Beate ist aber weder therapeutisch im engeren Sinne noch in der Schweiz tätig. Wenn ich - ebenfalls selbständige One-Man-Show - hier Dinge berechne die ich nicht geleistet habe bin ich in kurzer Zeit weg vom Fenster. Wenn meine Zeit vergeudet wird, ist das leider meistens mein Problem.
Edith meint noch: erschwerend kommt hinzu, dass diese Leute eine solche Rechnung nicht bezahlen werden, und du diese dann einklagen müsstest. Da ist bereits der erste Anwaltsbrief teurer als der verlorene Stundensatz.
Nein. Wenn man z.B. einen Behandlungstermin abmacht, der eben exklusiv für einen Kunden/Patienten/Klienten gemacht wird, dann liegt, auch bei mündlicher Terminierung und auch in Deutschland ein so genannter „Behandlungsvertrag“ (oder Beratungs-, Reservations-) vor. Und das gilt nicht nur für Ärzte und Therapeuten. Die Absagefrist in Deutschland liegt dabei sogar bei 48 Stunden vor dem Termin! Wie gesagt: Kosten können einem sogar entstehen, wenn man einen Tisch in einem Restaurant reserviert und nicht kommt. In dem Moment, wo du vor dem Termin darauf klar hinweist, wird die Quote derer, die nicht erscheinen, erheblich geringer! Diese Erfahrung habe ich als Selbständiger seit mehreren Jahrzehnten nicht nur in der Schweiz, sondern vorher auch und gerade in Deutschland gemacht.
Es gibt selbst in Deutschland nicht nur Verbraucherrechte, sondern selbstverständlich sind auch diejenigen geschützt, die wirtschaftlich arbeiten müssen. Nicht auszudenken, wenn es anders wäre. Im Falle eines Nichterscheinens haben wir hier in der Schweiz allerdings den „Vorteil“, dass wir den Schuldner ohne Beweise anführen zu müssen, einfach „betreiben“ können. Das möchte natürlich jeder vermeiden und somit gibt es mit der Bezahlung dann auch kaum Probleme, da der Betreiber dann halt die Betreibung zurückzieht. Also: Termin auf jeden Fall in Rechnung stellen, dann schauen, was (in so einer Ausnahmesituation) dann passiert. Entweder einklagen, oder/und Namen (und Telefonnummer!) auf eine „schwarze Liste“ setzen. Fertig. Der Ärger wird weniger. Garantiert!
Meist muss es aber gar nicht erst soweit kommen, vor allem, wenn man bei, bzw. vor Terminabsprache eben darauf hinweist, das der Termin einzuhalten ist, wie oben beschrieben. Ich persönlich erwarte, dass der reservierte Termin eingehalten oder abgesagt wird. Genauso erwarte ich umgekehrt (mit den gleichen Rechten) dass z.B. ein Handwerker ebenfalls zu einem vereinbarten Termin erscheint, oder entsprechend so früh absagt, dass ich nicht umsonst warte. Das ist einfach geltendes Recht. Wer das nicht wahrnimmt ist selber Schuld und ständiges „Gejammere“ über nicht eingehaltene Termine kann ich so einfach nicht nachvollziehen.