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Hier bin ich ..... was liegt an?Wo ist @basshole , wenn man ihn mal braucht
Im BGB.Ein Vertrag muss immer durch bewusstes Handeln eingegangen werden. Aha das steht jetzt wo genau?
Nur weil ich mit einem Freund gemeinsam ein Film schaue, gründe ich mit ihm noch lange nicht eine Filmglotz- Gesellschaft des bürgerlichen RechtsEinIch wusste auch garnicht, das gemeinsames Musizieren unbewusstes Handeln ist. Aber gut.
Das Finanzamt interessiert sich ja erst dann, wenn Einkommen erzielt wird bzw. Kosten steuerlich geltend gemacht werden.Das ist grundsätzlich korrekt. Allerdings entscheidet das das Finanzamt und nicht Du.
Warum nicht? Wenn die Parteien sich über eine Rückwirkung einig sind, steht dem kaum etwas im Wege.Aber rückwirkend kannst Du da nichts regeln.
Mhm - wir wissen schon was wir tun. Wir verschließen evtl. eher die Augen. Alle wissen, dass man in Deutschland einer Steuerpflicht unterliegt, erzielt man Einnahmen. Wir Deutschen sind doch die größten Tugendwächter wenn es darum geht, Steuerpflichtige als Schwerstkriminelle zu titulieren. Und bei den eigenen Einnahmen plötzlich nichts von Steuerpflicht wissen?Ich will damit nur anreissen, dass die eigene musikalische Aktivität vielfältigste Vertrags-/Rechtskonstellationen mit sich bringt, derer man sich zumeist noch nicht einmal ansatzweise bewusst ist.........
Nanana! Die eigentliche Frage ist doch: reden wir hier von einer europäischen Schwalbe oder von einer afrikanischen?!good question @flosch! Womöglich 60 PLUS X km/h???
On topic: Solange die Ausgaben wesentlich über den Einnahmen liegen sollte das alles imho kein Thema sein. Aber natürlich kann man sich über alles den Kopf zerbrechen.
Im Prinzip hast du natürlich recht. Habe nur keine Lust, mich in meiner Freizeit mit sowas zu befassen. Allerdings führe ich tatsächlich Buch über die Bändkasse, kann also im Zweifelsfall nachweisen, was wir von der Gage versoffen, was in Koks und Nutten investiert und was wir einfach verprasst haben. Und was der Proberaum in the meantime gekostet hat.Du musst das halt im Fall der Fälle belegen können. Wenn die Behörden wollen, können sie Dich nämlich gewaltig in Wallung versetzen. Und vor allem: ist es nicht schlauer, die rechtliche Situation zu kennen und ggf. bewusst "relaxed" mit ihr umzugehen als aus Versehen irgendwie ins Messer zu rennen?
Wenn das so ist (und davon gehe ich aus) ist das, was wir tun völlig eindeutig Liebhaberei.Das Finanzamt interessiert sich ja erst dann, wenn Einkommen erzielt wird bzw. Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
Und - es muss natürlich eine gewisse Wiederholung/Regelmässigkeit vorliegen. Und eine Gewinnerzielungsabsicht - sonst ist es Liebhaberei.
Spinnst du?was wir von der Gage versoffen, was in Koks und Nutten
Eben deswegen gibt es Liebhaberei. Ein Hobbybassbauer, der im Jahr nur zwei Instrumente fertig bekommt, aber Werkstattmiete, Maschinen und Material bezahlen muss, kann vermutlich 5000€ für einen verlangen und ist immer noch nicht steuerpflichtig.Sagt mal, ist es nicht so,dass wir alle (mit ganz wenigen Ausnahmen) Hobbymusiker sind, die am Ende des Jahres glaubhaft belegen könnten, dass wir für unsere Liebhaberei mehr ausgegeben als eingenommen haben. Selbst mit unserer Coverband haben wir im Laufe eines Jahres maximal 2ooo.-€ an Gagen "erwirtschaftet. davon gehen schonmal 1800.-€ an Proberaummiete drauf.Wir sind zu fünft, also gibste jedem noch 40.-€ für Benzin ist die Knete weg------und es wurden noch keine "Betriebsmittel" wie Saiten, Drumsticks, Batterien oder Gaffatape gekauft, geschweige denn grössere Investitionen wie Instrumentenkäufe getätigt. Was ich damit sagen will ist, dass der grösste Teil unserer Gemeinschaft sich um das Finanzamt noch lange keine Gedanken machen muss. Und die Wenigen, die ganz oder teilweise vom Musikmachen leben (können) werden wohl selbst wissen, wie sie ihre Gagen bzw. ihre Unkosten dem FA gegenüber anmelden so what????>>>> Lassst uns das Leben geniessen
auch nur bedingt dazu. Vergleichbar wäre hier eher eine lose Musiksession unter Freunden, die sich einfach spontan zum Musizieren verabredet haben. Da ist ein Unterschied und da wäre dann auch meine Meinung, dass dies keine GbR ist. Soviel mal dazu von einem Nicht-Juristen......Nur weil ich mit einem Freund gemeinsam ein Film schaue, gründe ich mit ihm noch lange nicht eine Filmglotz- Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
Das ist schlicht falsch!Man sollte wie immer etwas genauer überlegen und mal vorne anfangen. Stichwort Definition Band. Wenn ich regelmäßig mit denselben Leuten einmal die Woche probe, die Band einen Namen und ggf. eine Internetpräsenz hat und wir hin und wieder auftreten, ist das mMn. eine Band und gleichzeitig eine GbR, auch ohne schriftlichen Vertrag, weil alle Beteiligten durch schlüssiges Handeln (regelmäßig zur Probe/zum Auftritt kommen, gleichzeitig das selbe Lied spielen) ihren Willen kundtun.
Deswegen passt dies hier:
auch nur bedingt dazu. Vergleichbar wäre hier eher eine lose Musiksession unter Freunden, die sich einfach spontan zum Musizieren verabredet haben. Da ist ein Unterschied und da wäre dann auch meine Meinung, dass dies keine GbR ist. Soviel mal dazu von einem Nicht-Juristen...
Hach, du kannst sowas einfach viel besser formulieren als ich...was wir von der Gage für Verpflegung, was in Verbrauchsgüter und was in Personal investiert haben und was durch Fehlkalkulation abgeschrieben werden musste.