Auch da gilt Zimmerlautstärke
Weis mir das nach, dass ich nicht in Zimmerlautstärke singe.
Ohne Messgeräte, als Nachbar, meine ich.
Das ist ungefähr wie im Falle des Grundsatzurteils, von dem ich geschrieben habe. Es handelte sich dabei um eine Solo - Pianistin, die in großen Häusern aufgetreten ist und Unterricht gegeben hat. Versuch mal, einen Flügel in Zimmerlautstärke zu spielen.....?
Das mit der "Zimmerlautstärke" ist, davon mal abgesehen, so ein dehnbarer Begriff, trotz den Möglichkeiten, die Lautstärke zu messen. Denn der Eine empfindet schon ein "Geräusch" als unerträglich, so wie im Falle von Rollo, der Andere fängt an, mitzupfeifen, wenn die Mucke laut ist.
Du hast bestimmt mit gelesen, dass der Versuch unternommen wurde, mir wegen meines Hustens (während dem ich mir drei Rippen abgehustet habe, böse eitrige Bronchitis damals) ein schlechtes Gewissen einzuimpfen. Ich war mir sicher, nur in Zimmerlautstärke gehustet zu haben.
Und wenn Du meinen Post gelesen richtig hast, hast Du hoffentlich den Sinn dieses abschließenden Satzes verstanden. Denn die Ordnungsorgane können mir zwar u.U. (vorläufig) den Amp wegnehmen, mit dem ich die "Ruhestörung" begannen habe. Meine Stimme jedoch nicht.
Venceremos!