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Nicht ohne triftigen Grund:
StVo Paragraph 3
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Solange Du also keinen LKW fährst, oder durch die Verkehrslage oder Straßensituation gezwungen bist, langsamer als erlaubt zu fahren, ist es eine Ordnungswidrigkeit, willkürlich den Verkehrsfluss aufzuhalten.

Wird so übrigens auch in den Fahrschulen gelehrt.

Heißt das, ich mache mich strafbar, wenn ich auf einer Landstraße ohne Geschw.Begrenzung mit 80 dahin zuckle, weil ich das gemütlicher finde?
 
Heißt das, ich mache mich strafbar, wenn ich auf einer Landstraße ohne Geschw.Begrenzung mit 80 dahin zuckle, weil ich das gemütlicher finde?
Nein! Mit 80 behinderst du keinen Verkehrsfluss. "Verkehrsfluss" ist auch nirgends definiert, wie sollst du das also einschätzen...
Und es gibt auch kein Gebot, dass du die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren musst.
 
Das sind halt Einzelfallentscheidungen. Bei 80 würde ich zu der Annahme neigen, daß es keine Behinderung des Verkehrsflusses darstellt, weil bspw LKW ja auch nicht schneller dürfen. Bei 50 würde ich dagegen schon von Behinderung ausgehen, denn eine so geringe Geschwindigkeit läßt schon fast auf Vorsatz schließen.
 
Nicht ohne triftigen Grund:
StVo Paragraph 3
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Solange Du also keinen LKW fährst, oder durch die Verkehrslage oder Straßensituation gezwungen bist, langsamer als erlaubt zu fahren, ist es eine Ordnungswidrigkeit, willkürlich den Verkehrsfluss aufzuhalten.

Wird so übrigens auch in den Fahrschulen gelehrt.

70 bei erlaubten 100 ist noch nicht willkürlich langsam, insbesondere, wenn das nächste 70er Schild schon sichtbar ist. Und selbst wenn du es so auslegen magst, drängeln ist dann immer noch nicht erlaubt und hat das deutlich höhere Gefährdungspotential. Ist logischerweise auch keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 240 des Strafgesetzbuches. Wird sicher auch in Fahrschulen gelehrt.
Ich finde es erschreckend, wie du argumentierst, eine Ordnungswidrigkeit erlaubt keine Gefährdung von Menschenleben.
 
70 bei erlaubten 100 ist noch nicht willkürlich langsam, insbesondere, wenn das nächste 70er Schild schon sichtbar ist. Und selbst wenn du es so auslegen magst, drängeln ist dann immer noch nicht erlaubt und hat das deutlich höhere Gefährdungspotential. Ist logischerweise auch keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 240 des Strafgesetzbuches. Wird sicher auch in Fahrschulen gelehrt.
Ich finde es erschreckend, wie du argumentierst, eine Ordnungswidrigkeit erlaubt keine Gefährdung von Menschenleben.
Ich rede von 70-Fahrern auf offener Strecke, 2 km Sicht, die nächste 70-Beschränkung 25 km entfernt. Liegt auf meinem Arbeitsweg.
Wenn man ca. 300 km am Morgen vor sich hat, ist das definitiv willkürliche Behinderung und auch nach Paragraph 1 der StVo nicht statthaft.

So hab ich das in der Fahrschule gelernt: Zügig fahren, um andere nicht zu behindern! Also immer so schnell, wie erlaubt und wo möglich!

Zudem fahre ich nicht, um zu fahren, sondern möchte möglichst kurz unterwegs sein, da mir eigentlich meine Lebenszeit dafür zu Schade ist und ich sie zudem ungern durch solche Egomanen, die morgens erstmal nen Baldriantee trinken, nicht gern zusätzlich verschwendet wissen möchte.

Wenn ich die Landschaft genießen will, fahre ich persönlich Fahrrad oder gehe Wandern.
 
Dein Wunsch nach schnellerem Vorankommen sollte nicht die Freiheit anderer einschränken. Man könnte deinen Kommentar auch umdrehen und behaupten, du seist der Egomane, der darauf besteht, dass die Höchstgeschwindigkeit möglichst auszunutzen sei. Andere VT sind nicht verantwortlich für deinen Arbeitsweg.
Deine Auslegung der StVo teile ich so nicht, insbesondere, weil du scheinbar weiterhin der Meinung bist, Schleicher würden dir erlauben, denen mit 50cm Abstand hinterherzufahren.

Grundloses Schleichen ist sicher nervig für folgende, allerdings sind 70km/h auf der Landstr. noch kein schleichen. Unter 60 km/h darüber können wir reden...aber auch dann darf ihm niemand in den Kofferraum kriechen!
 

Ich rede von 70-Fahrern auf offener Strecke, 2 km Sicht, die nächste 70-Beschränkung 25 km entfernt. Liegt auf meinem Arbeitsweg.
Wenn man ca. 300 km am Morgen vor sich hat, ist das definitiv willkürliche Behinderung und auch nach Paragraph 1 der StVo nicht statthaft.
Wenn du schon §1 erwähnst: Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
 
weil du scheinbar weiterhin der Meinung bist, Schleicher würden dir erlauben, denen mit 50cm Abstand hinterherzufahren.
Wo hab ich das geschrieben?
Auffahren habe ich mit keinem Wort gutgeheißen.
Mir fällt es nicht ein, sojemandem aufzufahren, ich bin doch kein Selbstmörder.
Hab es aber oft genug erlebt, dass ich sojemanden an einer sicheren Stelle endlich überholen konnte und dann entweder während meines Überholvorganges Gas gegeben wurde und/oder die Lichthupe aufs heftigste betätigt wurde...
..erklär mir das doch mal, warum macht man das?
 
Hab es aber oft genug erlebt, dass ich sojemanden an einer sicheren Stelle endlich überholen konnte und dann entweder während meines Überholvorganges Gas gegeben wurde und/oder die Lichthupe aufs heftigste betätigt wurde...
..erklär mir das doch mal, warum macht man das?
Weil man sich selbst zum Verkehrserzieher ernannt hat und daher definiert: Raser = jeder, der schneller fahren möchte als ich.

Da sind wir dann schon wieder bei der gegenseitigen Rücksichtnahme, die allzu oft von genau den Leuten eingefordert wird, die eben diese Rücksicht nicht ansatzweise zu nehmen bereit sind.
 
Raser = jeder, der schneller fahren möchte als ich.

...Obacht vor "blauen Dacia's" - diese "bremsen" nämlich nicht - wozu auch, "dichtes Auffahren" lohnt sich ohnehin nicht...und auf "500 km" gesehen ist derjenige, der mit "Vollgas" durch die Meute stürmt, nicht einmal 5 Minuten vor mir da - also wozu der Stress und Aufwand...?...

...immer schön "geschmeidig" der Welle folgen - ich gebe aber zu: ... das ist meine "private Einstellung" - beruflich fahre ich etwas Anders...nicht "schneller", aber Anders...

P.:-):bier:
 
Hab es aber oft genug erlebt, dass ich sojemanden an einer sicheren Stelle endlich überholen konnte und dann entweder während meines Überholvorganges Gas gegeben wurde und/oder die Lichthupe aufs heftigste betätigt wurde...
..erklär mir das doch mal, warum macht man das?

Anfänger. Als professioneller Schleicher wird bereits einige 100 Meter vor der einzigen Überholmöglichkeit so beschleunigt, dass sich ein etwaiger Überholer im Fahrverbot bewegt und bei gutem Timing eh nicht nachbeschleunigen kann. Danach dann wieder auf 70 km/h ausrollen. Wenn der Gegner erstmal Blinker gesetzt und ausgeschert hat, ist beschleunigen genauso böse, wie dicht auffahren.
 
Größeres Auto kaufen.
Oder Vordersitze rausreißen und hinten sitzen. :o)
So schlimm ist es nicht in der C-Klasse, aber ich wenn ich mit den Fuhrparkautos in der Firma fahre (Seat Leon), dann schaffe ich nie eine optimale Sitzposition. Fazit: Wir brauchen wieder Volvos wie früher ^^

...immer schön "geschmeidig" der Welle folgen - ich gebe aber zu: ... das ist meine "private Einstellung" - beruflich fahre ich etwas Anders...nicht "schneller", aber Anders...
Ja das kenne ich, sobald man selbst den Sprit zahlt, fährt man dann doch nur 130-140 ;-)
 
Also die Sache mit den Spritpreisen relativiert sich ja auf Gas. Nicht daß ich hier unbedingt jemanden davon überzeugen will, aber für mich find ichs gut. Hatte ich wie gesagt schon und will ich wieder.
Im Moment bin ich auf dem Trip, mir für den Winter nen gebrauchten Dacia - vermutlich Logan MCV - zu holen. Den gabs mit LPG ab Werk auch mit 105 PS. Sind zwar nur wenige aufm Markt und ich werde ein gutes Stück fahren müssen, aber mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis gibts eh nicht viel. Und wenn ich mir im Frühjahr bzw Sommer wieder ein "richtiges" Auto kaufe, krieg ich so nen Dacia wahrscheinlich sogar nahezu verlustfrei wieder los.
 

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