Neues von der Cites - Front

Das "Dokument" bestellste dann gegen Entgeld, und aufgrund der Voranmeldung ist nachweisbar, dass es Vorerwerbsholz ist.

Das Dokument wird dann sicherlich auch Gebühren kosten, die Anmeldung als Vorerwerb bis Ende letzten Jahres scheint kostenfrei zu sein.

Wenn es sich allerdings bewahrheitet, dass auch innerhalb der EU bei Privatverkauf der Vorerwerb nachgewiesen sein muss, werden wohl billige EInsteigerinstrumente unverkäuflich, selbst wenn sie als Vorerwerb gemeldet sind.

Ich nehm Urlaub, setz mich ne Stunde aufs Amt, zahl 12,50€ in den Kassenautomaten und darf dann den Harley Benton Bausatz Bass LEGAL für 40€ verkaufen.
Da schmeiss ich den doch lieber in Müll.
 
Ein Thema, wo ich mir noch Sorgen mache, ist das EU-Glühlampenverbot und die ganze LED-Beleuchtungstechnik. Hier möchte ich doch bitte mehr unabhängige, fundierte und gute Studien sehen, ob solches LED-Licht wirklich auf Dauer mit natürlichen Sehsystemen kompatibel ist. Ich persönlich finde LED-Licht als unangenehm, unnatürlich und vor allem ungemütlich.

(Off Topic) Achte beim Kauf darauf, das die von einem kompetenten Hersteller kommt (Osram. Philips, Illuxtron etc.), und das die Wiedergabequalität mindestens 85 besser 90 -95 CRi/Ra beträgt. 100 entspricht dem breiten Spektrum einer Glühlampe.

Billige China Leds sind oft unter 70-80 CRi/Ra und dann ist das Licht ziemlich künstlich. Wenn Du warme Farben (wie Halogen, Glühlampen) bevorzugst, sollte die LED Lichtquelle nicht mehr als 3000 Kelvin Farbtemperatur haben. 4000 Kelvin ist ein Neutralweiss, alles darüber wird immer kälter vom Licht.
 
Ich bin mir sicher, das sich in ganz kurzer Zeit herausstellen wird, das Privatleute in keiner Weise sanktioniert werden. Selbst dem dümmsten Bürokraten muss klar sein, das der Privathandel nicht überwachbar ist.
Vor allem, wenn man sich überlegt, um welche Mengen an Instrumenten es geht. Und dazu kämen dann noch die weiteren Produkte aus Palisander/mit Palisanderanteil.
 
das Privatleute in keiner Weise sanktioniert werden.

Der Zoll wird sicher keine Gefangenen machen ...hat er noch nie gemacht. Einer EU-Grenze würde ich mich ohne Papiere jedenfalls nicht nähern ;-)
Und was machen die für zuständigen Stellen wenn die Leute reihenweise angeschissen werden? Das Denunziantentum hat nicht ohne Grund eine sehr taurige Berühmtheit in unserem Land erlangt.
 
Später haben sie das Ganze dann als einen "Sturm im Wasserglas" bezeichnet. Sämtliche Regelungen würden Instrumente und den Privathandel damit nicht betreffen, sondern nur auf Rohhölzer und gewerblichen Handel damit zutreffen. Es würde völlig reichen, im Verkaufsfall auf der Rechnung zu dokumentieren, dass das Holz aus legalem Besitz stamme.

In etwa ist das ist auch der Tenor der Antwort, die ich am Freitag noch von unserem Umweltamt erhielt.
 
Ich habe meine Sachen vor Silvester eingeworfen und bisher noch keine Rückmeldung bekommen
Später haben sie das Ganze dann als einen "Sturm im Wasserglas" bezeichnet. Sämtliche Regelungen würden Instrumente und den Privathandel damit nicht betreffen, sondern nur auf Rohhölzer und gewerblichen Handel damit zutreffen. Es würde völlig reichen, im Verkaufsfall auf der Rechnung zu dokumentieren, dass das Holz aus legalem Besitz stamme.
Ich würde trotzdem abwarten. Nur weil eine Behörde das sagt muss es nicht stimmen. Beamter A sagt Hü und Beamter B sagt Hott, habe wir doch alle schon erlebt ;-)
Und selbst wenn, viele Ämter handeln es so wie sie es für richtig halten.
 
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass du meinst hier über Plichten aufklären zu müssen. Ich kann dich da beruhigen: musst du nicht.

Du deutest die Melodie, ich den Text des Tenors.
Du fühlst ein amtliches Schreiben so, dass der Privathandel nicht betroffen sei.
Der Text gibt das aber letztlich nicht her.
Deiner Bitte, dem falsch gefühlten Eindruck nicht entgegenzutreten und die tatsächliche Aussage des Schreibens nicht zu posten, kann ich leider nicht entsprechen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Und wie mach ichs jetzt am besten wenn ich mir n gebrauchten bass kaufen will? Theoretisch müsste das doch reichen wenn mir der Verkäufer belegen kann dass das der bas von Hersteller XY +Baujahr entweder über Rechnung und/oder über Seriennummer... Oder?
Weil ich denk dass die meisten Leute die privat was verkaufen mich für gerückt erklären wenn ich denen erzähl dass sie erst mal auf die Behörde gehen sollen und mir sin cites Dokument besorgen sollen und beweisen dass der bass legal ist...
Könnt ich das auch wenn ichs dann mal wirklich brauch selbst Iwo bekommen. Ich bis nämlich generell gar nicht gewohnt privatkäufe auch nur mit normaler Rechnung zu machen... Find ich iwie lächerlich...
 
Und wie mach ichs jetzt am besten wenn ich mir n gebrauchten bass kaufen will? Theoretisch müsste das doch reichen wenn mir der Verkäufer belegen kann dass das der bas von Hersteller XY +Baujahr entweder über Rechnung und/oder über Seriennummer... Oder?

Ich habe mir von den netten Vorbesitzern meiner Bässe eine Art Beleg mit der Seriennummer und dem Kaufdatum ausstellen lassen. Mehr kann man glaube ich erstmal nicht tun.
 
Und wie mach ichs jetzt am besten wenn ich mir n gebrauchten bass kaufen will? Theoretisch müsste das doch reichen wenn mir der Verkäufer belegen kann dass das der bas von Hersteller XY +Baujahr entweder über Rechnung und/oder über Seriennummer... Oder?
Weil ich denk dass die meisten Leute die privat was verkaufen mich für gerückt erklären wenn ich denen erzähl dass sie erst mal auf die Behörde gehen sollen und mir sin cites Dokument besorgen sollen und beweisen dass der bass legal ist...
Könnt ich das auch wenn ichs dann mal wirklich brauch selbst Iwo bekommen. Ich bis nämlich generell gar nicht gewohnt privatkäufe auch nur mit normaler Rechnung zu machen... Find ich iwie lächerlich...
Jo, das ist genau der Punkt. Wenn Tropenholz dran ist, aber keine Papiere, dann würde ich erst mal abwarten, bis die Wogen geglättet sind.
Vielleicht gibt es dann eine Lösung, wer weiß?
Oder du presst mit der Argumentation den Preis in den Keller und malst das Griffbrett weiß an.:good_evil:
 
Später haben sie das Ganze dann als einen "Sturm im Wasserglas" bezeichnet. Sämtliche Regelungen würden Instrumente und den Privathandel damit nicht betreffen, sondern nur auf Rohhölzer und gewerblichen Handel damit zutreffen. Es würde völlig reichen, im Verkaufsfall auf der Rechnung zu dokumentieren, dass das Holz aus legalem Besitz stamme.
womit sie ihrem eigenen Geblubber ja selbst sofort widersprechen ;-)
Ein Nachweis ist bisher erforderlich und die Formulierung "Privathandel" kommt in keiner Vorschrift vor! Wenn ich als Privat- oder als Geschäftsman etwas gegen Geld verkaufe geschieht dies mit dem Ziel Gewinn zu erzielen und ist immer kommerziell.

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Die Rechtsgrundlagen für CITES finden sich im EU-Recht und (in der Bundesrepublik) im Bundesrecht.

Insbesondere die Vermarktung der Anlagen A und B regelt das EU-Recht. Es ist also relativ witzlos, da auf die Ausführungsbehörden zu spekulieren.
Solang die Aktualisierungen der entsprechenden Eu-Verordnungen nicht veröffentlich sind, kann man sich nur an den bislang geltenden Regelungen orientieren.

Bisher gilt nach meinem Kenntnisstand folgendes:

Die Exemplare der in den Anhängen A und B der EU-Verordnung genannten Arten unterliegen einem EU-weit einheitlichen Vermarktungsverbot. (Quelle: BfN)

Dieses Verbot umfasst den Kauf und Verkauf, alle vorbereitenden Handlungen sowie die Verwendung der Exemplare zu kommerziellen Zwecken. Vermieten, Tausch, Austausch, Zuchtleihe und sinnverwandte Begriffe sind dem Kauf oder Verkauf gleichgestellt. (Quelle: BfN)

Arten des Anhangs B dürfen vermarktet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Tiere und Pflanzen rechtmäßig in die EU eingeführt oder rechtmäßig in der EU erworben wurden. (Quelle: BfN)
 
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Good Golly Blub :rolleyes:

lies am besten nochmal von vorne (alle 3 Freds komplett inklusive Querverweise)
 
Jetzt wartet doch am besten einfach mal ab, bis das Bundesamt für Naturschutz gnädigerseits die angekündigte Klarstellung der Handhabung verkündigt hat.

Und nebenbei: auch naturschützende Beamte haben Kinder (sowas soll es tatsächlich geben...) und sind somit faktisch an die von den Schulbehörden festgelegten Urlaubszeiten gebunden.
 
(blöde?)idee: wie wäre es, wenn diejenigen, die ihre hobel angemeldet haben kurz melden, bei welcher behörde sie dies getan haben. wenn dann einer eine antwort erhalten hat, erübrigt sich die nachfrage derjenigen, die noch kein feedback haben. man muss denen ja nicht zu hauf auf den sack gehen.


meinerseits ists die kreisverwaltung ennepe-ruhr-kreis. bislang keine antwort.
 
Von diesen Antworten kannst Du oben schon einige nachlesen. Mein Eindruck: so viel verschiedene Antworten, wie es verschiedene Ämter gibt. Ich bleibe jetzt erstmal entspannt. Ferien sind morgen vorbei und in den nächsten Wochen wird schon was kommen, was man dann verstehen kann und nicht zu kompliziert wird.

Mein Amt: Darmstadt. Eingang der Mail schon im Dezember bestätigt mit Verweis, dass das Formale etwas dauert. Sehr nett.
 

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