Neues von der Cites - Front

Geben die Hinweise irgendetwas Schlüssiges her?
Im Prinzip steht das drin, was hier jetzt schon von mehrfach zitiert wurde, was ist CITES, was bedeutet es für den Instrumentenverkauf, Ausnahmen für Antike Instrumente usw. Ich werde es aber auf jeden Fall zusammen mit der Liste gut verwahren.
 
Hallo und ein Gesundes Neues Jahr Euch allen erst mal.

Ich habe gestern von meiner Sachbearbeiterin beim zuständigen Ressort Umweltschutz die folgende Antwort erhalten:


Sie haben den Bestand Ihrer Gitarren bei der Unteren Naturschutzbehörde angemeldet, da bei Ihren Instrumenten Palisander bzw. Bubinga Holz verarbeitet wurde. Ich habe diese Meldung zur Kenntnis genommen.


Auf der 17. Vertragsstaaten Konferenz wurden u.a. alle Dalbergia-Arten sowie 3 Bubinga-Arten (Guibourtia demeusi, Guibourtia pellegriniana u. Guibourtia tessmannii) in Anhang II des CITES- Übereinkommens aufgenommen sowie die Art Pterocarpus erinaceus (afrikanischer Palisander) von Anhang III in Anhang II hochgestuft.


Diese Arten werden niveau-gleich in Anhang B der VO (EG) Nr. 338/97 übernommen werden.

Die Änderung des Anhangs B der VO (EG) Nr. 339/97 und somit eine Umsetzung in nationales Recht wird voraussichtlich erst Ende Januar/Anfang Februar erfolgen.


Da diese Umsetzung noch nicht erfolgt ist und noch Unklarheiten mit der weiteren Vorgehensweise bestehen, werden Sie erst nach Umsetzung in EU-Recht weitere Nachricht von uns erhalten.


Die Registrierung des Vorbestandes soll sicherstellen, dass die bereits vor der Unterschutzstellung vorhandenen Exemplare als Vorerwerb anerkannt werden können. Diese Registrierung als Vorerwerb ermöglicht die Erteilung von artenschutzrechtlichen Dokumenten (Vorlagebescheinigung) für diese Exemplare. Diese Vorlagebescheinigung ist vor allem wichtig, wenn Sie Ihre Gitarre ins außereuropäische Ausland wiederausführen wollen. Sollten Sie vor Umsetzung in EU-Recht ein gemeldetes Exemplar veräußern wollen, wenden Sie sich bitte an uns.


Diese Vorerwerbsregistrierung beschränkt sich auf den privaten Besitz geschützter Exemplare.


Wer gewerblich mit geschützten Hölzern oder Erzeugnissen handelt, muss seinen Vorerwerbswarenbestand zum 2. Januar 2017 in das nach der in § 6 Abs. 1 Bundesartenschutzverordnung vorgeschriebene Nachweisbuch aufnehmen.


Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung


So sieht es aus!!! :-)
VG
HØEK
 
Wow. Habe erst jetzt von dem Quatsch erfahren. Und zwei Warwicks zuhause. Eine Custom Shop als Erstbesitzer, da kann ich ja im Zweifel durch die Rechnung immer nachweisen, dass ich den seit 2009 besitze. Und einen '92er Thumb NT, den ich vor einigen Jahren gebraucht gekauft habe. Mit Kaufvertrag. Aber angemeldet sind die Bässe jetzt halt nicht...gibts da dann ein Problem?
 
Wow. Habe erst jetzt von dem Quatsch erfahren. Und zwei Warwicks zuhause. Eine Custom Shop als Erstbesitzer, da kann ich ja im Zweifel durch die Rechnung immer nachweisen, dass ich den seit 2009 besitze. Und einen '92er Thumb NT, den ich vor einigen Jahren gebraucht gekauft habe. Mit Kaufvertrag. Aber angemeldet sind die Bässe jetzt halt nicht...gibts da dann ein Problem?


Nein, kein Problem!

2016 ging halt super leicht, wenn man keine Rechnungen gehabt hätte. Da du aber einen Nachweis hast, macht das für dich keinen Unterschied und die Meldung deinerseits würde eine Kopie der Rechnung enthalten.
 
Dann wärs aber, zumindest mit dem Gebrauchtkaufvertrag, übelst leicht, da noch nachträglich erworbene Instrumente mit CITES auszustatten. In dem man in die Verkaufsrechnung einfach ein anderes Jahr schreibt. Könnte jeder - auch wenn man sich damit dann wohl strafbar machen würde. Ich denke ich werde bei Gelegenheit mal ne E-Mail an die Behörde schicken. Je früher ich das mache, desto eher werden sie wohl nen selfmade Gebrauchtkaufvertrag akzeptieren...
 
Und einen '92er Thumb NT, den ich vor einigen Jahren gebraucht gekauft habe. Mit Kaufvertrag.

Im Zweifelsfall sind Bässe von Warwick ja durch die Firma selbst sehr gut dokumentiert, die können Dir bestimmt sagen bzw. bescheinigen, wohin und wann der damals neue Bass verkauft wurde.

....nur, falls der "Selfmade - Kaufvertrag" angezweifelt würde, was ich nicht glaube. Denn es gibt keine "Vorschriften", wie ein Kaufvertrag aussehen muß. Ein Kaufvertrag bedarf nicht mal der Schriftform.

Mach Dir keine Sorgen, denn erstens sehe ich auf den letzten zwei Seiten hier ziemlich widersprüchliche "offizielle" Aussagen von Umweltschutz - Ämtern, die in verschiedenen Bundesländern ansässig sind.

Aber mal ne Mail schicken und fragen, was man im Falle einer Nachmeldung tun soll, das klingt nach einem Plan.
 
Allerdings gilt die

Verordnung (EG) Nr. 338/97

auch für



also auch für die per Stichtag 02.01.2017 auf Anhang II heraufgestuften Holzarten.

Quelle: https://www.bfn.de/0305_arten.html

Somit kann man davon ausgehen, dass in Zukunft auch mit Instrumenten, in denen Hölzer verbaut sind, die erst seit kurzem auf der Liste sind, ähnlich bzw. analog zu Instrumenten mit Rio - Palisander - Anteil verfahren wird.
 
Mal eine hoffentlich nur konstruierte Frage:
wenn ich mit einem Bass aus Walnuss, der schön dunkel gebeizt ist... unterwegs bin (an dem aber nix aus Palisander oder sonst lt. CITES geschütztem Holz dran ist!), brauche ich ja an sich auch keinerlei Papiere, da ich nur ein Stück Walnussholz an dem mit 4 Schrauben ein anderes Stück Ahornholz drangeschraubt ist mit mir führe.
wie überzeuge ich nun aber den werten Herrn Zoll-/Grenz-/Polizeibeamte aber davon, dass an meinem Bass nichts illegales oder schützenswertes dran ist, auch wenn es von der Optik vielleicht so aussehen mag!?
oder wird dann an jedem Grenzübergang ein Holzfachmann zur Materialbeurteilung stationiert?
Ich weiß ich weiß, ich übertreibe hier sehr zynisch, ist doch aber grundsätzlich eine berechtigte Frage. (auch wenn es im täglichen Leben wahrscheinlich 0,5 Musiker pro Jahr tatsächlich betrifft...)

:good_evil:
 
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ich habe meine Vorerwerbsbestätigung nun erhalten.
Sie haben einfach die von mir gelieferte Dokumentation - ich hab für meine Instrumente je ein pdf mit einem kurzen Anschreiben, Steckbrief und Foto gemailt - einfach abgesiegelt. #feddisch
 
Grad von nem Kurztrip zurück und ein Schreiben vom Umweltamt im Briefkasten...bezieht sich auf meine Registrierung vom 5.1.

Zu Beginn des Schriebs werden nochmal die Arten aufgezählt. Ich hatte 2 Instrumente mit Palisander Griffbrett (Dalbergia spp.) angegeben. Kauf bzw Tauschverträge (mit Datum natürlich vor dem 2.1.17) habe ich hier. Diese brauchte ich jedoch nicht einreichen.

Zum Inhalt:

" Hiermit erkenne ich Ihren mit den Datum vom 5.1.2017 angezeigten Instrumentenbestand, was die mit Inkrafttreten der CITES-Anhang II Listung am 2.1.2017 geschützten Anteile der vorgegebenen Holzarten betrifft, artenschutzrechtlich als Vorerwerb (legalen Altbestandes) an. Die von Ihnen übersandte Aufstellung ist Bestandteil dieses Bescheides.

Gesetzlich besteht keine Plicht zur Registrierung ihrer Musikinstrumente. Erst wenn Sie den Verkauf eines solches Instrumentes in ein Land außerhalb der EU beabsichtigen, benötigen Sie eine sog. EU Vorlagebescheinigung, die Sie bei Bedarf formlos beim Umweltamt beantragen können, um anschließend die erforderliche Ausfuhrgenehmigung beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) beantragen zu können.

Gleiches gillt, wenn Sie planen, mit Musikinstrumente in ein Land/in Länder außerhalb der EU zu reisen und wenn der Anteil geschützter Holzarten an den Musikinstrumenten größer als 10 Kilo ist."

Es wird dann noch darauf hingewiesen, dass Arten welche durch CITES Anhang I ausgewiesen sind (Z.B. Rio Pali) anderen Bestimmungen unterliegen, aber das wissen wir denke ich mal alle.

Also viel Wirbel und viel Aufregung um (fast) nichts. Nebenbei finde ich CITES II wichtig und gut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hatte auch gerade das Schreiben des Regierungspräsidiums im Briefkasten.

Teil 1 ist ein kurzes Schreiben, dass meine Instrumente als legaler Vorbesitz anerkannt werden (laut Liste, die ich abgegeben hatte). In Teil 1 werde ich ebenso für den Fall des Handels darauf hingewiesen, dass ich Nachweise über die legale Herkunft führen soll.
Teil 2 ist meine eingereichte Liste als Ausdruck, nun mit Dienstsiegel abgestempelt, wobei die als Teil des Schreibens (Teil 1) zu betrachten ist.
Teil 3 ist praktischerweise ein Vordruck, auf dem ich die Herkunft als Vorbesitzer einem neuen Käufer bestätigen kann. Sieht aus wie ein klassicher Mustervertrag, Überschrift ist "Herkunftsbestätigung" und dann kommt der neue Besitzer, der alte Besitzer jeweils mit Namen und Anschrift, Hersteller/Modell, Seriennummer, Verarbeitetes Holz bzw. Bestandteile des Instruments, sonstige Kennzeichen, Schutzstatus WA IIB und Buchführung (lfd. Nr.). und der Hinweis, dass das in der Anlage begefügte Schreiben des Regierungspräsidiuums/die in Kopie beigefügte Rechnung den Vorbesitz vor Unterschutzstellung zum 02.01.2017 belegt.

Sollte ich auf die Idee kommen, doch irgendwann etwas zu verkaufen, lege ich schlicht das ausgefüllte Formular bei uns gut ist es....dann ist der Käufer schon mal safe, egal was dann noch kommt. Ob unter "Handel" nun privater Verkauf oder nur gewerblicher Handel zu verstehen ist, wird mir zwar nicht ganz klar. Ist aber auch egal, das kommt dann einfach mit. Da vor der Rente nichts verkauft wird, hat das aber noch... :D

Das nenne ich Service. Kann mich beim zuständigen Regierungspräsidiuum (Darmstadt) eigentlich nur für die nette und unkomplizierte Abwicklung bedanken.
 
Sehe ich auch so. Das ist nicht mal ein kleines Amt. Die sind richtig überschwemmt worden und das läuft trotzdem sehr gut.
 
Hab am 28. oder 29.12. gemeldet und noch immer keine Reaktion. Land Brandenburg, zuständig nach meiner Auffassung die Behörde in Potsdam...
Werd die Tage wohl mal anrufen und nachfragen, ob meine E-Mail dort überhaupt angekommen ist.:confused:
 
Bei mir haben die Darmstädter mittlerweile immerhin für zwei Instrumente ohne Seriennummer digitale Fotos zwecks Dokumentation angefordert. Die habe ich umgehend eingeschickt.
Da bin ich mal gespannt, ob ich Teil 2 dann mit Fotos und Dienstsiegel zurückbekomme.

Wenn ich es richtig verstehe, bekommt der Käufer eine Kopie von Teil 2, die dann ab sofort eine Art Bassbrief ist (ähnlich wie Fahrzeugbrief und Fahrzeug) und bei allen weiteren Verkäufen mitgegeben wird.

Ok, Notiz an mich: Ich muss
- einen fetten Edding kaufen, um die andern auf Teil 2 stehenden Instrumente unkenntlich zu machen und
- einen neuen Ordner für die in Zukunft zu verwaltenden Bassbriefe anlegen.

Na gut. Wenn's die Welt rettet...
 
Die Fotos von meinen zwei Instrumenten ohne Seriennummer hatte ich vorher schon hingeschickt. Die Bestätigung kam dann ohne die Fotos. Da ich aber sicher keine fünf Doderer Stallions unter dem Bett habe, sondern nur einen, kann ich leider keinen schwunghaften Handel damit betreiben :-), selbst ohne Seriennummer.

Das mit dem Edding stimmt..... Hätte ich fast übersehen.
 

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