böse ...was für ein krasser Wortsalat! ;-)
 
Sei mir nicht böse ...was für ein krasser Wortsalat! ;-)
Das ist schon in Ordnung; deshalb serviere ich ihn ja passiert und mit Strohhalm.

Aber im Kern schon verständlich bzw. unverständlich. Wie gehts dann weiter? Ich glaube nicht, dass, bei dem "Regelungs"-Wirrwarr, irgendein CITES II Instrument eingezogen werden kann. ;-)
Mein Tipp: glaube es!

Außerdem sollte man genau jetzt gemeinsam einen Instrumentenpass für CITES II - Instrumente fordern.
Wer hier kann das leisten/koordinieren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Außerdem sollte man genau jetzt gemeinsam einen Instrumentenpass für CITES II - Instrumente fordern.
Wer hier kann das leisten/koordinieren?
wozu denn Bitteschön?

ich hab für alle Cites II Hölzer in meinem Besitz Vorerwerbsbescheinigungen und ich werde kein Cites II Holz ohne brauchbare Papiere kaufen. Wozu sollte ich so einen Pass wollen? Ich hatte die letzten 10 Jahre nicht mal einen Personalausweis ...und wurde nie beschlagnahmt.
Der ganze Klimbim wird erst frühestens bei Ein- und Ausfuhr interessant.
 
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Nicht ganz - die Detailregelungen sind schon Angelegenheit der Unterzeichnerstaaten, und das wird zum Teil auf die Bundesländer heruntergebrochen. Wenn allerdings eine Landesbehörde und ein Ministerium zu restriktiv sind (der Rechtsrahmen wird bom Bundesamt für Naturschutz gestellt), dann ist das einfach nicht rechtens.
 
Also ich konnte beim Amt weder Vorerwerb noch Besitz meiner Instrumente registrieren lassen weil es nicht vorgesehen ist. Insofern habe ich nix in der Hand.

Was soll ich jemandem geben wenn ich die mal verkaufe? Und wie kann jemand beim Kauf etwas erwarten, daß es nicht wirklich gibt?
Ein Interessent fragte mich schon nach einer Bescheinigung vom Amt.
 
Ich habe meine Papiere selbst erstellt, beim Amt vorgelegt und sie haben sie gesiegelt und feddisch.

Aber mal ein genereller Gedanke:
nur weil jemand auf einem Amt in der Abteilung für Naturschutz die Sachbearbeitung macht, ist noch längst nicht geklärt, ob er oder sie jemals den Nobelpreis bekommen würde, wenn er oder sie etwas anderes gelernt hätte. Da sitzt mitunter auch mal jemand der schlicht keinen Schimmer von CITES und den Anhängen hat. Da sitzt auch mal ein fauler Sack oder auch mal ein Schwätzer. ...Das ändert aber nichts an der Rechtslage und am Verwaltungsrecht.

Also ich konnte beim Amt weder Vorerwerb noch Besitz meiner Instrumente registrieren lassen weil es nicht vorgesehen ist.
Bist du mit einem Verwaltungsakt einer Behörde inhaltlich nicht einverstanden oder hältst du einen Bescheid für rechtswidrig, kannst in der Regel Widerspruch einlegen. Kommt im Detail auf die Behörde und das Bundesland an.

Wenn du in Widerspruch gehst werden sie die Sache mal googeln oder jemanden Anrufen ;-)

Widerspruch kann schriftlich mit eigenhändig unterschriebenem Schreiben erfolgen oder direkt bei der Behörde zur Niederschrift mündlich vortragen.

Da der Widerspruch an meist kurze Frist gebunden ist, musst du vermutlich eh noch mal beim Amt anklopfen Dann verlangst du es schriftlich, dass sie dir keine Vorerwerbsbescheinigung ausstellen. würde mich sehr wundern, wenn sie dann nicht das Dienstsiegel auspacken und dir deine Sachen besiegeln.
 
Nach Gesprächen mit einer Unteren Landesbehörde und dem Landesministerium in Düsseldorf möchte ich zur Vermeidung von zukünftigem Ungemach noch einmal darauf hinweisen:

- Dass Genehmigungen für den Verkauf von CITES II gelisteten Hölzern nicht vorgesehen sind, bedeutet ausdrücklich nicht (wie oft und gern idiotenfroh daraus abgeleitet wird), dass man für den Verkauf/Kauf keine Genehmigung braucht!!! Es besteht grundsätzliches Vermarktungsverbot; man bekommt halt nur deshalb keine Papiere, weil nicht vorgesehen ist, dass Genehmigungen ausgestellt werden.
Brauchen tut man sie schon, die belastbaren Nachweis, mithilfe derer eine positive Besitzrechtsprüfung erfolgen kann.
Ansonsten droht alles mögliche inclusive der Entzug des Instruments.

- >anders< bedeutet nun leider im Zusammenhang mit CITES II nicht, dass der >Instrumentenpass< (vgl. CITES I - Instrumentenpass) kommt, ist derzeit nicht geplant, dafür muss der Druck von unten höher werden. Einzelpersonen, die diese Anregung einbrinegn, reichen dafür nicht aus.

Nun gibt es aber Bundesländer, die Vorerwerbsbescheinigungen ausstellen / ausgestellt haben.

Was ist damit?
 
Na ich denke mal, die sind weiterhin gültig. Hab einen unterzeichneten Brief bekommen, dass alle Instrumente laut Liste von Datum x bestätigt wären, damit hatte sich das Thema dann für mich.
 
@BoogieCaster:

Laut dieser BfN-Quelle
https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/cites/Dokumente/Barrierefrei-Holzinformation-COP-17.pdf
beschränkt sich die Gültigkeit deiner Entwarnungen auf den Bereich der geldlosen Handlungen rund ums Palisander (im Regelwerk >nIcht-kommerzieller Handel< genannt) wie reisen, touren etc. .

Das Herumtragen von Palisander von A nach B ist aber nicht mein Thema.
Meine Warnung bezieht sich auf all die Transaktionen, bei denen Geld fließt (in der BfN-Quelle als >kommerzieller Handel< bezeichnet), wie Kauf und Verkauf gebrauchter Instrumente.

Kennst du Quellen, die zu berechtigtem Optimismus Anlass geben?

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Aber mal zurück zum Ausgangspunkt aus der Praxis:
In meinem konkreten und anlassgebenden Fall ist der mich interessierende, aktuell zum Verkauf stehende Bass ein Erbstück, Originalrechnung nicht vorhanden, nicht vor dem 04.02.2017 als Vorerwerb gemeldet.
Das korrekte Verfahren wäre jetzt, den Bass einer Besitzrechtsprüfung im Amt zu unterziehen.
Der Besitzer könnte alternativ ohne Prüfung und ohne Nachweise innerhalb Deutschlands an eine über die Sachlage uninformierte (vielleicht auch daran uninteressierte) Privatperson verkaufen.
Meinungen?
 
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Jetzt mal Butter bei die Fische: Wer hat bisher etwas davon mitbekommen, dass jemand Post vom Amtsschimmel bekommen hat, weil er privat sein palisanderhaltiges Instrument angeboten oder verkauft hat?
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass da irgendwo jemand sitzt und alle Wanderklampfen-Veräußerer auf Ebay-KA oder Quoka verfolgt. Hier geht es doch eher um die großen Händler und Importeure.
 
Das übernehmen dann "Geier" Anwälte.

Ich glaube nicht, dass ich einfach so meine Unschuld beweisen muss. Wenn mich jemand verklagt sollte er schon Beweise bringen müssen und das ist auch für einen Kläger ein nicht kalkulierbares Risiko, sonst könnte er mir jede andre Straftat oder Ordnungswidrigkeit ebenso andichten.
Nach Information meines zuständigen Amtes bekomme ich keine Registrierung für Besitz eines Instrumentes, muss aber eine Bescheinigung beantragen wenn ich es ins nicht EG Ausland verbringen möchte oder eben eins einführen möchte.
Da kann ich machen was ich will. Ich bekam und bekomme keine Bescheinigung meiner Instrumente für Vorerwerb in Dortmund.
 

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