BoogieCaster
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erneut: Widerspruch und Bescheinigung mit Siegel verlangen.Mehr als eine Kopie dieser Email könnte ich beim Verkauf nicht dazu legen.
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erneut: Widerspruch und Bescheinigung mit Siegel verlangen.Mehr als eine Kopie dieser Email könnte ich beim Verkauf nicht dazu legen.
erneut: Widerspruch und Bescheinigung mit Siegel verlangen.
Deshalb ja Widerspruch. ...aber mittlerweile hast du die Frist natürlich verstreichen lassen.Stellen Sie nicht aus da nicht vorgesehen.
Stellen Sie nicht aus da nicht vorgesehen.
Es wäre hilfreich gewesen wenn es jemanden gäbe der in Dortmund so eine Bescheinigung bekommen hätte. Habe aber bislang niemanden gefunden.
Die sagen, dass der Kaufbeleg, Zeugenaussagen, entsprechende Fotos usw. als Beleg bzw. Beweis für Vorerwerb reichen.
Jepp, kenne ich. Deswegen war meine erste Frage auch immer die nach Papieren. Mit entsprechend verstörten/verstörenden Antworten....Da habe ich dann wieder einen Cites Problem Bass.
Generalzolldirektion schrieb:die zentrale Auskunft des deutschen Zolls für Privatpersonen erteilt allgemeine Auskünfte zu Zollthemen für diesen Personenkreis. Erläuterungen zu Verfahren bei Gesetzesverstößen sowie zu deren Rechtsfolgen sind nicht Gegenstand einer hier zu erteilenden Auskunft.
Zu Fragen bei Verstößen gegen den Artenschutz sowie der daraus entstehenden Rechtsfolgen wenden Sie sich bitte an das zuständige
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon (022 8491-0
Fax (022 8491-200
Homepage: http://www.bfn.de
Bundesamt für Naturschutz schrieb:bei Palisander beispielsweise gibt es eine Ausnahme für Instrumente auf privaten Musikreisen.
Dafür braucht man dann laut Fußnote #15 keine Ein- und Ausfuhrgenehmigungen.
Für kommerzielle Ein- und Ausfuhren gilt dies nicht, d. h. CITES-Dokumente sind erforderlich.
Fehlen diese, wird das Instrument beschlagnahmt. Eine Rücksendung erfolgt nicht.
Vielmehr wird das Instrument dann vom Zoll einbehalten.
Später droht wahrscheinlich ein Bußgeld von ca. 100-200 Euro.
Materialien, die nicht eingeführt werden dürfen, dürfen nicht eingeführt werden. Die kann der Zoll auch nicht einfach mal verschenken.Der Zoll spendet beschlagnahmtes auch mal an Musikschulen oder Ausstellungen.
Der Zoll spendet beschlagnahmtes auch mal an Musikschulen oder Ausstellungen.
Materialien, die nicht eingeführt werden dürfen, dürfen nicht eingeführt werden. Die kann der Zoll auch nicht einfach mal verschenken.
Solche Dinge werden vernichtet.