immer wieder schlimm: Ausstieg aus Band

Ein Vertrag muss immer durch bewusstes Handeln eingegangen werden. Aha das steht jetzt wo genau?
Im BGB.
§ 133
Auslegung einer Willenserklärung

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.


EinIch wusste auch garnicht, das gemeinsames Musizieren unbewusstes Handeln ist. Aber gut.
Nur weil ich mit einem Freund gemeinsam ein Film schaue, gründe ich mit ihm noch lange nicht eine Filmglotz- Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
 
Das ist grundsätzlich korrekt. Allerdings entscheidet das das Finanzamt und nicht Du.
Das Finanzamt interessiert sich ja erst dann, wenn Einkommen erzielt wird bzw. Kosten steuerlich geltend gemacht werden.

Und - es muss natürlich eine gewisse Wiederholung/Regelmässigkeit vorliegen. Und eine Gewinnerzielungsabsicht - sonst ist es Liebhaberei.
 
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@basshole: ........ für mich - dienstlich fast ausschließlich im öffentlichen Recht Agierenden - ist es immer wieder erschreckend, wie unbedarft gerade Hobby-Bands ihre rechtliche Situation in vierlerlei Hinsicht fehleinschätzen bzw. vollkommen "ungeregelt" haben.
Stichworte: Mietverhältnis mit dem Proberaumvermieter (Mietschulden, zu tragende Kosten aus selbst zu verantwortenden Schäden), wie sieht's mit Reparaturkosten von gemeinsam genutzem Equipment aus, welches ein Bandmitglied zur Verfügung stellt, (gemeinsame) "Probleme" mit GEMA oder gar Finanzamt.........
Wenn ein gewisser Bandname häufiger im Internet mit öffentlichen Auftritten und vermeintlich "guten Gagen" aufzufinden ist, sollte sich niemand davor sicher fühlen, möglicherweise (von der Finanzverwaltung) unangenehme FRAGEN gestellt zu bekommen. Soweit man dann nicht eine entsprechende "Buchführung" parat hat (belegbare Auslagen/Kosten/Mietkosten/Erträge), kann's u.U. unangenehm werden.

Unangenehme Fragen können auch von vollkommen unerwarteter Seite kommen: z.B. der (öffentliche) Arbeitgeber hinterfragt, ob evtl. eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit vorliegen könnte. Das kann abweichend von der steuerlichen Auslegung des Gewerbebegriffes (".... dauerhaft auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit...") sein, weil da auch die zeitliche Komponente eine Rolle spielen kann, die z.B. beamtenrechtlich hinterfragt wird.....

Ich will damit nur anreissen, dass die eigene musikalische Aktivität vielfältigste Vertrags-/Rechtskonstellationen mit sich bringt, derer man sich zumeist noch nicht einmal ansatzweise bewusst ist..........
 
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Ich will damit nur anreissen, dass die eigene musikalische Aktivität vielfältigste Vertrags-/Rechtskonstellationen mit sich bringt, derer man sich zumeist noch nicht einmal ansatzweise bewusst ist.........
Mhm - wir wissen schon was wir tun. Wir verschließen evtl. eher die Augen. Alle wissen, dass man in Deutschland einer Steuerpflicht unterliegt, erzielt man Einnahmen. Wir Deutschen sind doch die größten Tugendwächter wenn es darum geht, Steuerpflichtige als Schwerstkriminelle zu titulieren. Und bei den eigenen Einnahmen plötzlich nichts von Steuerpflicht wissen?

Alle Musiker haben doch ein Bewusstsein wenn sie öffentlich die Werke fremder Musiker spielen.

Und den meisten ist klar - da gibt es sowas wie "Mitgehangen mitgefangen" bei gemeinsamen Veroflichtungen.

Und seinen Arbeitsvertrag kann man auch lesen.

Wir denken halt eher immer ... ach merkt doch keiner.
 
:D good question @flosch! Womöglich 60 PLUS X km/h???
Nanana! Die eigentliche Frage ist doch: reden wir hier von einer europäischen Schwalbe oder von einer afrikanischen?!;-)
Abgesehen davon: Zähle bis drei. Zähle nicht weiter bis zur vier! Verweile nicht bei der zwei. Die fünf scheidet völlig aus!:stolz:
On topic: Solange die Ausgaben wesentlich über den Einnahmen liegen sollte das alles imho kein Thema sein. Aber natürlich kann man sich über alles den Kopf zerbrechen.:rolleyes:
 
On topic: Solange die Ausgaben wesentlich über den Einnahmen liegen sollte das alles imho kein Thema sein. Aber natürlich kann man sich über alles den Kopf zerbrechen.:rolleyes:

Du musst das halt im Fall der Fälle belegen können. Wenn die Behörden wollen, können sie Dich nämlich gewaltig in Wallung versetzen. Und vor allem: ist es nicht schlauer, die rechtliche Situation zu kennen und ggf. bewusst "relaxed" mit ihr umzugehen als aus Versehen irgendwie ins Messer zu rennen?
 

Du musst das halt im Fall der Fälle belegen können. Wenn die Behörden wollen, können sie Dich nämlich gewaltig in Wallung versetzen. Und vor allem: ist es nicht schlauer, die rechtliche Situation zu kennen und ggf. bewusst "relaxed" mit ihr umzugehen als aus Versehen irgendwie ins Messer zu rennen?
Im Prinzip hast du natürlich recht. Habe nur keine Lust, mich in meiner Freizeit mit sowas zu befassen. Allerdings führe ich tatsächlich Buch über die Bändkasse, kann also im Zweifelsfall nachweisen, was wir von der Gage versoffen, was in Koks und Nutten investiert und was wir einfach verprasst haben.;-) Und was der Proberaum in the meantime gekostet hat.:O!
Das Finanzamt interessiert sich ja erst dann, wenn Einkommen erzielt wird bzw. Kosten steuerlich geltend gemacht werden.

Und - es muss natürlich eine gewisse Wiederholung/Regelmässigkeit vorliegen. Und eine Gewinnerzielungsabsicht - sonst ist es Liebhaberei.
Wenn das so ist (und davon gehe ich aus) ist das, was wir tun völlig eindeutig Liebhaberei.
 
Für mich liegt die Grenze bei 1000 Euro/Jahr, wenn ich drüber bin, dann bekommt das Finanzamt von mir 'ne Aufstellung. Vermutlich wird es nicht viel darüber sein, und nach Abzügen wird es rot und mit einem Minus davor...

Spannender wäre doch aber die Frage nach dem Aufteilen der Geld- und Sachwerte im Falle eines Ausstiegs bzw. eines Auflösens, das würde zumindest besser zum Thema passen...?! ;-)
 
Sagt mal, ist es nicht so,dass wir alle (mit ganz wenigen Ausnahmen) Hobbymusiker sind, die am Ende des Jahres glaubhaft belegen könnten, dass wir für unsere Liebhaberei mehr ausgegeben als eingenommen haben. Selbst mit unserer Coverband haben wir im Laufe eines Jahres maximal 2ooo.-€ an Gagen "erwirtschaftet. davon gehen schonmal 1800.-€ an Proberaummiete drauf.Wir sind zu fünft, also gibste jedem noch 40.-€ für Benzin ist die Knete weg------und es wurden noch keine "Betriebsmittel" wie Saiten, Drumsticks, Batterien oder Gaffatape gekauft, geschweige denn grössere Investitionen wie Instrumentenkäufe getätigt. Was ich damit sagen will ist, dass der grösste Teil unserer Gemeinschaft sich um das Finanzamt noch lange keine Gedanken machen muss. Und die Wenigen, die ganz oder teilweise vom Musikmachen leben (können) werden wohl selbst wissen, wie sie ihre Gagen bzw. ihre Unkosten dem FA gegenüber anmelden so what????>>>>:prost::prost::prost::prost::prost: Lassst uns das Leben geniessen:opa::heartbeat::juhuu:
 
Sagt mal, ist es nicht so,dass wir alle (mit ganz wenigen Ausnahmen) Hobbymusiker sind, die am Ende des Jahres glaubhaft belegen könnten, dass wir für unsere Liebhaberei mehr ausgegeben als eingenommen haben. Selbst mit unserer Coverband haben wir im Laufe eines Jahres maximal 2ooo.-€ an Gagen "erwirtschaftet. davon gehen schonmal 1800.-€ an Proberaummiete drauf.Wir sind zu fünft, also gibste jedem noch 40.-€ für Benzin ist die Knete weg------und es wurden noch keine "Betriebsmittel" wie Saiten, Drumsticks, Batterien oder Gaffatape gekauft, geschweige denn grössere Investitionen wie Instrumentenkäufe getätigt. Was ich damit sagen will ist, dass der grösste Teil unserer Gemeinschaft sich um das Finanzamt noch lange keine Gedanken machen muss. Und die Wenigen, die ganz oder teilweise vom Musikmachen leben (können) werden wohl selbst wissen, wie sie ihre Gagen bzw. ihre Unkosten dem FA gegenüber anmelden so what????>>>>:prost::prost::prost::prost::prost: Lassst uns das Leben geniessen:opa::heartbeat::juhuu:
Eben deswegen gibt es Liebhaberei. Ein Hobbybassbauer, der im Jahr nur zwei Instrumente fertig bekommt, aber Werkstattmiete, Maschinen und Material bezahlen muss, kann vermutlich 5000€ für einen verlangen und ist immer noch nicht steuerpflichtig.
 
Man sollte wie immer etwas genauer überlegen und mal vorne anfangen. Stichwort Definition Band. Wenn ich regelmäßig mit denselben Leuten einmal die Woche probe, die Band einen Namen und ggf. eine Internetpräsenz hat und wir hin und wieder auftreten, ist das mMn. eine Band und gleichzeitig eine GbR, auch ohne schriftlichen Vertrag, weil alle Beteiligten durch schlüssiges Handeln (regelmäßig zur Probe/zum Auftritt kommen, gleichzeitig das selbe Lied spielen) ihren Willen kundtun.

Deswegen passt dies hier:
...Nur weil ich mit einem Freund gemeinsam ein Film schaue, gründe ich mit ihm noch lange nicht eine Filmglotz- Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
auch nur bedingt dazu. Vergleichbar wäre hier eher eine lose Musiksession unter Freunden, die sich einfach spontan zum Musizieren verabredet haben. Da ist ein Unterschied und da wäre dann auch meine Meinung, dass dies keine GbR ist. Soviel mal dazu von einem Nicht-Juristen...

:bier:;-)
 
Man sollte wie immer etwas genauer überlegen und mal vorne anfangen. Stichwort Definition Band. Wenn ich regelmäßig mit denselben Leuten einmal die Woche probe, die Band einen Namen und ggf. eine Internetpräsenz hat und wir hin und wieder auftreten, ist das mMn. eine Band und gleichzeitig eine GbR, auch ohne schriftlichen Vertrag, weil alle Beteiligten durch schlüssiges Handeln (regelmäßig zur Probe/zum Auftritt kommen, gleichzeitig das selbe Lied spielen) ihren Willen kundtun.

Deswegen passt dies hier:

auch nur bedingt dazu. Vergleichbar wäre hier eher eine lose Musiksession unter Freunden, die sich einfach spontan zum Musizieren verabredet haben. Da ist ein Unterschied und da wäre dann auch meine Meinung, dass dies keine GbR ist. Soviel mal dazu von einem Nicht-Juristen...

:bier:;-)
Das ist schlicht falsch!
Es reicht nicht, den Anschein eines Willensausdruckes zu erwecken. Die Willenserklärung ist eine konkrete Handlung, die unzweideutig den Willen der Person zum Ausdruck bringt.
 
Da es hier ja jetzt ausschließlich um die Diskussion "GbR" geht drehen wir den Spieß doch einmal um und stellen die Frage: wenn eine Band grundsätzlich keine GbR ist, woher stammt dann der Mythos, dass dem so sei? Denn das hält sich ja hartnäckig in Musikerkreisen.

Bandkasse? Gemeinsame Anschaffungen, Bandauflösung und damit einhergehend: Aufteilung des "Bandvermögens"? Auftritte? Finanzamt? Rechtliche Konsequenzen bezüglich der Band (z.B. Termineinhaltung)?

Woher kommt denn die Meinung, dass eine Band automatische eine GbR sei? Und wenn sie das nicht ist, was ist dann ein Band rechtlich gesehen? Wie sind denn dann gewisse rechtliche Verpflichtungen, beispielsweise das Einhalten von Terminen, zu sehen?
 

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