fiss-a-wiss
Well-Known Member
Nicht ohne triftigen Grund:
StVo Paragraph 3
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Solange Du also keinen LKW fährst, oder durch die Verkehrslage oder Straßensituation gezwungen bist, langsamer als erlaubt zu fahren, ist es eine Ordnungswidrigkeit, willkürlich den Verkehrsfluss aufzuhalten.
Wird so übrigens auch in den Fahrschulen gelehrt.
Heißt das, ich mache mich strafbar, wenn ich auf einer Landstraße ohne Geschw.Begrenzung mit 80 dahin zuckle, weil ich das gemütlicher finde?