Neues von der Cites - Front

Ich hab jetzt auch Post aus Darmstadt bekommen. Jetzt sind alle meine Bässe legal und ich muss nicht mehr heimlich im dunklen Keller spielen...
 
Also hier in NRW Kreis Kleve gab es so eine ausführliche Bescheinigung nicht. Nachdem ich fristgerecht meinen Bestand gemeldet habe, gab es ein kurzes Schreiben mit einigen Erläuterungen und einem Aktenzeichen. Die zuständige Sachbearbeiterin erklärte mir dann am Telefon, dass dieses Aktenzeichen ausreicht und somit meine Bässe registriert seien.

Ok, auch gut... Weniger Papier ist mehr....
 
Meine Bestätigung ist jetzt auch eingetrudelt. War alles via sehr nettem EMail Kontakt handhabbar. Kostenpunkt 11,20€.
Mir war das vor allem für die gebraucht erworbenen Instrumente wichtig.
 
:(! :bad: Mal sehen, ob das noch lange so weitergeht... das wäre sehr ärgerlich, auch weil ich den Artenschutz an sich trotz Aufwand gar nicht blöd finde.
 
Was passiert eigentlich, wenn das Amt das weiß? Dann müssen die meines Wissens nach handeln. Und dann geht das aus wie vor ein paar Jahren die Oldenburger Vintage Show....
 
Wie gesagt, CITES II ist begrüssenswert von der Idee her, aber nutzlos, weil sich grosse Teile des Handels dem ganzen entziehen, und die Behörden eines Landes gar nichts ausrichten können. Zum einen aus Kapazitätsgründen, zum anderen aus politsichen Gründen.
Das ist völlig normal, das es etwas braucht, bis eine neue Verordnung einen Impact hat...und die Leute im Möbelhaus werden die Allerletzten sein die Dir erzählen ob schon ein Verfahren gegen die läuft. Ansonsten so einfach den Behörden melden, die müssen dann handeln.
 

Also ich habe mal bezüglich Nachmeldung mit der Naturschutzbehörde in Dachau telefoniert.
Solange es ein Dokument/Foto oder einen Zeugen gibt, der glaubhaft nachweisen kann, dass das Instrument vorher gekauft/getauscht wurde, gibt es keine Probleme.
Also eine Bestandsliste ist nur dann nötig, wenn man dies sonst nicht nachweisen könnte.
Bei Gebrauchtverkäufe rät er zu einem Kaufvertrag in dem steht, dass es sich um Altbestand handelt.

Von einen Trip in die Schweiz mit einem Bass mit Palisander-Griffbrett hat er mir vorerst abgeraten.
 
Die Darmstädter haben mir auch mittlerweile die Vorerwerbsbescheinigung zugeschickt. Bei Instrumenten ohne Seriennummer ist das ausgedruckte Foto Teil der Bescheinigung, meine Bescheinigung ist 7 Seiten dick: Eine Seite Auflistung und sechs Seiten Fotos.
Wenn ich einen Bass ohne Seriennummer verkaufe, muss ich wohl dem Käufer eine komplette Kopie der mehrseitigen Vorerwerbsbescheinigung beilegen. Entscheident ist ja, dass der neue Besitzer eine Bescheinigung über den erworbenen Bass mit amtlichen Stempel erhält - sozusagen einen Bass-Brief. Stempel sind bei mir auf der ersten Seite (Liste der Instrumente) und auf der Rückseite der letzten Seite. Was Instrumente ohne Seriennummer angeht, ist die Bescheinigung nur in ihrer Gesamtheit gültig. Es ist ja nicht jedes einzelne Foto abgestempelt sondern nur die komplette Fotosammlung auf der Rückseite.

Ach Leute, ich höre ganz deutlich den Amtsschimmel wiehern...

Das ganze Verfahren ist nicht handhabbar, bleibt unterm Strich nebulös und wird auf dem privaten Gebraucht-Instrumentenmarkt aktuell zu 100% ignoriert. Der Aufwand ist immens, der "Impact" ist null. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt: Es ist ja nur ein Frage der Bestechungssumme, ob ein illegaler Holzeinschlag im Herkunftsland als legal deklariert und zertifiziert wird. Würde man die Mittel, die hier die komplett wirkungslose Inventarisierung verschlingt, in den holzproduzierenden Ländern einsetzen, wäre der Umwelt möglicherweise tatsächlich geholfen.
 
Von einen Trip in die Schweiz mit einem Bass mit Palisander-Griffbrett hat er mir vorerst abgeraten.

Hhmmm...hier von der G&B Webseite rauskopiert. Sollte somit rein zum Reisen eigentlich kein Problem sein......

“Reisen in das Nicht-EU-Ausland: Bei der Reise in ein Nicht-EU Land ist die Mitnahme von Musikinstrumenten, die betroffene Hölzer beinhalten, ohne Vorlage von Dokumenten gestattet, sofern das Gewicht der von CITES II betroffenen Hölzer in allen Musikinstrumenten zusammen weniger als 10 kg beträgt. Das Gewicht von Transportbehältnissen und Zubehör wird nicht mit eingerechnet. Diese Regelung gilt nur für die persönliche Mitnahme aus nicht kommerziellen Gründen.”
 
Hhmmm...hier von der G&B Webseite rauskopiert. Sollte somit rein zum Reisen eigentlich kein Problem sein......

“Reisen in das Nicht-EU-Ausland: Bei der Reise in ein Nicht-EU Land ist die Mitnahme von Musikinstrumenten, die betroffene Hölzer beinhalten, ohne Vorlage von Dokumenten gestattet, sofern das Gewicht der von CITES II betroffenen Hölzer in allen Musikinstrumenten zusammen weniger als 10 kg beträgt. Das Gewicht von Transportbehältnissen und Zubehör wird nicht mit eingerechnet. Diese Regelung gilt nur für die persönliche Mitnahme aus nicht kommerziellen Gründen.”
Wenn man dafür den Instrumentenpass beantragt ja...
http://smv.ch/wp-content/uploads/2015/06/Merkblatt-CITES-V2.pdf
 
Der Instrumentenpass ist aber eher für die wirklich geschützten Materialien gedacht. Da steht als Beispiel ja unter anderem Riopalisander, Schildpatt, Fernambuk.....

Aber sicher nicht für eine Gitarre mit Palisandergriffbrett notwendig, wenn ich es richtig sehe...
 

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