Hallo und ein Gesundes Neues Jahr Euch allen erst mal.
Ich habe gestern von meiner Sachbearbeiterin beim zuständigen Ressort Umweltschutz die folgende Antwort erhalten:
Sie haben den Bestand Ihrer Gitarren bei der Unteren Naturschutzbehörde angemeldet, da bei Ihren Instrumenten Palisander bzw. Bubinga Holz verarbeitet wurde. Ich habe diese Meldung zur Kenntnis genommen.
Auf der 17. Vertragsstaaten Konferenz wurden u.a. alle Dalbergia-Arten sowie 3 Bubinga-Arten (Guibourtia demeusi, Guibourtia pellegriniana u. Guibourtia tessmannii) in Anhang II des CITES- Übereinkommens aufgenommen sowie die Art Pterocarpus erinaceus (afrikanischer Palisander) von Anhang III in Anhang II hochgestuft.
Diese Arten werden niveau-gleich in Anhang B der VO (EG) Nr. 338/97 übernommen werden.
Die Änderung des Anhangs B der VO (EG) Nr. 339/97 und somit eine Umsetzung in nationales Recht wird voraussichtlich erst Ende Januar/Anfang Februar erfolgen.
Da diese Umsetzung noch nicht erfolgt ist und noch Unklarheiten mit der weiteren Vorgehensweise bestehen, werden Sie erst nach Umsetzung in EU-Recht weitere Nachricht von uns erhalten.
Die Registrierung des Vorbestandes soll sicherstellen, dass die bereits vor der Unterschutzstellung vorhandenen Exemplare als Vorerwerb anerkannt werden können. Diese Registrierung als Vorerwerb ermöglicht die Erteilung von artenschutzrechtlichen Dokumenten (Vorlagebescheinigung) für diese Exemplare. Diese Vorlagebescheinigung ist vor allem wichtig, wenn Sie Ihre Gitarre ins außereuropäische Ausland wiederausführen wollen. Sollten Sie vor Umsetzung in EU-Recht ein gemeldetes Exemplar veräußern wollen, wenden Sie sich bitte an uns.
Diese Vorerwerbsregistrierung beschränkt sich auf den privaten Besitz geschützter Exemplare.
Wer gewerblich mit geschützten Hölzern oder Erzeugnissen handelt, muss seinen Vorerwerbswarenbestand zum 2. Januar 2017 in das nach der in § 6 Abs. 1 Bundesartenschutzverordnung vorgeschriebene Nachweisbuch aufnehmen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
So sieht es aus!!!
VG
HØEK