Meine erste Liste (Gelsenkirchen) umfasste die Punkte
1.) Positionsnummer 2.) Hersteller 3.) Modell 4.) Seriennummer 5.) Besonderheiten (keine Eintragungen vorgenommen)
Keine Fotos
Antwort:
>>Sehr geehrter Herr XY,
hiermit bestätige ich, dass Ihre Musikinstrumente bei mir gemäß Ihrer E-Mail vom 30.12.2016 als „Vorerwerbsexemplare“ registriert wurden.
Eine behördliche „Vorerwerbswarenbescheinigung“ ist für den reinen Besitznachweis nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.
Die weitere Vorgehensweise entnehmen Sie bitte der entsprechenden Internetseite vom Bundesamt für Naturschutz:
https://www.bfn.de/0305_musikinstrumente.html
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
ZY<<
(Liste & Schreiben) dient laut Amt als erbrachter Nachweis und soll in Kopie jedem Instrument mitgegeben werden.
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Mit der zweiten Liste (Bochum) verhält es sich ein wenig anders:
Ich habe aus Ladenzeiten unter anderem noch einen großen Bestand an deutschen Jazz Gitarren, teils ohne Seriennummer.
Die habe ich alle von vorne und hinten photographiert und - wenn möglich - unter Angabe des Herstellers, des Modells und der Seriennummer gelistet.
Leider ist diese Liste nie in Bochum angekommen, hier ist derzeit noch alles offen... .