Neues von der Cites - Front

Das bedeutet also, dass mir auch bei den neueren Bässen, die ich im November letzten Jahres gekauft habe die Rechnung nichts nützt weil ich den Bass zwischendurch vielleicht im Ausland hatte, bzw. in der Nachweispflicht für den Verbleib in Deutschland stehe.
Das ist ja schon heftig.

Ich hatte zwar eine Liste an die zuständige Behörde in Dortmund geschickt aber nie eine Rückmeldung bekommen.
 
Doch. Dur darfst Dein Eigentum schon zum Musikmachen ins Ausland nehmen, und streng genommen fällt ein Bass sogar unter die Bagatellgrenze - deren Existenz aber die Behörden nicht immer zu interessieren scheint.

Also: wenn Du im November einen Bass mit CITES-Holz gekauft hattest, ist das Vorerwerb, und es reicht im Prinzip die Rechnung als Beleg, sofern das Instrument eindeutig durch die Rechnung identifiziert ist (Seriennummer bzw. Beschreibung bei Unikaten). Wenn Du ihn dieses Jahr wieder verkauft und zurückgekauft hattest, ist es kein Vorerwerb mehr. Solange dieser verkaufstechnische Winkelzug dokumentiert ist. Wenn Du ihn zwischenzeitlich kommerziell zur Schau gestellt hattest, ändert das am Eigentumsstatus nichts; Du hast halt Glück gehabt, dass es nicht aufgefallen ist.
 
@Moulin: ......... wenn Du noch im Vorjahr/in Vorjahren einen Bass mit nunmehr CITES-geschützten Hölzern erworben hast und somit den "rechtzeitigen" Vorerwerb (vor dem 01.01.2017) im EU-Bereich nachweisen kannst: prima! alles gut! Falls Du Deinen Bass mal vor dem 01.01.2017 zu "touristischen Zwecken" (sprich Gig) außerhalb der EU gehabt haben solltest, sollte das eigentlich kein Problem sein, da Du ja zwischenzeitlich Deinen rechtmäßigen Vorerwerb vor dem 01.01.2017 angezeigt hast........
Falls Du noch keine behördliche Bestätigung auf Deine Anzeige erhalten haben solltest: Du solltest dann dringend nachfragen und auf Bestätigung dringen!
Ich hab' seinerzeit meine Behördenkollegen rechtzeitig "drangsaliert" und Mitte Januar die behördlich bestätigte Vorerwerbsbestätigung mit allerlei Dienstsiegel erhalten. Alles ist gut!
Hab' vor ca. 2 Wochen eine RICKENBACKER-Gitarre verkauft und Kopie meiner Vorerwerbsbestätigung ausgehändigt.
 
So hatte ich das bei meinem letzten Verkauf auch gemacht. Kopie der Vorerwerbsbescheinigung dazu und gut ist es. Mittlerweile bin ich aber leicht verwirrt und verärgert, weil das anscheinend jedes Bundesland nach Gutdünken handhabt und ich schon gar nicht mehr weiß, was ich wie kaufen bzw. verkaufen darf. Sieht man sich die Pressemeldung bei Vintage Oldenburg bei Facebook an (https://de-de.facebook.com/Vintage.Guitar.Oldenburg/), dann gelten in Niedersachse schon wieder andere Anforderungen als bei mir in Hessen :-/
 
dann gelten in Niedersachse schon wieder andere Anforderungen als bei mir in Hessen :-/
Wie gesagt, hier sind die Niedersachsen in Sachen Privatbesitz sehr entspannt, auch was die Fristen angeht. stressen wollen die nur wo es wirklich sinnvoll ist, bisher klingt das hier alles recht vernünftig und instrumentenbesitzer-freundlich
 
Das klingt für mich supervernünftig. Gewerblichen Handel ordentlich regulieren und bei privaten Kleinigkeiten nicht dieselben Anforderungen stellen. Ich wäre froh, wenn das überall so wäre. Für mich stellt sich aktuell nur die Frage, wie ich es am besten anstelle, einem Bass aus Niedersachsen zu kaufen. Der Verkäufer braucht keine Vorerwerbsbescheinigung, weil er es entspannt sehen kann. Ich hätte aber gerne eine, will ihn aber nicht wegen eines Billigteils, dessen Verkaufspreis niedrig ist, über die Ämter schicken....
 
Das einzige was mich wirklich stresst und für mich auch nicht unrealistisch ist, ist mit Kontrabass in die Schweiz zu reisen.
Dazu habe ich dann neben der Registrierung noch meine Versicherungspapiere für den Bass dabei aus denen hervorgeht dass der Bass schon ein paar Jahre bei mir ist.
Innerhalb der EU sollte das kein Problem darstellen und außerhalb der EU würde ich eh ein Instrument vor Ort leihen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Felix,

wenn Du Dir in der Schweiz einmal eine Hundehütte ausleihen musst, dann gib Bescheid. Ich hab ja zwei, allerdings nur eine Tasche, aber das würden wir schon hinkriegen.

Gruss
claudio
 
Felix,

wenn Du Dir in der Schweiz einmal eine Hundehütte ausleihen musst, dann gib Bescheid. Ich hab ja zwei, allerdings nur eine Tasche, aber das würden wir schon hinkriegen.

Gruss
claudio
Vielen Dank für das Angebot :-)
Das letzte mal war ich noch zu Studiumszeiten in der Schweiz mit Kontrabass. Aber passieren kann das ja immer mal.
Ganz liebe Grüße!
 
@Moulin
Falls Du noch keine behördliche Bestätigung auf Deine Anzeige erhalten haben solltest: Du solltest dann dringend nachfragen und auf Bestätigung dringen!
...

Ich habe nachgehakt und heute diese Nachricht per Mail bekommen. Das Wichtigste habe ich mal rot gemacht.
Prinzipiell habe ich nur für zwei Bässe von 1967 und 1969 keine Rechnung.

Der Oberbürgermeister
Umweltamt

Sehr geehrter Herr Bassfiddleplayer,

mit Ihrer Mitteilung vom 29.01.2017 haben Sie mich über den Besitz von Musikinstrumenten (insgesamt -6- Gitarren gemäß Bestandsliste) in Kenntnis gesetzt, die (möglicherweise) aus oder unter Verwendung von Holz von besonders geschütztem Palisander (Dalbergia) hergestellt sind und die Ausstellung einer artenschutzrechtlichen „Vorerwerbsbescheinigung“ beantragt.

Hierzu gilt Folgendes:

Rio-Palisander (Dalbergia nigra) und einige andere Palisander-Arten unterliegen schon seit 1992 bzw. 2013 artenschutzrechtlichen Bestimmungen. So darf z. B. Rio-Palisander nur mit behördlich ausgestellten (landläufig: „CITES“-) Bescheinigungen vermarktet werden.

Seit dem 02.Jan.2017 gelten die Artenschutzbestimmungen für die Einfuhr und seit dem 04.Feb.2017 für die Vermarktung auch aller anderen Arten von Palisander in der Europäischen Union.

Davon betroffen sind aus oder mit Palisander hergestellte Erzeugnisse, z. B. Möbel, Haushaltsgegenstände oder eben auch Musikinstrumente.

Diese dürfen nur vermarktet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie oder das Palisanderholz rechtmäßig in die europäische Gemeinschaft eingeführt wurden oder bereits vor dem 04.Feb.2017 dort vorhanden waren (sog. „Vorerwerb“).

Der Nachweis über den Vorerwerb kann in jeder geeigneten Weise (mit z. B. Kaufbelegen, Herstellerregistrierungen, Zeugenbestätigungen, zeitlich zuordnungsfähigen Fotos...) erbracht werden.
Wenn es lediglich um Hausrats- oder Gegenstände des persönlichen Gebrauchs (auch bei Auftritten mit den Musikinstrumenten) geht, entfällt die Nachweispflicht.

Eine behördliche „Bescheinigung des Vorerwerbs“ ist deshalb auch nicht vorgesehen


Wenn die Art Dalbergia nigra (Rio-Palisander) und die bereits vor dem 02.Jan.2017 gelisteten Dalbergia - Arten ausgeschlossen werden können, mag Ihnen dieses Schreiben für den Fall der Vermarktung gleichwohl als Vorerwerbsbestätigung für Ihren zeitnah mitgeteilten Bestand dienen.

Soweit die Musikinstrumente nicht im Einzelnen erkennbar beschrieben werden konnten, behalte ich mir aber abhängig vom Zeitablauf künftige Vorerwerbsprüfungen in Vermarktungsfällen vor.


Wenn Sie selbst Gegenstände aus oder mit geschütztem Holz einführen wollen oder damit handeln, beachten Sie bitte die weitergehenden Hinweise des Bundesamtes für Naturschutz unter www.bfn.de (und dort insbesondere die Informationen zur Buchführungspflicht).


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
 

Bei Neuimport liegt dann in Kuzunft sowas, o. ä. bei..

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Edith hat Bild #2 noch für erachtenswert gehalten - zwecks der besseren Lesbarkeit.

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