immer wieder schlimm: Ausstieg aus Band

Hi @Jack in the green: ein gelegentlicher Blick in's BGB (gilt seit 1900) ist da hilfreich.
Die ganze "Problematik" trifft u.U. auch reine Hobbybands.
Beispiel: ein schlecht bezahlter GIG und es wurde keine verbindliche Vereinbarung mit dem Wirt/Veranstalter getroffen, dass die GEMA von ihm übernommen wird. Rate mal, an wen sich die "netten Herren" von der GEMA wenden werden.
Wir haben's erlebt: wir hatten im Veranstaltungslokal noch nicht alles verkabelt/aufgebaut, da schaute schon jemand von der GEMA vorbei und händigte uns die GEMA-Musikfolge-Liste aus........
 
@Jack in the green: Eine Band ist sehr wohl eine GbR, sofern sie nichts anderes beschließen. Eine BGB-GbR besteht bereits, wenn sich mehrere Leute zu einem gemeinsamen Handeln oder Zweck zusammenschließen. Das kann sogar eine Fahrgemeinschaft sein. Nicht jede GbR ist gleichzeitig auch eine Firma, die steuerlich anzumelden ist. Aber auch eine Hobby-GbR bleibt eine GbR. Das bitte nicht verwechseln.
Diesbezüglich bedarf es auch keines "Internetlinks". Das ist Ausbildungswissen fast jeden kaufmännischen Berufes.
 
Beispiel: ein schlecht bezahlter GIG und es wurde keine verbindliche Vereinbarung mit dem Wirt/Veranstalter getroffen, dass die GEMA von ihm übernommen wird. Rate mal, an wen sich die "netten Herren" von der GEMA wenden werden.
An den Veranstalter - wer auch immer das ist. Hat aber auch überhaupt gar nichts damit zu tun, ob ihr eine Gesellschaft seid, oder Einzelunternehmer.


Verlinkt doch mal die Stellen, dass dem nicht so ist.
Diesbezüglich bedarf es auch keines "Internetlinks"
Mannomann, seid ihr Dampfplauderer!
Wie soll ich ein Nichts verlinken?:facepalm1:

Eine BGB-GbR besteht bereits, wenn sich mehrere Leute zu einem gemeinsamen Handeln oder Zweck zusammenschließen.
Wenn du das BGB aufmerksam liest, steht da:
§ 705 Inhalt des Gesellschaftsvertrags
Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.

Es ist dreimal das Wort VERTRAG darin zu lesen. Wenn ihr das nicht kapiert, dann kann ich euch nicht helfen. Ein Vertrag muss immer durch bewusstes Handeln eingegangen werden. Ob das ein Ja, ein Handschlag. eine Unterschrift, oder sonst irgendwie ist, ist unerheblich. Man kann irrtümlich einen Vertrag eingehen, aber eine bewusste Handlung gehört auch da dazu.

Wo ist @basshole , wenn man ihn mal braucht :weep:
 
Hobbymusiker, Hobbiekatzenzüchter - alles schon gewesen. Das Finanzamt interessiert das nicht - also im Hobbybereich. Das geht alles in Richtung Liebhaberei, falls dir der Begriff was sagt....


Das ist grundsätzlich korrekt. Allerdings entscheidet das das Finanzamt und nicht Du.

Für dieses bist Du zunächst einmal Kleinunternehmer. Hatten wir kürzlich in einem anderen Thread, und ich habe das nochmal mit meinem Steuerberater durchgesprochen, weil es für mich im Herbst konkret sein wird.

Zum Thema Vertrag: einen Vertrag geht man bereits dadurch ein, dass man sich entscheidet, gemeinsam Musik zu machen und aufzutreten. Immerhin nutzt man dazu ja gemeinsam Ressourcen. Und selbstverständlich können Verträge auch mündlich geschlossen werden.

Warum Du dazu Deinen Freund Basshole zu Hilfe rufen musst, erschließt sich mir nicht.
 
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Ein Vertrag muss immer durch bewusstes Handeln eingegangen werden. Aha das steht jetzt wo genau? Ich wusste auch garnicht, das gemeinsames Musizieren unbewusstes Handeln ist. Aber gut.
 
...verkabelt/aufgebaut, da schaute schon jemand von der GEMA vorbei und händigte uns die GEMA-Musikfolge-Liste aus........
Damit seid Ihr aber nicht automatisch bereits Veranstalter; denn Ihr wurdet ja vom Wirt "gebucht". Beweis ist, dass Ihr dort in seinen Räumen vor seinen Gästen öffentlich gespielt habt. Darauf würde ich mich zurückziehen - für Eure Verpflichtung der GEMA gegenüber ist es ja sekundär, ob der Veranstalter seine Verpflichtung auf Euch abwälzen will oder nicht.
 
@beate: ......... um jeglichen "Missverständnissen" (mit dem Veranstalter/GEMA) etc. vorzubeugen, steht seit Jahren in unserer schriftlichen Vereinbarung (= Vertrag) mit dem jeweiligen Veranstalter, dass die GEMA veranstalterseits zu tragen ist und wir uns verpflichten, ihm die Musikfolge ausgefüllt zu übergeben.....
 
Klar, wenn man eine schriftlichen Vertrag hat, gehört das da rein. Aber insbesondere bei kleine Gastspielen mit auf Hut inner Kneipe gibt es den nicht immer...
 
Ein Vertrag muss immer durch bewusstes Handeln eingegangen werden. Aha das steht jetzt wo genau? Ich wusste auch garnicht, das gemeinsames Musizieren unbewusstes Handeln ist. Aber gut.
Manchmal frag ich mich, ob sich Leute blöd stellen, oder ob sie es sind...:rolleyes:
Es gibt Gemeinschaft und Gesellschaft - muß man den Unterschied auch erklären?
Nur weil ich im Proberaum musiziere und mich an den Kosten beteilige, bin ich auch keinen Mietvertrag eingegangen. Wenn ich Ende des Monats sage, ich komm nicht mehr und zahl auch nimmer, dann kann keiner eine Kündigungsfrist durchsetzen.
Laut deiner Schreiberei müsste jeder, der euch beim Gig aushilft, unmittelbar Mitgesellschafter sein - er musiziert ja bewusst mit euch und verdient mit. So läuft das aber nicht.
Noch ein Zitat aus Wikipedia: Ein Vertrag ist eine Einigung von mindestens zwei Parteien, von denen jede eine Willenserklärung abgibt.

Aber geht ruhig davon aus, dass ihr eine GbR seid, die ganz ohne Zutun einen Vertrag geschlossen hat. Hoffentlich haftet ihr nicht für Sachen, für die ihr gar nicht hättet haften müssen. Und gebt ruhig eure Steuererklärungen ab. Mir ist das egal.
 

Ist die Willenserklärung nicht vorhanden wenn die Band beschliest, ein Konzert zu bestreiten?
So habe ich es in einem meiner Links verstanden. Spielt man nur im Probenraum vor sich hin ist man wohl keine GBR?
 
Weil er Rechtsanwalt ist.

In den diversen Threads zu dem Thema hatten sich bereits einige andere User hier geäußert, die sachkundig sind - darunter Rechtsanwälte und Steuerberater. Vielleicht ist es ja besser, sich diese Diskussionen nochmal zu Gemüte zu führen, anstatt diesen Faden hier allzu sehr ins OT abschweifen zu lassen?
 
Aus eigener Erfahrung kann ich soviel dazu beitragen: Als ich vor ca. 25 Jahren in einer wirklich gut gebuchten Cover-Band mit richtig vielen Gigs zu tollen Gagen gemuckt habe (was es ja heute nicht mehr gibt), haben wir uns vorsichtshalber beim Finanzamt als GbR angemeldet und auch eine Steuererklärung abgegeben. Okay, man konnte viel dagegen rechnen, sodass wir nie Steuern zahlen mussten. Ein anderer Musikerkollege von mir, der schon in den 60ern Tanzmusik gemacht und etliche Gigs in 40 Jahren gemacht hatte, bekam dann irgenwann mal Post vom Finanzamt. Da er bekannt war wie ein bunter Hund in unserem Kaff und ständig auf irgendwelchen Plakaten oder in der Zeitung war, haben das Finanzamt einfach mal hoch gerechnet und 20.000 Mark an Nachzahlung gefordert. Wurde dann zwar zurückgenommen aber mit der Drohung, dass, wenn sein Name noch einmal irgendwo genannt würde, die Forderung fällig wäre. Man sollte das nicht unterschätzen. Die interessiert das schon...
 
Er will aber auch nicht die Band verlassen...trotzdem denke ich das es für die Band besser wäre einen neuen Drummer zu nehmen und doch wieder von fast vorne anzufangen...
Wie denkt ihr darüber?
Wie wäre es mit "Du und die anderen beiden verlassen die Band und gründen gemeinsam eine neue"?

Ich sag immer "ich gehe Idioten aus dem Weg", entsprechend bin ich mittlerweile so weit, dass ich von mir aus gehe. Wenn das die anderen beiden auch noch tun würden, dann stünde der Neugründung ja nichts mehr im Weg (außer einem neuen, fähigen Trommler)?
 
Du schreibst, Du hättest die Band gegründet. Wer ist denn Herr über den Proberaum? Wem gehört die PA? Wenn Du selbst, dann hast Du die Dinge doch in der Hand...
 
Hallo Leute,
oh je da hab ich ja was angerichtet.
Aber ich will "Jack in the green" das mal schnell linken was ich mir so gespeichert habe, was recht und was Glaube ist ;-)
http://www.musikrecht-meyer.de/downloads/dp_Band.pdf
Ja, wir sind alle GbRs.
Und da habe ich halt auch gefährliche Sachen gelesen...eingebrachte Betriebsmittel etc. ...da wurde mir ganz schummerig...
Mir wäre lieber ein Vertrag in dem alles geregelt ist.
Hab mir einen Mustervertrag heruntergeladen.
Der scheint soweit Ok zu sein, unsere Band ist davon erstmal nicht so begeistert, aber ich sehe das als wichtig an.
Groovigen Gruß Kay
 
...
Und da habe ich halt auch gefährliche Sachen gelesen...eingebrachte Betriebsmittel etc. ...da wurde mir ganz schummerig...
Mir wäre lieber ein Vertrag in dem alles geregelt ist.
Hab mir einen Mustervertrag heruntergeladen.
Der scheint soweit Ok zu sein, unsere Band ist davon erstmal nicht so begeistert, aber ich sehe das als wichtig an.
Groovigen Gruß Kay

Ok, wenn Du Dich dann wohler fühlst...

Aber rückwirkend kannst Du da nichts regeln. Angesichts der im Raum stehenden Grundsatzfrage würde ich das auch nicht anstreben.

Der Herr Mayer erwähnt allerdings nicht, dass jedes Mitglied der Band nach wie vor die Möglichkeit hat, Equipment beschaffen und der Band zur Verfügung zu stellen. Das verbleibt dann in seinem Eigentum.
So bin ich bei Velvet Beyond Besitzerin nicht nur meiner Bassanlage, sondern auch der PA und des rudimentären Lichtzeugs. Verena bringt halt ihr Mikro und Ihre Stative mit ein und natürlich ihre Saxophone. Auf dem Level wird das üblicherweise und meistens auch immer sehr unkompliziert gehandhabt, und es dürfte eh das schlaueste sein, wenn man als Band keine nennenswerten Einnahmen hat, sondern auf "Liebhabereilevel" musiziert.

Also lass Dich mal nicht verrückt machen und sieh lieber zu, dass Du als Initiator auch Herr der für Dich langfristig wichtigen Ausstattung bist. Das gibt Dir nämlich alle Freiheiten zum agieren, gerade wenn etwas aus dem Ruder läuft!
 

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