@Moulin
Falls Du noch keine behördliche Bestätigung auf Deine Anzeige erhalten haben solltest: Du solltest dann dringend nachfragen und auf Bestätigung dringen!
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Ich habe nachgehakt und heute diese Nachricht per Mail bekommen. Das Wichtigste habe ich mal rot gemacht.
Prinzipiell habe ich nur für zwei Bässe von 1967 und 1969 keine Rechnung.
Der Oberbürgermeister
Umweltamt
Sehr geehrter Herr Bassfiddleplayer,
mit Ihrer Mitteilung vom 29.01.2017 haben Sie mich über den Besitz von Musikinstrumenten (insgesamt -6- Gitarren gemäß Bestandsliste) in Kenntnis gesetzt, die (möglicherweise) aus oder unter Verwendung von Holz von besonders geschütztem Palisander (Dalbergia) hergestellt sind und die Ausstellung einer artenschutzrechtlichen „Vorerwerbsbescheinigung“ beantragt.
Hierzu gilt Folgendes:
Rio-Palisander (Dalbergia nigra) und einige andere Palisander-Arten unterliegen schon seit 1992 bzw. 2013 artenschutzrechtlichen Bestimmungen. So darf z. B. Rio-Palisander nur mit behördlich ausgestellten (landläufig: „CITES“-) Bescheinigungen vermarktet werden.
Seit dem 02.Jan.2017 gelten die Artenschutzbestimmungen für die Einfuhr und seit dem 04.Feb.2017 für die Vermarktung auch aller anderen Arten von Palisander in der Europäischen Union.
Davon betroffen sind aus oder mit Palisander hergestellte Erzeugnisse, z. B. Möbel, Haushaltsgegenstände oder eben auch Musikinstrumente.
Diese dürfen nur vermarktet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie oder das Palisanderholz rechtmäßig in die europäische Gemeinschaft eingeführt wurden oder bereits vor dem 04.Feb.2017 dort vorhanden waren (sog. „Vorerwerb“).
Der Nachweis über den Vorerwerb kann in jeder geeigneten Weise (mit z. B. Kaufbelegen, Herstellerregistrierungen, Zeugenbestätigungen, zeitlich zuordnungsfähigen Fotos...) erbracht werden.
Wenn es lediglich um Hausrats- oder Gegenstände des persönlichen Gebrauchs (auch bei Auftritten mit den Musikinstrumenten) geht, entfällt die Nachweispflicht.
Eine behördliche „Bescheinigung des Vorerwerbs“ ist deshalb auch nicht vorgesehen
Wenn die Art Dalbergia nigra (Rio-Palisander) und die bereits vor dem 02.Jan.2017 gelisteten Dalbergia - Arten ausgeschlossen werden können, mag Ihnen dieses Schreiben für den Fall der Vermarktung gleichwohl als Vorerwerbsbestätigung für Ihren zeitnah mitgeteilten Bestand dienen.
Soweit die Musikinstrumente nicht im Einzelnen erkennbar beschrieben werden konnten, behalte ich mir aber abhängig vom Zeitablauf künftige Vorerwerbsprüfungen in Vermarktungsfällen vor.
Wenn Sie selbst Gegenstände aus oder mit geschütztem Holz einführen wollen oder damit handeln, beachten Sie bitte die weitergehenden Hinweise des Bundesamtes für Naturschutz unter
www.bfn.de (und dort insbesondere die Informationen zur Buchführungspflicht).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag