Humorpolizei

Diese Reaktionen hatte ich erwartet. :rolleyes: Dabei ist das, was ich geschrieben habe, nichtmal ernsthaft eine Provokation.
Denn so lange das BVerfG (Bundesverfassungs(!)gericht) bei seiner Auffassung bleibt, daß das GG eben keine Verfassung ist, somit bestätigt, daß die BRD ein Staat ohne Verfassung ist und in der Folge seine eigene Existenzberechtigung negiert (nein, das hat nix mit Negern zu tun!), darf ich diese Auffassung auch teilen ohne daß jemand die Nazikeule schwingen muß.
Worüber wacht eigentlich ein Verfassunggericht, das die Nichtexistenz einer gültigen Verfassung bestätigt?

Und wer jetzt noch was von Nazis oder Reichbürgern faseln zu müssen glaubt, der möge sich bitte zu dem Thema belesen anstatt sich mit seinem propagandabasierten Halbwissen zum Brot zu machen.
 
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Diese Reaktionen hatte ich erwartet. :rolleyes: Dabei ist das, was ich geschrieben habe, nichtmal ernsthaft eine Provokation.
Denn so lange das BVerfG (Bundesverfassungs(!)gericht) bei seiner Auffassung bleibt, daß das GG eben keine Verfassung ist, somit bestätigt, daß die BRD ein Staat ohne Verfassung ist und in der Folge seine eigene Existenzberechtigung negiert (nein, das hat nix mit Negern zu tun!), darf ich diese Auffassung auch teilen ohne daß jemand die Nazikeule schwingen muß.
Worüber wacht eigentlich ein Verfassunggericht, das die Nichtexistenz einer gültigen Verfassung bestätigt?

Und wer jetzt noch was von Nazis oder Reichbürgern faseln zu müssen glaubt, der möge sich bitte zu dem Thema belesen anstatt sich mit seinem propagandabasierten Halbwissen zum Brot zu machen.

homepage des bvg:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/Grundgesetz.html

wenn du denkst ich sei ein brot: streich honig drauf und nimm mich in den mund...
 
Diese Reaktionen hatte ich erwartet. :rolleyes: Dabei ist das, was ich geschrieben habe, nichtmal ernsthaft eine Provokation.
Denn so lange das BVerfG (Bundesverfassungs(!)gericht) bei seiner Auffassung bleibt, daß das GG eben keine Verfassung ist, somit bestätigt, daß die BRD ein Staat ohne Verfassung ist und in der Folge seine eigene Existenzberechtigung negiert (nein, das hat nix mit Negern zu tun!), darf ich diese Auffassung auch teilen ohne daß jemand die Nazikeule schwingen muß.
Worüber wacht eigentlich ein Verfassunggericht, das die Nichtexistenz einer gültigen Verfassung bestätigt?

Und wer jetzt noch was von Nazis oder Reichbürgern faseln zu müssen glaubt, der möge sich bitte zu dem Thema belesen anstatt sich mit seinem propagandabasierten Halbwissen zum Brot zu machen.
Nun, die Verfassung oder nicht Thematik ist eine Hälfte Deines Satzes. Die andere Hälfte... Da finde ich haben uns die "Diktatoren", wenn Du das so sehen willst, besser diktiert, als sie selber hatten:-)
Nachdem, was unsere Grosseltern so ausprobiert haben, kein schlechtes Ergebnis. Und genauso, wie nicht alles toll ist, was so über den Teich kommt, gerade heutzutage, ist auch nicht alles schlecht, bloss weil mans nicht selber komponiert hat.
 

die amerikanische und die französische hab ich vor ewigkeiten mal dagegen gehalten. als nichtjurist ist mein einblick jetzt nicht sooo tief. aber es stehen freiheitliche rechte drin, die ich sehr gern habe.
den gottesbezug bräuchte ich nicht, artikel 3 könnte auch noch explizit homosexualität inkludieren...
aber im großen und ganzen bin ich ziemlicher fan von dem ding.
 
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Denn so lange das BVerfG (Bundesverfassungs(!)gericht) bei seiner Auffassung bleibt, daß das GG eben keine Verfassung ist, somit bestätigt, daß die BRD ein Staat ohne Verfassung ist und in der Folge seine eigene Existenzberechtigung negiert
Den Anfang könnte man als Wortakrobatik abhaken, das GG heißt galt GG und nicht Verfassung. Aber: es hat den Rang und Status einer Verfassung. Ab dem unterstrichenen Teil bist du dann aber endgültig beim Blödsinn angekommen.
https://anwaltauskunft.de/magazin/g...as-deutsche-grundgesetz-eine-echte-verfassung
 
Sollte ich morgen Zeit zu viel haben, suche ich tatsächlich ein paar Quellen dazu raus.

Richtig ist, daß das GG Rang und Status einer Verfassung hat, aber eben nur ein Provisorium ist, das genau so lange diese Funktion erfüllt, bis das (Achtung, jetzt kommt ein böser Begriff, der sogleich wieder die Nazikeule erforderlich macht!) deutsche Volk sich eine echte Verfassung gibt.

Der unterstrichene Teil ist kein Blödsinn, sondern reine Logik.
 
@lord-of-fire
Stimmt zwar, ABER es ist kein MUSS, dass sich das deutsche Volk eine (neue) Verfassung gibt.
Solange gilt das GG mit Rang und Status einer Verfassung. Und es heißt ja auch jetzt schon Verfassungsgericht.

Zudem gibt es für bestimmte Artikel des GG eine Ewigkeitsformel.
Eine Verfassung kann nur verabschiedet werden, wenn bestimmte Artikel unangetastet bleiben.
Eine Verfassung mit "Die Würde des Deutschen ist unantastbar" würde vom Verfassungsgericht sofort wieder kassiert.

Das Verfassungsgericht besteht oder drängt auch nicht darauf, dass es eine Verfassung in Deutschland gibt. Von Seiten des Verfassungsgericht kann "das Provisorium" solange in Kraft bleiben, bis die Sonne die Erde verschlingt.
 
Sollte ich morgen Zeit zu viel haben, suche ich tatsächlich ein paar Quellen dazu raus.

Richtig ist, daß das GG Rang und Status einer Verfassung hat, aber eben nur ein Provisorium ist, das genau so lange diese Funktion erfüllt, bis das (Achtung, jetzt kommt ein böser Begriff, der sogleich wieder die Nazikeule erforderlich macht!) deutsche Volk sich eine echte Verfassung gibt.

Der unterstrichene Teil ist kein Blödsinn, sondern reine Logik.
Nein, es bedeutet schlicht, dass das GG dann und NUR dann seine Gültigkeit verliert, wenn es durch eine neue Verfassung ersetzt wird. So wie jedes andere Gesetz solnage gilt, bis es durch ein neues ersetzt wird.

Die Briten haben übrigens auch keine schriftliche Verfassung. Die existieren dann wohl also auch nicht... ;-)
 
Du vergisst aber, dass die einzelnen Bundesländer eigene Verfassungen haben, die halt von dem darüber stehenden Grundgesetz im Zweifelsfall gebrochen werden (klassisch: Todesstrafe). Von daher stimmt das "ohne Verfassung" nicht einmal.
 
Auch darauf hab ich quasi gewartet. Natürlich haben die Bundesländer Verfassungen. Und zwar echte. Im Gegensatz zum Bund. Den Landesverfassungen geht also ggf ein Provisorium mit Verfassungsrang vor.

Wie gesagt: Wenn ich morgen bzw die nächsten Tage mal Zeit zu viel hab, such ich was dazu raus.
 

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