Neues von der Cites - Front

Der Zoll wird sicher keine Gefangenen machen ...hat er noch nie gemacht. Einer EU-Grenze würde ich mich ohne Papiere jedenfalls nicht nähern ;-)

Äääääh, wäre wohl sinnvoller, sich keiner "Nicht - EU - Grenze" zu nähern bzw. sie mit Palisander auf dem Bass zu überqueren. ;-)

Ich stell hier noch mal die Antwort ein, die mir der Sachbearbeiter des für mich zuständigen Regierungspräsidiums zugeschickt hat. Aus ihr geht hervor, dass "Besitz und Vermarktung" innerhalb der EU mit dieser Eingangsbestätigung, also der Email vom RegPräs, in Ordnung geht, "eine weitere Bescheinigung ist nicht nötig".

Diese Antwort stellt imho die aktuelle Rechtslage dar. Wie jedoch das Prozedere der Meldung der Instrumente bei verschiedene Bundesländer bzw. verschiedene "unteren Naturschutzbehörden" aussieht, weiß ich nicht. Ich hoffe nur, dass es in Kürze ein einheitliches Verfahren gibt.

Sehr geehrter "Herr Kong", :D

ich bestätige den Eingang Ihrer e-mail nebst Anhang, mit der Sie die in Ihrem Bestand befindlichen Gitarren als Vorerwerbsbestand gemeldet haben.

Diese Eingangsbestätigung ist ausreichend, um Ihren Vorerwerb zu belegen, eine weitere Bescheinigung ist für Besitz und Vermarktung innerhalb der EU nicht erforderlich. Nur wenn Sie künftig ein Instrument in das EU-Ausland (z.B. Schweiz, USA) verkaufen wollen, müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Naturschutz beantragen, hierzu brauchen Sie dann eine Vorlagebescheinigung von uns. Diese sind gebührenpflichtig.

Also der Herr Doktor der Holzologie sagt folgendes: Wenn ich ein Instrument innerhalb der EU verkaufe, dann gebe ich dem Käufer eine Kopie der Liste und der Antwort des RegPräs mit. Das muß reichen.

Nur, wenn ich in Zukunft ein Instrument ausserhalb der EU verkaufen will, dann ist eine Ausfuhrgenehmigung notwendig.

Wenn ich in nicht - EU - Staaten verkaufen will, muß ich zuerst mit meinem Schriftwechsel zum RegPräs, die stellen mir dann eine "Vorlagebescheinigung" aus. Mit der muß ich dann zum Bundesamt für Naturschutz, dort beantrage ich die Ausfuhrgenehmigung.

Tip: Liste sowie Email an die Behörde und von der Behörde ausdrucken und ablegen. Rechner können abkacken, Festplatten halten nicht ewig.

Allerdings sind so noch nicht alle Fragen beantwortet, die das Reisen mit dem Instrument angehen. In der EU selbst ist es ja problemlos, doch was muß ich unternehmen, wenn ich in die Schweiz oder die USA (oder bald nach Großbritannien, nach vollzogenem Brexit) reisen möchte?

Dann muß man sich nämlich an die Vorschriften halten, die im jeweiligen Einreiseland gelten. Und wenn die Schweiz einen Instrumentenpass will, für den ich irgendwelche Nachweise erbringen muß, dann ist es eben so. Wobei auch die Schweiz gegenüber eines Papiers vom Bundesministerium für Umweltschutz nicht mit einem "pipapo, das reicht uns nicht" daherkommen kann.

Und wer soll diesen Nachweis erbringen? Ich? Ich soll Importdokumente besorgen, die beweisen, das das Holz, das importiert wird, aus legalen Beständen kommt? Wie soll ich den da dran kommen?

Das ist absolut lächerlich, und nicht machbar!

Im Moment dreht sich doch alles nur um den Nachweis, dass das Instrument, auf dem das Holz verbaut ist, schon vor dem Stichtag in der EU war. Das hast Du doch (hoffentlich) durch die Meldung an das zuständige Amt vor dem Stichtag bewiesen......? :gruebel:
 
Im Moment dreht sich doch alles nur um den Nachweis, dass das Instrument, auf dem das Holz verbaut ist, schon vor dem Stichtag in der EU war. Das hast Du doch (hoffentlich) durch die Meldung an das zuständige Amt vor dem Stichtag bewiesen......?

So ist es: Sollten Sie bereits über Bestände von Holz der o.g. Arten verfügen, empfehlen wir Ihnen, diese Bestände bis einen Tag vor Inkrafttreten der CITES Anhang II Listung bei Ihrer zuständigen Landesbehörde anzumelden. Erfolgt die Anmeldung bis spätestens 01. Januar 2017, sind keine weiteren Nachweise über die Einfuhr vor dem 02. Januar 2017 erforderlich. Bei einer Anmeldung nach dem genannten Datum müssen Sie die Einfuhr vor dem 02. Januar 2017 nachweisen können.

Wer das nicht gemacht hat, darf jetzt den Nachweis auf andere Art beibringen...

Allerdings sind so noch nicht alle Fragen beantwortet, die das Reisen mit dem Instrument angehen. In der EU selbst ist es ja problemlos, doch was muß ich unternehmen, wenn ich in die Schweiz oder die USA (oder bald nach Großbritannien, nach vollzogenem Brexit) reisen möchte?

Einerseits gint es das Formular schon: https://www.bfn.de/0305_musikinstrument-bescheinig.html, andererseits behandelt die Seite des BfN bislang in diesem Zusammenhang nur das Thema Rio Palisander: https://www.bfn.de/0305_musikinstrumente.html

Wunderbar unklar...
 
Ich habe eine Antwort aus dem Amt in Tübingen erhalten. Sie ist etwas ausführlicher als die, die @Kong erhalten hat, die Aussage ist aber gleich.

Sehr geehrter Herr #########,

hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer u.g. E-Mail mit Anlage am 01.01.2017, mit der Sie in Ihrem Bestand befindliche Instrumente als Vorerwerbsbestand beim Regierungspräsidium Tübingen gemeldet haben.

Mit Hilfe dieser Eingangsbestätigung können Sie den Vorerwerb der in der Anlage aufgezählten Instrumente belegen.

Innerhalb der EU ist für Besitz und Vermarktung von Exemplaren des Anhangs B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 eine zusätzliche behördliche Bescheinigung nicht erforderlich.

Wenn Sie künftig ein Instrument in das EU-Ausland (z.B. Schweiz, USA) verkaufen wollen, benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Naturschutz (BfN) in Bonn. Die zur Beantragung der Ausfuhrgenehmigung erforderliche Vorlagebescheinigung beantragen Sie bei uns. Diese Bescheinigungen sind gebührenpflichtig.

Mit freundlichen Grüßen
#########

Regierungspräsidium Tübingen
Referat 55 - Naturschutz, Recht
Tel.: 07071 757-52##
Fax: 07071 757-9-22##
E-Mail: #########@rpt.bwl.de
Internet: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Seiten/default.aspx
 
Hab' heute bei meinem Kollegen B. beim RP DA nach dessen Urlaubsrückkehr nachgefragt; tel. hat er mir den Email-Eingang bestätigt. Er habe ca. 850 eingegangene gleichartige Emails abzuarbeiten. In ca. 3-4 Wochen erhalte ich dann von ihm die erbetene "Vorerwerbs-Bestätigung" via Email-Rückantwort......
 
Habe gerade wieder eine neue Mitteilung bekommen (Saarland):

hiermit bestätigen wir Ihnen die Meldung der Musikinstrumente in Ihrem privaten Besitz, die möglicherweise Anteile von seit 1.1.2017 unter Schutz stehenden Holzarten des Anhangs II Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) beinhalten (Dalbergia ssp., Kosso, Bubinga….).


Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass entgegen im Raum stehender Befürchtungen, für den Besitz dieser Instrumente sei eine Vorlage- oder Vorerwerbsbescheinigung erforderlich, diese nicht benötigt wird. Ebenso bezieht sich die Meldepflicht für Vorerwerbsbestände nur auf gewerbliche Betriebe.



Der private Besitz einschließlich privater Konzertreisen innerhalb und auch außerhalb der EU stellt keinen gewerblichen Handel im Sinne des Artenschutzes nach dem WA dar!



Darüber hinaus werden nur solche Instrumente erfasst, bei denen der verbaute Anteil einer der erwähnten geschützten Holzarten über 10 Kg liegt.

Bei einem eventuellen Weiterverkauf der Instrumente können Sie als Verkäufer dem Käufer mit einem Vermerk in der Rechnung bestätigen, dass das Instrument aus Ihrem legalen Besitz stammt.
 
Hoffentlich konnte Herr B. im Urlaub ausreichend Kraft tanken...:-)
Jedenfalls ist er jetzt fleißig dabei, Eingangsbestätigungen zu verschicken. Was schon mal sehr gut ist und guten administrativen Gepflogenheiten entspricht (ich war seinerzeit nicht immer so schnell, wenn ich mit Anträgen geflutet wurde...). Meine ist gerade eingetrudelt.
 

Vielleicht sollten wir auch einfach mal den Ball flach halten und den Leuten die Zeit lassen, sich in die Materie einzuarbeiten, in die sie genau so geschmissen wurden wie wir auch.
Ich könnte mir vorstellen (und hoffe), dass auch Verwaltungen sich untereinander verständigen und auf neue Situationen abstimmen. Dass da Abermillionen von Musikinstrumenten betroffen sind, ist denen auch klar. Was damit zu passieren hat, vielleicht noch nicht.
Schon rein statistisch haben auch viele der Entscheider eine Gitarre mit Palisander-Griffbrett zuhause, oder eine Blockflöte aus Bubinga.

Der 2.1.'17 ist ja nun vorbei. Wer melden wollte, hat gemeldet (hoffentlich); wer nicht melden wollte (oder konnte), braucht jetzt keine Purzelbäume mehr zu schlagen.
Schwierig ist die aktuelle Lage halt gerade für die, die akut ein Instrument kaufen oder verkaufen müssen.
Auf Russland-Tournee würde ich auch nicht gerade mit einem Palisander-Griffbrett ohne Papiere gehen...

Ich habe schon oft erlebt, dass Leute, die man möglichst schnell zu Aussagen pressen wollte, im Schnellschuss Antworten gaben, die hinterher nicht zufriedenstellend waren.
Mit etwas Zeit hat man schon oft Lösungen und Auswege gefunden.

In der Ruhe liegt die Kraft; wir sind doch Bassisten jass-bass
 
Bis jetzt dachte ich das Thema betrifft mich nicht, bis ich gerade festgestellt habe, dass in meinem Peavey NTB Grind 5 Palisander im Griffbrett ist, weil ich den verkaufen will :confused:

Darf ich den jetzt trotzdem privat verkaufen? Anhand der Seriennummer ist ja erkennbar, dass er vorher gefertigt wurde.
 
Habe gerade wieder eine neue Mitteilung bekommen (Saarland):

hiermit bestätigen wir Ihnen die Meldung der Musikinstrumente in Ihrem privaten Besitz, die möglicherweise Anteile von seit 1.1.2017 unter Schutz stehenden Holzarten des Anhangs II Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) beinhalten (Dalbergia ssp., Kosso, Bubinga….).


Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass entgegen im Raum stehender Befürchtungen, für den Besitz dieser Instrumente sei eine Vorlage- oder Vorerwerbsbescheinigung erforderlich, diese nicht benötigt wird. Ebenso bezieht sich die Meldepflicht für Vorerwerbsbestände nur auf gewerbliche Betriebe.



Der private Besitz einschließlich privater Konzertreisen innerhalb und auch außerhalb der EU stellt keinen gewerblichen Handel im Sinne des Artenschutzes nach dem WA dar!



Darüber hinaus werden nur solche Instrumente erfasst, bei denen der verbaute Anteil einer der erwähnten geschützten Holzarten über 10 Kg liegt.

Bei einem eventuellen Weiterverkauf der Instrumente können Sie als Verkäufer dem Käufer mit einem Vermerk in der Rechnung bestätigen, dass das Instrument aus Ihrem legalen Besitz stammt.

...und exakt auf sowas werden die sich einigen. Alles andere wäre für dieVerwaltung VIEL zu aufwändig. Positiver Nebeneffekt: Die ganzen Pseudoprivatverkäufer kann man jetzt schön dranbekommen....
 
Bis jetzt dachte ich das Thema betrifft mich nicht, bis ich gerade festgestellt habe, dass in meinem Peavey NTB Grind 5 Palisander im Griffbrett ist, weil ich den verkaufen will :confused:

Darf ich den jetzt trotzdem privat verkaufen? Anhand der Seriennummer ist ja erkennbar, dass er vorher gefertigt wurde.
Solange Du Belege oder Zeugen aufbringen kannst, dass Du den Bass letztes Jahr besessen hast, kannst Du das sowieso jederzeit.
 
Ich habe heute mit der Post ein Schreiben erhalten in dem bestätigt wird, dass ich am 29.12.2016 meine Gitarren ordnungsgemäss per Email als Vorbesitz angemeldet habe. Die von mir angemeldeten Klampfen sind nochmal einzeln aufgelistet und es ist noch ein Begleitschreiben "Hinweise zu Cites-Bestimmungen für Musikinstrumente" mit angeheftet.
Von dem Schreiben mach ich mir jetzt erstmal ein paar Kopien.
 
Ich habe heute mit der Post ein Schreiben erhalten in dem bestätigt wird, dass ich am 29.12.2016 meine Gitarren ordnungsgemäss per Email als Vorbesitz angemeldet habe. Die von mir angemeldeten Klampfen sind nochmal einzeln aufgelistet und es ist noch ein Begleitschreiben "Hinweise zu Cites-Bestimmungen für Musikinstrumente" mit angeheftet.
Von dem Schreiben mach ich mir jetzt erstmal ein paar Kopien.
In jedes Elektronikfach der Klampfen legen, damit sie nicht wegkommen :D
 

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