kemm47
Well-Known Member
Hi @Jack in the green: ein gelegentlicher Blick in's BGB (gilt seit 1900) ist da hilfreich.
Die ganze "Problematik" trifft u.U. auch reine Hobbybands.
Beispiel: ein schlecht bezahlter GIG und es wurde keine verbindliche Vereinbarung mit dem Wirt/Veranstalter getroffen, dass die GEMA von ihm übernommen wird. Rate mal, an wen sich die "netten Herren" von der GEMA wenden werden.
Wir haben's erlebt: wir hatten im Veranstaltungslokal noch nicht alles verkabelt/aufgebaut, da schaute schon jemand von der GEMA vorbei und händigte uns die GEMA-Musikfolge-Liste aus........
Die ganze "Problematik" trifft u.U. auch reine Hobbybands.
Beispiel: ein schlecht bezahlter GIG und es wurde keine verbindliche Vereinbarung mit dem Wirt/Veranstalter getroffen, dass die GEMA von ihm übernommen wird. Rate mal, an wen sich die "netten Herren" von der GEMA wenden werden.
Wir haben's erlebt: wir hatten im Veranstaltungslokal noch nicht alles verkabelt/aufgebaut, da schaute schon jemand von der GEMA vorbei und händigte uns die GEMA-Musikfolge-Liste aus........